Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS Verein und Interkantonale Koordinationsstelle IKRB, für die Jahre 2003-2006 Partnerschaftliches Geschäft |
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| vom: | 3. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-182 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. SUBVENTIONSRECHTLICHE WÜRDIGUNG (gemäss § 6 FHG)
Das Subventionsgesuch der REGIO BASILIENSIS lässt sich wie folgt beurteilen:
4.1 Öffentliches Interesse des Kantons an der Erfüllung der Aufgabe
Basel ist Kern einer "Dreiländer-Agglomeration" und damit Heimat von mehr als einer halben Million Menschen. Das Siedlungsgebiet ist über die Grenzen hinaus zusammengewachsen. Basel ist als eines der Oberzentren der weiteren Dreiländer-Region zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen mit ihren über 2 Millionen Einwohnern und eingebettet in den sich noch weiter nördlich erstreckenden Oberrheingraben ist Teil einer Region, die weit über die Kantons- und Landesgrenzen hinausreicht. Die starke internationale Verflechtung der wichtigsten Basler Arbeitgeber steht in einem direkten Zusammenhang mit der traditionellen Weltoffenheit Basels als Zentrum von Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Kultur. In einer Zeit zunehmender regionaler und internationaler Vernetzung und Abhängigkeit gewinnen die grenzüberschreitenden Beziehungen immer stärker an Bedeutung. Wichtige Zentrumsaufgaben können über kurz oder lang nicht mehr allein durch den Stadtkanton wahrgenommen werden, sondern bedürfen einer noch wesentlich engeren Zusammenarbeit mit den regionalen Nachbarn dies- und jenseits der Landesgrenzen.
Beide Basel brauchen angesichts dieses Umstands eine Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, deren Interessen über die Grenzen hinaus zu verfolgen und Kontakt mit den Nachbarn zu pflegen, unabhängig von der Zugehörigkeit der Schweiz zu einem supranationalen Gebilde. Zweck der REGIO BASILIENSIS ist es denn auch, "von schweizerischer Seite Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raums zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken".
Die REGIO BASILIENSIS setzt sich seit bald 40 Jahren als "Verein" und seit über 30 Jahre im Auftrag der Vertragskantone mit der angegliederten "Internationalen Koordinationsstelle" für diese Belange ein. Sie hat sich um die Entwicklung der oberrheinischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unschätzbare Verdienste erworben. Sie wird auch in Zukunft ein sehr wichtiges Element in dieser Kooperation darstellen und sowohl Initiativen durch ihre breite Abstützung in Wirtschaft und Kultur ergreifen als auch zentrale Dienstleistungen für alle an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit interessierten öffentlichen und privaten Stellen erbringen können.
Die REGIO BASILIENSIS dient zudem breiten Bevölkerungskreisen als Identifikationsmerkmal für die Offenheit der Region hin zu den europäischen Nachbarn in Deutschland und Frankreich. Sie hat ausserdem nicht nur eine wichtige Informationsfunktion nach aussen, sondern dient auch allen kantonalen Stellen als erste Ansprechpartnerin für grenzüberschreitende Fragen. Nach innen wie nach aussen tritt die REGIO BASILIENSIS häufig als Vermittlerin auf und verweist Anfragesteller, Projektträger oder weitere Interessierte an die entsprechenden staatliche Stellen, die Wirtschaftsförderung, die Handelskammer o.a. weiter.
In der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft heisst es unter dem Stichwort "Interkantonale und regionale Zusammenarbeit" in § 3 Absatz 1: Die Behörden arbeiten zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.
4.2 Sachgerechte Erfüllung der Aufgabe durch den Subventionsempfänger
Bei der Betriebsführung richtet sich die REGIO BASILIENSIS nach den bei der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt geltenden Grundsätzen. Davon betroffen sind auch Arbeitszeit- und Ferienregelungen, Lohnsystem, Spesenabrechnungen usw. Dies bietet Gewähr dafür, dass die Leistungen der REGIO BASILIENSIS den Kanton auf keinen Fall teurer zu stehen kommen, als wenn er diese Aufgaben einer vergleichbaren staatlichen Einrichtung übertragen würde. Die flexible Zwei-Komponenten-Struktur mit einem privaten Verein und zahlenden Mitgliedern erlaubt hingegen das Ausnützen von Synergieeffekten und trägt dazu bei, dass die vielfältigen Aufgaben mit nur (zusammengerechnet) 6,1 Vollstellen wahrgenommen werden. Eine "totale Fremdvergabe" an ein nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführtes Unternehmen hätte ungleich höhere Kosten zur Folgen, wenn man mit den marktüblichen Beratungstarifen vergleicht.
