Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Motion der FDP-Fraktion "Wie steht es mit der EDV im Kanton wirklich?" | |
| vom: | 10. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-212 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
G. Beantwortung der einzelnen Fragen der Motion
1. Welche laufenden IT-Projekte des Kantons verursachen wesentliche Anwendungsprobleme, und welche Kosten sind damit verbunden?
Antwort des Regierungsrats:
Beim Projekt «NRW» ist das Entlastungspotential der neuen Rechnungswesen-Anwendung aufgrund der dezentral belassenen Organisationsstruktur nur zu einem Teil ausgenutzt. Ebenfalls resultierend aus der dezentralen Struktur ist das buchhalterische Know How überschätzt und der Ausbildungsbedarf somit unterschätzt worden; die entsprechenden Bemühungen haben dann zu Verzögerungen geführt. In diesem Bereich und für das Projektmanagement im Allgemeinen sind zu wenig Personalressourcen eingesetzt worden. Die End-Benutzerinnen und -Benutzer und die Direktionscontroller haben darunter gelitten. Einzelne Kinderkinderkrankheiten, die fehlende Organisationsentwicklung vor Einführung der Software und anfängliche Netzprobleme (infolge massiv höherem Datenvolumen) haben zur Verzögerung des Projekts beigetragen. Die Realisierung des Projekts NRW hat bezogen auf die externen Kosten zu keinen Kostenüberschreitungen geführt. Die einzelnen Teile der Kostenstruktur, wie sie in der Vorlage 95/83 dargestellt worden waren, haben allerdings eine ganze Reihe von Veränderungen erfahren. Die Projektkosten der realisierten Module sind nicht überschritten worden. Trotz dieser Probleme verfügt die Kantonsverwaltung über eine moderne Software für ihr Rechnungswesen. Für detailliertere Ausführungen sei auf die Bemerkungen zur Umsetzung [vgl. oben F.1.1] verwiesen.
Das Projekt zur Einführung des Personal- und Lohn-Informations- und -Administrationssystem «Espresso [PIAS/LIAS]» steht kurz vor dem Abschluss. In finanzieller Hinsicht wurden die Probleme in erster Linie durch das zu knapp bemessene Kreditbegehren verursacht. Der Zeitdruck im Zusammenhang mit der Besoldungsrevision und die zu gering veranschlagten Personalressourcen auf Seiten Kanton und Lieferant trugen zum mangelhaften Projektverlauf und zu den anfänglichen Qualitätsproblemen bei. Zudem wurden die Massnahmen im Zusammenhang mit der Dezentralisierung der Personaladministration und der Bedarf an Schulung unterschätzt. Für detailliertere Ausführungen sei auf die Bemerkungen zur Umsetzung [vgl. oben F.2.1] verwiesen.
Die übrigen direktionsübergreifenden Grossprojekte verlaufen ohne nennenswerte Probleme.
2. Welche Direktionen sind für diese Projekte verantwortlich? Gibt es eine zentrale Kontrolle?
Antwort des Regierungsrats:
Der Akzent bei der Organisation der Informatik in der Kantonsverwaltung liegt auf der dezentralen Struktur. Daraus folgt, dass nicht eine Direktion für alle Informatikprojekte verantwortlich ist und auch nicht sein kann. Bei direktionsübergreifenden Vorhaben übernimmt in der Regel die projektinitiierende Direktion die Federführung und Verantwortung. Innerhalb der Direktion sind die dezentralen operativen Organe für die Realisierung neuer Anwendungen verantwortlich. Die Kontrolle über deren Durchführung erfolgt nach Projektbeschreibung und in der Regel innerhalb der Organisationseinheit.
Die Finanz- und Kirchendirektion ist diejenige Direktion mit den meisten Querschnittsaufgaben [Finanzen, Personal, zentrale Informatik, etc.]. Aus diesem Grund fallen die meisten grossen Informatikprojekte wegen ihrer direktionsübergreifenden Tragweite in die Zuständigkeit der FKD im obgenannten Sinn, so auch die Projekte «Neues Rechnungswesen [NRW]» und «Personal- und Lohn-Informations- und -Administrationssystem [PIAS/LIAS, Projektname 'Espresso']».
Wird der in der Frage verwendete Begriff «Zentrale Kontrolle» im Sinne von «Führen/Überwachen von Projekten» verstanden, so wird diese Funktion nicht zentral, sondern dezentral wahrgenommen. Aufgrund der grossen Anzahl und der enormen Vielfältigkeit der Projekte würde eine zentrale Informatikkontrolle beträchtliche personelle Ressourcen binden und wäre zudem ein Fremdkörper in der im Allgemeinen dezentral organisierten Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Wird der Begriff als Projektrevision im Sinn von § 42 Abs. 1 lit. e definiert, so übt die Finanzkontrolle ihre diesbezügliche Tätigkeit gemäss § 40 des Finanzhaushaltsgesetzes (15) nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit auch in diesem Bereich aus. Zur Verstärkung in diesem Bereich wird die Finanzkontrolle in Kürze - zusätzlich zu einem bereit heute tätigen, in EDV-Revision ausgebildeten Mitarbeiter - eine weitere solche Stelle ausschreiben.
