Vorlage an den Landrat


1. Ausgangslage

Die Ausrichtung von Kinderzulagen stützt sich auf das Kinderzulagengesetz vom 5. Juni 1978 (1) . Die Kinderzulagen sind nicht indexiert, aber das Gesetz gibt dem Landrat die Kompetenz, "die Höhe der Zulagen neu festzulegen, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen" (§ 8 Absatz 3).


Seit der Einführung der Kinderzulagen (1963) wurden solche Anpassungen periodisch in den Jahren 1967, 1971, 1976, 1984, 1991, 1993 und zuletzt 1997 (per 1.1.1998) vorgenommen, wobei die Erhöhungen jeweils vor allem mit der Teuerung begründet und jeweils etwas über den aktuellen Stand des Landesindex der Konsumentenpreise hinaus angesetzt wurden.


Eine Erhöhung der Kinderzulagen erfolgte wenn immer möglich in Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt. Nachdem der Kanton Basel-Stadt als Antwort auf ein Initiativbegehren per 1.1.1996 seine Kinderzulagen einseitig erhöht hatte, ohne dass unser Kanton "nachzog", waren in den zwei Jahren 1996 und 1997 in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft uneinheitliche Zulagenhöhen entstanden. Dies war allgemein als äusserst ungünstig beurteilt worden und führte dazu, dass auch BL schliesslich seine Kinder- und Ausbildungzulagen per 1.1.1998 auf das Niveau von Fr. 150.- (Kinderzulage) und Fr. 180.- (Ausbildungszulage) erhöhte. Diese Zulagenhöhe ist seither in beiden Basel unverändert gültig.


Die Kinderzulagen für das Staatspersonal sind indexiert. Sie lagen per 1.1.2002 bei Fr. 169.45.




1.1 Die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 2000/240


Am 30. November reichte Landrätin Eva Chappuis, Mitglied der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK), namens der SP-Fraktion des Landrates eine Motion "Kinder- und Ausbildungszulagen" ein (Beilage 1). Diese wurde in der Folge am 25. Januar 2001 als Postulat überwiesen. Das Postulat hat folgendes Anliegen:


"Der Regierungsrat wird ... ersucht, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche


Nach Möglichkeit ist das Vorgehen mit Basel-Stadt zu koordinieren"


Zur Begründung siehe im beiliegenden Vorstoss selbst.




1.2 Erhöhungsabsichten im Kanton Basel-Stadt


Seit einiger Zeit sind Absichtsbekundungen seitens der massgeblichen Kreise im Kanton Basel-Stadt, insbesondere der Regierung, bekannt, die Kinder- und Ausbildungszulagen erhöhen zu wollen. Ursprünglich hatte diese Absicht bereits per 1.1.2002 konkret bestanden. Aus diversen Gründen, u.a. auch aus demjenigen, weiterhin mit dem Kanton Basel-Landschaft harmonisierte Zulagen haben zu wollen, hat man sich in Basel-Stadt jedoch dann zu einer Erhöhung erst per 1.1.2003 entschieden. Länger will der Kanton Basel-Stadt aber nicht zuwarten.




1.3 Regierungsratsbeschluss vom 4. Dezember 2001


Am 4. Dezember 2001 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, auf Vorgehensvorschlag der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) hin, beschlossen, erstens eine Revision des Kinderzulagengesetzes in Angriff zu nehmen. Die Revision soll namentlich die Zielsetzung haben, rechtzeitig auf die Inkraftsetzung des kommenden neuen Bundesgesetzes über Familienzulagen ein damit koordiniertes kantonales Gesetz vorzuschlagen. Die Revision soll ausserdem die erkannten Mängel des bestehenden Gesetzes eliminieren und das Anliegen b) der als Postulat überwiesenen Motion 2000/240 von Eva Chappuis abhandeln. Die Revision soll durch eine Expertenkommission vorbereitet werden. Als Expertenkommission ist die bestehende ZAK eingesetzt worden, welche erste Arbeiten in die Wege geleitet hat. Im Rahmen dieser Revision wird auch die am 18.9.1997 als Postulat überwiesene Motion Keller 97/129 betreffend Anpassung der ins Ausland bezahlten Kinderzulagen an die Kaufkraft in den Empfängerländern abschliessend behandelt werden.


Zweitens hat der Regierungsrat beschlossen, dem Landrat eine separate Vorlage zur Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen per 1.1.2003 vorzulegen. Er hat mit deren Vorbereitung die ZAK beauftragt und den Präsidenten der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen, Dr. Thomas Keller, mandatiert, zusammen mit dem Leiter der Familienausgleichskasse Baselland, Dr. Willy Baumann, mit einer entsprechenden Delegation des Kantons Basel-Stadt über das Ausmass der Erhöhung zu verhandeln.


Entsprechend dieses, auch von Motionärin E. Chappuis implizit akzeptierten Vorgehens, wird in dieser Vorlage nur Teil a) des Vorstosses 2000/240 behandelt und nicht auf deren Forderung b) wie auch die diversen weiteren Anliegen und Entwicklungen im Diskussionsfeld der Familienzulagen eingegangen.




1.4 Übersicht der Kinder- und Ausbildungszulagen in den anderen Kantonen


Der Kanton Basel-Landschaft findet sich heute bezüglich Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen im interkantonalen Vergleich bei den Kinderzulagen eher "in der Gegend des Tabellenendes", bei den Ausbildungszulagen eher "im unteren Mittelfeld" siehe dazu die Übersicht in der Beilage 2. In der Vergangenheit hat unser Kanton nie den politischen Mehrheitswillen gehabt, eine Spitzenposition einzunehmen, sondern eher eine solche in der Mitte.


Es bleibt anzufügen, dass die Beiträge der Kinder- und Ausbildungszulagen in den einzelnen Kantonen nicht vorbehaltlos miteinander verglichen werden können: Einige Kantone kennen progressive Staffelungen der Zulagen je nach Anzahl Kinder, und das Institut der gegenüber der Kinderzulage erhöhten Ausbildungszulage kennen nur 13 Kantone. Die Zusammenstellung über die Höhe der Kinderzulagen in allen Kantonen zeigt im übrigen nur das Bild einer Sozialmassnahme - nicht berücksichtigt sind andere Sozialmassnahmen für Familien mit Kindern, vgl. Ziffer 2.1. unten.



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Fussnote:


1 GS 26.806, SGS 838