Die IKRB arbeitet gemäss Art. 11 der Statuten der REGIO BASILIENSIS als "Aussenstelle der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau für grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein" im Auftrag der Kantone, ab 2003 zusätzlich im Auftrag der Kantone Jura und Solothurn. In den leitenden Gremien der REGIO BASILIENSIS sind die Regierungen der beiden Basel und Aargaus direkt vertreten und können unmittelbaren Einfluss ausüben.
Diese Einbindung von Regierungsvertretern in alle wichtigen Gremien der REGIO BASILIENSIS eröffnet dem Kanton die Möglichkeit zu einem stetigem Controlling (Lenkung und Kontrolle) bezüglich "Betriebsführung" einerseits und "inhaltlicher Arbeit" andererseits. Inhaltlich richtet sich die Arbeit der REGIO BASILIENSIS am Zweckartikel (Art. 1 Statuten REGIO BASILIENSIS) aus und besteht darin, "Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raumes zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken". Die damit verbundenen Koordinations- und Sekretariatsfunktionen für die Schweizer Delegation in der Oberrheinkonferenz mit ihren Arbeitsgruppen und Expertenausschüssen, den EU-Förderprogrammen im Rahmen von INTERREG IIIA, B und C sowie EURES-T, den Dreiländer-Kongressen, u.a. nimmt die REGIO BASILIENSIS seit Bestehen dieser Gremien wahr. Die langjährige Erfahrung und der enge Kontakt zwischen Regierung, Verwaltung und REGIO BASILIENSIS garantieren eine sachgerechte Erfüllung der Aufgabe.
4.3 Angemessene Eigenleistungen des Subventionsempfängers
Der Verein REGIO BASILIENSIS hat rund 400 Einzel- und 200 Kollektivmitglieder. Der Jahresrechnung 2001 zu Folge leisten diese privaten Mitglieder rund 255'000 Franken an Mitglieder- und Gönnerbeiträgen. Hinzu kommen diverse Einnahmen von rund 40'000 Franken und ab 2002 der Pauschalbeitrag des Bundes von 26'000 Franken für Dienste im Rahmen von INTERREG III. Die Eigenleistungen gemäss Jahresrechnung 2001 betragen insgesamt knapp 300'000 Franken oder rund 25 % der Gesamtausgaben. Die REGIO BASILIENSIS betreibt eine offene Mitgliederpolitik. Jeder kann Mitglied werden. Es gibt also keine Beschränkung auf den Schweizer Teil der Dreiländer-Region. Die REGIO BASILIENSIS wirbt mit den ihr zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln ständig um neue Mitglieder (z.B. im Jahresbericht "Werden Sie Mitglied", an eigenen Veranstaltungen, bei Informationen an Interessierte usw.).
Die in den Gremien der REGIO BASILIENSIS (Vorstand, Begleitgruppe) tätigen Personen leisten einen ehrenamtlichen Beitrag. Das gilt auch für den Präsidenten.
Über eine sich an ökonomischen Kriterien ausgerichteten Betriebsführung wird versucht, Kosten zu sparen. Dies gilt für Investitionskosten (es werden jeweilen mehrere Offerten verglichen) als auch für laufende Kosten, wo in Spitzenbelastungen mit temporärem Personal gearbeitet oder auf Praktikanten zurückgegriffen wird.
Die Eigenleistungen der REGIO BASILIENSIS dürfen als angemessen bezeichnet werden, sodass auch dieses Kriterium für Gewährung einer staatlichen Subvention erfüllt wäre.
4.4 Nutzung der Ertragsmöglichkeiten des Subventionsempfängers
Neben den erwähnten Mitgliederbeiträgen bestehen für die REGIO BASILIENSIS nur noch bescheidene weitere Ertragsmöglichkeiten. Diese werden aber voll ausgeschöpft.
4.5 Nachweis, dass die Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann
Die REGIO BASILIENSIS ist schon seit ihrem Bestehen Subventionsempfängerin. Im Verlaufe der Jahre wurden die Aufgaben, die im Auftrag der Kantone wahrgenommen werden, immer vielfältiger und umfangreicher, namentlich seit der Angliederung der Koordinationsstelle, also ab 1970. Es sind seither immer mehr Gremien am Oberrhein geschaffen worden, an denen die Vertragskantone partizipieren und folglich die REGIO BASILIENSIS die Koordination zu übernehmen hatte. Der Anteil dieser "staatlichen Aufgaben" hat sich im Verlauf der letzten Jahre von ca. 70 auf 75 Prozent gesteigert.
Unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Leistungen für die Kantone, der umfangreichen Kern- und weiteren Aufgaben und der ausgeschöpften Ertragsmöglichkeiten ist festzustellen, dass die Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann.
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