Zur Verhinderung von parallelen Arbeiten in verschiedenen Direktionen findet in der Fachgruppe «Informatik» ein Informationsaustausch über die aktuellen Projekte statt und die Informatikplanung und -koordination führt ein Projekt-Inventar.
3. Welche Massnahmen hat die Regierung getroffen, um die aufgetretenen Probleme zu beheben?
Antwort des Regierungsrats:
Im Rahmen der neuen Projektorganisation des Projekts «Neues Rechnungswesen [NRW]» wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Anwendenden aller Direktionen institutionalisiert. Die personellen Ressourcen für das Projektmanagement sollen erhöht werden. Das Ausbildungskonzept schafft bessere Schulungsangebote für die verschiedenen Zielgruppen (Neueintretende, erfahrende Anwendende, etc.). Im Rechnungswesen soll die Konzernsicht stärker einfliessen, indem das Konzern-Controlling verstärkt und zusätzliche Konzernrichtlinien zum Rechnungswesen geschaffen werden. Bei der Weiterentwicklung ist vermehrt die Frage nach dem sinnvollen Grad der Dezentralisierung zu stellen. Für detailliertere Ausführungen sei auf die Bemerkungen zur Umsetzung [vgl. oben F.1.1 ] verwiesen.
Beim «Personal- und Lohn-Informations- und -Administrationssystem [PIAS/LIAS, Projektname 'Espresso']» wurde die Projektorganisation neu gebildet, und das Projekt wurde unter eine straffe Führung gestellt. Die interne Kommunikation sowie die Kommunikation zum Softwarelieferanten wurden wesentlich intensiviert. Die Beziehungen zum Lieferanten sind auf eine neue Basis gestellt und die finanziellen Positionen geklärt worden. Ein neues Help Desk steht für Fragen von Anwendenden zur Verfügung. In den monatlich tagenden Erfahrungsaustausch-Gruppen werden fachliche und technische Fragen erörtert. Die Abhängigkeit vom Lieferanten wird reduziert, indem das System-Know how intern erhöht wird und die entsprechenden Ressourcen aufgestockt werden. Für detailliertere Ausführungen sei auf die Bemerkungen zur Umsetzung [vgl. oben F.2.1 ] verwiesen.
Die übrigen direktionsübergreifenden Grossprojekte verlaufen ohne nennenswerte Probleme, weshalb keine besonderen Massnahmen vorzusehen sind.
4. Welche Massnahmen hat die Regierung getroffen, um eine Wiederholung der Vorfälle zu verhindern?
Antwort des Regierungsrats:
Unter Verweis auf die in E. bemerkten Grundsätze ist zusammenfassend festzuhalten: Die allgemein anerkannte und weiter verbreitete Projektmethodik «IFA-PASS ®» ist bei der Abwicklung von Informatikprojekten in der kantonalen Verwaltung verbindlich vorgeschrieben. Dabei ist eine spezielle Organisation für mittlere und grosse Projekte mit strategischer und operativer Ebene definiert. Zu Grossprojekten gehört auch eine Projekt-Controllerin/ein Projekt-Controller, welche/r die Einhaltung der Projektmethodik und der projektierten Kosten zu prüfen und allenfalls die Projektleitung und das Steuerungsgremium zu orientieren hat. In besonders komplexen Projekten wird das interne Controlling durch eine externe Projektbegleitung/ein externes Projekt-Controlling ergänzt. Generell muss der Schulung und Vorbereitung der End-Benutzerinnen und -Benutzer sowie die Kommunikation mit ihnen künftig eine grössere Bedeutung zugemessen werden. Zudem ist auf eine angemessene Dotierung der Personalressourcen im Projektmanagement und auf eine regelmässige Verständigung mit dem Hersteller zu achten. Im Projektmanagement und -controlling wurden in den Projekten «NRW» und «Espresso [PIAS/LIAS]» einige wirkungsvolle Massnahmen getroffen. Da die restlichen Projekte ohne nennenswerte Probleme verlaufen, ist es nicht angezeigt, die in der Regel wirksame Methodik im Projektmanagement- und Controllingbereich generell in Frage zu stellen. Um eine Wiederholung der Vorfälle zu verhindern, sind die vorhandenen Richtlinien sorgfältig zu befolgen.
5. Ist die Regierung insbesondere bereit, für kritische Projekte ein externes Controlling zusätzlich zu den internen Kontrollinstrumenten einzuführen?
Antwort des Regierungsrats:
Wie in E.2 beschrieben, wird in kritischen Projekten ein externes Controlling eingesetzt; dies ist insbesondere im Projekt «Personal- und Lohn-Informations- und -Administrationssystem [PIAS/LIAS, Projektname 'Espresso']» der Fall gewesen. Bei korrekter Anwendung der vorgeschriebenen Projektmethodik («IFA-PASS ®») muss in besonders komplexen Projekten eine externe Projektbegleitung/ein externes Projekt-Controlling beigezogen werden. Das externe Controlling ist demnach vorgesehen und wird praktiziert.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion 2002/029 der FDP-Fraktion betreffend "Wie steht es mit der EDV im Kanton wirklich" als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 10. September 2002
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Fortsetzung >>>
Back to Top
Fussnote:
15 Finanzhaushaltsgesetz vom 18. Juni 1987 [SGS 310, GS 29.492], in der Fassung vom 20. Mai 1996 [GS 32.569]