Vorlage an den Landrat


4. Die finanziellen Auswirkungen

Die Familienzulagen werden vollumfänglich durch die Arbeitgeberschaft finanziert . Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten für die Entrichtung von Kinderzulagen vor. Die eine Variante ist die Zugehörigkeit zu einer anerkannten privaten Kasse, die von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber Beiträge erhebt und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Kinderzulagen mindestens in gesetzlicher Höhe ausbezahlen lässt oder direkt auszahlt. Wer keiner privaten Kasse angehört, ist verpflichtet, sich der kantonalen Familienausgleichskasse anzuschliessen. Eine dritte Gruppe bilden die von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion anerkannten Gesamtarbeitsverträge. Bei letzteren richtet die Arbeitgeberschaft an ihre Arbeitnehmenden die Kinderzulagen aus, ohne dass ein Ausgleich mit einer Kasse stattfindet. In unserem Kanton ist knapp die Hälfte aller Arbeitgebenden der kantonalen Familienausgleichskasse angeschlossen, nur eine Minderheit (rund 8 %) untersteht den anerkannten Gesamtarbeitsverträgen.


Für die Arbeitnehmenden entstehen aus der Erhöhung somit keine Kosten, es ist auch nicht davon auszugehen, dass etwas davon auf sie überwälzt werden kann.


Die Erhöhung der Kinderzulagen würde für die kantonale Familienausgleichskasse, um Deckungsausgleich zu erzielen, laut eigenen Schätzungen an sich eine Anhebung des Beitragssatzes von derzeit 1.5% um ca. 0,175 %-Punkte auf 1.675% bedingen. Den aus der Erhöhung der Zulagen resultierenden Finanzierungsbetrag könnte die kantonale Familienausgleichskasse jedoch vorderhand eventuell aus dem Reservenbestand auffangen und damit auf eine Erhöhung des Beitragssatzes von 1,5 % kurzfristig verzichten, mittelfristig ist von einem Erhöhungsbedarf im erwähnten Bereich auszugehen. Die kantonale Familienausgleichskasse ist eine der grössten im Kanton und wird deshalb zu Repräsentativitätszwecken auch immer aufgeführt. Ihr Direktor Dr. W. Baumann ist ständiger Gast der ZAK.


Bei den privaten Familienausgleichskassen, die aufgrund der Risikolage und des Sozialversicherungsumfangs stark differenzierte Beitragssätze erheben, lässt sich die jeweils erforderliche Erhöhung innert nützlicher Frist nicht erheben. Voll durchschlagen auf die Lohnsumme wird sich die Erhöhung für diejenigen Firmen, welche die Kinder- und Ausbildungszulagen aufgrund eines anerkannten Gesamtarbeitsvertrages direkt auszahlen.


Die Kinderzulagen des Staatspersonals unterliegen in der Höhe einer eigenen Regelung (siehe Dekret zum Personalgesetz, §26, Absatz 2 sowie Anhang III Ziffer 3, Absatz 2). Wie oben festgehalten, beträgt die aktuelle Kinderzulagenhöhe Fr. 169.45. Grundsätzlich wäre dieser Betrag von der Erhöhung der "privaten" Kinderzulagen nicht direkt tangiert und würde mit der Indexierung ab 1.1.03 voraussichtlich auch das 170.- Fr.-Niveau der neuen "privaten" Kinderzulagenhöhe erreicht. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass der Landrat im Anschluss an die Erhöhung der privaten Kinderzulagen diejenigen des Staatspersonals zusätzlich erhöhen will. Die Kostenfolgen einer solchen Absicht können wie folgt beziffert werden: Laut Auskunft des Lohnbüros werden derzeit monatlich rund Fr. 674'000.- Kinderzulagen für rund 3'980 Kinder ausbezahlt. Eine Erhöhung um 1% (= + Fr. 1.70) würde Fr. 6'740.- Aufwandsteigerung pro Monat oder Fr. 80'880.- pro Jahr verursachen, bzw. umgekehrt würde eine Erhöhung um einen Franken rund Fr. 3'980.- pro Monat oder Fr. 47'760.- pro Jahr kosten - stärkere Erhöhungen entsprechend mehr. Vor dem unsicheren Hintergrund der Absichten des Landrats ist keine Berücksichtigung im Budget 2003 erfolgt. Ausbildungszulagen leistet der Kanton keine.



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