Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen (Partnerschaftliches Geschäft) |
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| vom: | 10. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-213 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Folgerung
Aus der aktuellen Ausgangslage und Beurteilung des vorhandenen Anliegens stellt der Regierungsrat den von der ZAK vorgeschlagenen und mit dem Kanton Basel-Stadt harmonisierten, partnerschaftlichen Antrag, die Kinderzulage per 1.1.2003 auf Fr. 170.-- und die Ausbildungszulage auf Fr. 190.-- zu erhöhen, also erstere um Fr. 20.-- und zweitere um Fr. 10.-.
Dabei ist zu beachten, dass man mit der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage auf Fr. 170.--/Fr. 190.--
| - | Zulagen realisiert im Mittelfeld der Regelungen der übrigen Kantone |
| - | die Harmonisierung mit der Situation von Basel-Stadt fortführen kann |
| - | die aufgelaufene Teuerung mehr als ausgleicht |
| - | in summa die Forderung des Vorstosses Chappuis 2000/240 nach einer mindestens 10%igen Zulagenerhöhung erfüllt. |
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Erhöhung in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes erfolgt. Die genannte Erhöhung ist deshalb massvoll angesetzt. Sie erscheint als gut vertretbarer Kompromiss zwischen den Vorstellungen der verschiedenen Interessensgruppen. Zum jetzigen Zeitpunkt eine weitergehende Lösung vorzulegen wäre verfehlt, es bleibt vorerst die weitere Entwicklung (Bund, Initiative der SP und Revision des Kinderzulagengesetzes) abzuwarten. Ein Verbleib aber auf der bisherigen Zulagenhöhe erachtet der Regierungsrat aus vorgenannten Gründen als nicht länger vertretbar.
In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat, die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 2000/240 in ihrer Forderung a) als erfüllt abzuschreiben.
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