Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen (Partnerschaftliches Geschäft) |
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| vom: | 10. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-213 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Beurteilung des Anliegens, die Kinder- und Ausbildungszulagen zu erhöhen
2.1 Erhöhung der Ansätze aus Anpassungsbedarf an die Kinder- und Ausbildungszulagen in anderen Kantonen
Der Kanton Basel-Landschaft weist bezüglich Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen im Vergleich zu anderen Kantonen tiefe Ansätze aus, wie die Übersicht in Beilage 2 zeigt. Nicht ausser Betracht gelassen werden darf jedoch, dass der Kanton Basel-Landschaft - im teilweisen Gegensatz zu anderen Kantonen - noch andere Sozialmassnahmen für Familien mit Kindern kennt, wie z.B. den Kinderabzug vom Steuerbetrag, der wiedereingeführt und von Fr. 400.- auf Fr. 600.- erhöht werden soll, Beiträge an die Zahnpflegekosten von Kindern und Jugendlichen und ein fortschritlliches Stipendiengesetz. Diese Sozialmassnahmen sind in das System der Unterstützung von Familien mit Kindern miteinzubeziehen. Auch gilt es zu beachten, dass Kinder- und Ausbildungszulagen aufgrund ihrer fixen Höhe als nicht sehr gezielt bedarfswirksam zu beurteilen sind, sondern tendenziell eine Giesskannenmassnahme darstellen.
Eine Situation unterschiedlicher Kinder- und Ausbildungszulagen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wäre unglücklich, müsste aber bei einer Nichterhöhung seitens Basel-Landschaft auf eine auch in Basel-Stadt konsensfähige Höhe befürchtet werden. Die sehr engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den beiden Kantonen wirken sich auf dem Gebiet der Kinderzulagen besonders stark aus. Es wäre äusserst unbefriedigend, wenn ein/e in Basel-Stadt arbeitende/r Baselbieter/in höhere Kinderzulagen bezöge als beispielsweise ihre/seine Kollegin/e, welche/r Arbeitnehmer/in eines basellandschaftlichen Unternehmens ist. Noch unbefriedigender wäre eine solche Situation bei Firmen, die zugleich Sitze in Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben. Deshalb ist im Rahmen des Möglichen alles daranzusetzen, dass die Kinderzulagen in beiden Kantonen übereinstimmen. Aus diesem Grunde bezeichnen die beiden Regierungen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft die gleichzeitige Erhöhung der Kinderzulagen auf das vorgeschlagene, in beiden Basel gleiche Niveau, als partnerschaftliches Geschäft .
Nicht mehr die gleiche Rolle wie früher spielt die Frage der periodischen Anpassung der Kinderzulagen an die Teuerung , ganz einfach aus dem Grunde, dass diese in den Jahren seit der letzten Erhöhung einigermassen gering war. Dennoch betrug die Teuerung, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise seit 1.1.1998 3.9 Indexpunkte (zur Basis Mai '93 = 100, Stand Juni 2002). Würden die Frankenbeträge der Kinder- und Ausbildungszulagen der letzten Erhöhung auf den 1.1.1998 (Fr. 150.--/Fr. 180.--) mit Hilfe des Landesindex der Konsumentenpreise fortgeschrieben, ergäben sich damit Werte von rund Fr. 156.-- bzw. 187.- .
2.2 Verhandlungsergebnis mit Basel-Stadt
Die vom Regierungsrat beauftragte Verhandlungsdelegation seitens BL hat mit einer ebensolchen aus dem Kanton Basel-Stadt über das Ausmass der beabsichtigten Erhöhungen verhandelt. Nach intensiven Verhandlungen führten diese zum Ergebnis: Erhöhungsvorschlag Kinderzulagen auf das Niveau von Fr. 170.- und Ausbildungszulagen auf das Niveau von Fr. 190.- .
Verhandlungsdelegation seitens BS: Regierungsrat R. Lewin, WSD (Präsident ZAK BS) und W. Rösli, Ressortleiter für Soziales, WSD. Verhandlungsdelegation seitens BL siehe weiter oben unter 1.3.
2.3. Stellungnahme der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK)
Die ZAK behandelte den Vorstoss Chappuis 2000/240 an mehreren Sitzungen. Die Ansichten betreffend einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen deckten sich erwartungsgemäss nicht. Nach Ergang des Regierungsratsbeschlusses vom 4. Dezember 2000 verzichtete die Kommission auf eine Diskussion und Abstimmung verschiedener Anträge, sondern wartete zuerst das Ergebnis der Verhandlungen mit Basel-Stadt ab. Nach dem Vorliegen dieses Ergebnisses wurde ein Zirkular-Konsultationsverfahren bei den Mitgliedern der ZAK durchgeführt, welches eine mehrheitliche Zustimmung zum Ergebnis dieser Verhandlungen ergab. Die ZAK unterstützt damit mehrheitlich eine Erhöhung der Kinderzulagen auf Fr. 170.- und der Ausbildungszulagen auf Fr. 190.-.
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