Vorlage an den Landrat


5. SCHLUSSBEMERKUNGEN

Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass die REGIO BASILIENSIS (Verein und Interkantonale Koordinationsstelle, IKRB) weiterhin auf die Staatsbeiträge beider Basler Kantone angewiesen ist. Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Subvention sind somit erfüllt.


Das Subventionsverhältnis ist in einem von den Regierungen der Nordwestschweizer Kantone unterzeichneten Rahmenvertrag inkl. Leistungsauftrag (vgl. Beilagen 1 und 2) geregelt. Der Rahmenvertrag enthält im wesentlichen die Höhe der Subvention und deren Zweckbestimmung, die Zahlungsmodalitäten und Angaben zur Kontrolle. Der Leistungsauftrag enthält detaillierte Angaben zu den Produkten der REGIO BASILIENSIS.


Der Rahmenvertrag inkl. Leistungsauftrag gilt grundsätzlich für die Jahre 2003-2006, der Leistungsauftrag wird jährlich überprüft - auf Seiten der Kantone vom jeweiligen Schweizer ORK-Delegationsleiter aus Basel-Landschaft oder Basel-Stadt sowie vom Geschäftsführer der REGIO BASILIENSIS.



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