Vorlage an den Landrat


3. Folgerung

Aus der aktuellen Ausgangslage und Beurteilung des vorhandenen Anliegens stellt der Regierungsrat den von der ZAK vorgeschlagenen und mit dem Kanton Basel-Stadt harmonisierten, partnerschaftlichen Antrag, die Kinderzulage per 1.1.2003 auf Fr. 170.-- und die Ausbildungszulage auf Fr. 190.-- zu erhöhen, also erstere um Fr. 20.-- und zweitere um Fr. 10.-.


Dabei ist zu beachten, dass man mit der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage auf Fr. 170.--/Fr. 190.--


Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Erhöhung in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes erfolgt. Die genannte Erhöhung ist deshalb massvoll angesetzt. Sie erscheint als gut vertretbarer Kompromiss zwischen den Vorstellungen der verschiedenen Interessensgruppen. Zum jetzigen Zeitpunkt eine weitergehende Lösung vorzulegen wäre verfehlt, es bleibt vorerst die weitere Entwicklung (Bund, Initiative der SP und Revision des Kinderzulagengesetzes) abzuwarten. Ein Verbleib aber auf der bisherigen Zulagenhöhe erachtet der Regierungsrat aus vorgenannten Gründen als nicht länger vertretbar.


In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat, die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 2000/240 in ihrer Forderung a) als erfüllt abzuschreiben.



Fortsetzung >>>
Back to Top