Vorlage an den Landrat


B. Die Organisation der Informatikdienste

1. Entwicklung der Informatik-Organisation


1.1. Informatik-Organisation vor 1994


Historisch hat «die Informatik» in den 60er-Jahren mit zentralen Applikationen vor allem auf Grossrechnern, so genannten «Hosts», begonnen. Entsprechend dem sehr hohen Preis und der geringen Leistung der Anlagen gegenüber heute eigneten sie sich primär für das Massengeschäft. Ein zentraler Betrieb half mit, die Auslastung der Maschine möglichst rund um die Uhr zu gewährleisten. Es gab damals noch keine Standardanwendungen zu kaufen. Sie mussten selber entwickelt werden. Die Leitung von Informatikprojekten wurde meist durch Mitarbeiter/innen der zentralen Informatikdienste übernommen, weil nur diese Personen über Informatik-Know-how verfügten. Die damaligen «Rechenzentren» in den Kantonen (welche sich später zu «Ämtern für Informatik» entwickelt haben) erbrachten jeweils diese Informatikdienstleistungen für die gesamte Verwaltung. Auf diese Weise hat ein optimaler Einsatz der Informatikressourcen und des Know-how's gewährleistet werden können, jedoch konnten die stetig steigenden Bedürfnisse weit weg von den Anwendern nicht immer optimal und mit der notwendigen Flexibilität abgedeckt werden.


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1.2. Informatik-Organisation 1994 bis 2002


In den 90er-Jahren hat sich mit dem Einsatz von «billigen» und einfach zu bedienenden Arbeitsplatzgeräten wie PCs (Personal Computers) oder Macintosh den Dienststellen die Möglichkeit gegeben, den Computer vor Ort nach ihren Bedürfnissen einzusetzen. Dadurch entstand eine wahre Flut von neuen individuellen Anwendungsmöglichkeiten. Mit dem bereits vorhandenen Fachwissen und dem Anstieg des Informatik Know-how in den Dienststellen, kam der Wunsch, eigene Lösungen kundengerechter vor Ort entwickeln zu können. Die Informatiklösungen wurden früher durch Informatiker/-innen dominiert, während heute die Projektleitung in der Regel von Personen aus dem Anwenderkreis wahrgenommen wird, damit die Fachanforderungen direkt ins Projekt einfliessen und die Benutzerakzeptanz der Lösung besser gewährleistet werden können.


Bestimmt durch diese Veränderungen bestand Anlass, die bestehende Organisation zu hinterfragen. Eine Organisation braucht ein Optimum zwischen zentral / dezentral, Flexibilität und Halt/Klammer/Standardisierung.


Im Oktober 1993 ist eine Strukturanalyse der Informatik im Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen worden, welche eine Dezentralisierung der EDV-Organisation mit einem zentralen Strategieorgan [vgl. unten B.3] und zentralen Informatik-Kompetenzzentren [vgl. unten B.4 und B.5 ] empfohlen hat. Mit RRB Nr. 2695 vom 2. November 1993 hat der Regierungsrat die Umsetzung dieser Empfehlungen mit Zielhorizont Februar 1994 beschlossen. Per 1. April 1994 hat die Regierung darauf die «Verordnung über die Organisation und den Einsatz von Mitteln der Informatik in der Verwaltung» (2) in Kraft gesetzt.


In der Folge ist eine zentrale Koordinationsgruppe, die so genannte «Fachgruppe Informatik» [FGI] gebildet worden, welcher der Leiter der Informatikplanung und -koordination [IPK], der Leiter der Zentralen Informatikdienste [ZID, früher Amt für Informatik (AfI)] und die Leiter der dezentralen Informatikdienste der Direktionen, der Landeskanzlei und - neu - des Kantonsgerichts (so genannte «Direktionsinformatiken») angehören. Zunächst ist sie vom Leiter IPK präsidiert worden, seit Mitte 1998 hat den Vorsitz der Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion [FKD] inne.


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1.3. Organisation der Informatikdienste seit 1. April 2002


Im Interesse einer besseren Koordination der Informatik hat die Regierung beschlossen, das Amt für Informatik [AfI] - als zentrales operatives Organ - unter der Bezeichnung «Zentrale Informatikdienste» in das Generalsekretariat der FKD zu integrieren. Damit ist eine Streichung des "Amtes für Informatik" aus dem Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz (SGS 140.1) verbunden gewesen. Der Landrat hat am 21. März 2002 der Änderung einstimmig gutgeheissen (3)


. Der Regierungsrat hat eine klare Trennung der zentralen strategischen und operativen Aufgaben im Rahmen der Informatik des Kantons vorgenommen und zwei verschiedenen Stellen zugeordnet. Gleichzeitig sind dadurch die Informatikdienste in der FKD unter einheitliche Führung gestellt worden. Diese Neuorganisation ist seit dem 1. April 2002 in Kraft.


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2. Dezentrale operative Organe


Wie erwähnt ist die Informatik in der kantonalen Verwaltung Basel-Landschaft dezentral organisiert. Die dezentralen operativen Organe sind die so genannten «Direktionsinformatiken», die dezentralen Informatikdienste der Direktionen, der Landeskanzlei und - neu - des Kantonsgerichts. Ihre Aufgaben sind:




3. Zentrales Strategieorgan


Das bereits seit 1993 bestehende zentrale Informatikstrategie-Organ ist die Informatikplanung und -koordination [IPK]. Ihre Aufgaben sind:

Durch Stellentransfer ist diese Stelle per 1. September 2002 personell verstärkt worden.




4. Zentrales operatives Organ


Das zentrale operative Organ sind die Zentralen Informatikdienste [Zentrale Informatikdienste]. Ihre Aufgaben sind:

In der FGI sind im ersten Semester 2000 die Aufgaben des zentralen operativen Dienstes (damals Amt für Informatik [AfI], heute ZID) neu definiert worden. Dabei ist die Empfehlung formuliert worden, dass in der kantonalen Verwaltung grundsätzlich nur Standardsoftware zum Einsatz kommen solle und damit die damalige Abteilung «Systementwicklung» des AfI aufzulösen sei. Dieser Empfehlung entsprechend hat die Finanz- und Kirchendirektion in der Folge das Amt umstrukturiert.




5. Weitere Informatik-Kompetenzzentren


Es bestehen zwei weiteren Informatik-Kompetenzzentren in der kantonalen Verwaltung: Die GIS-Fachstelle ( G eographisches I nformations- S ystem) im Vermessungs- und Meliorationsamt der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und im Staatsarchiv das Kompetenzzentrum für elektronische Dokumentenverwaltung und Archivierung elektronischer Unterlagen. Diese Stellen verfügen über das notwendige fachliche Know-How, welches für die Einführung und Betreuung der fachspezifischen Soft- und Hardware notwendig ist.



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Fussnoten:


2 Verordnung vom 8. März 1994, SGS 140.51, GS 31.602


3 Vorlage 2002-010 vom 22. Januar 2002 über die «Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion»