Vorlage an den Landrat


3. BEGRÜNDUNG DES BEGEHRENS

3.1 Angaben zum Gesuchsteller


Die REGIO BASILIENSIS ist nach eigener Definition "die Schweizer Partnerin für die Oberrhein-Kooperation". Organisatorisch wickelt sie ihre Aufgaben entweder über die "Vereins-Geschäftsstelle" oder die "Interkantonale Koordinationsstelle" ab. Geschäftsstelle und Interkantonale Koordinationsstelle bilden eine betriebliche Einheit (Art. 10 Statuten REGIO BASILIENSIS). Die personelle Ausstattung sieht derzeit wie folgt aus:




3.1.1 Der Verein REGIO BASILIENSIS


Der Verein REGIO BASILIENSIS (gem. Art. 60ff. ZGB) wurde 1963 gegründet und wirkt von Basel aus. Vereinszweck (Art. 1 Statuten REGIO BASILIENSIS) ist es, "von schweizerischer Seite Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raumes zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken".


Der Verein wird getragen von rund 400 Einzel- und 200 Kollektivmitgliedern. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Jura und Solothurn sind Kollektivmitglieder.


Die Organe des Vereins sind:




3.1.2 Die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB)


Die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS wurde mittels eines Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt am 9./2. Juni 1969 geschaffen und dem Verein REGIO BASILIENSIS angegliedert. Art. 11 Statuten REGIO BASILIENSIS umschreibt sie als "Aussenstelle der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein". Natürlich gilt dies ab 2003 auch für die Kantone Jura und Solothurn. (1)




3.1.3 Der Aktionsraum


Am Oberrhein ist die REGIO BASILIENSIS sowohl seit den sechziger Jahren in der klassischen Regio im Süden, die sich neu (1997) "RegioTriRhena" nennt, als auch seit dem Notenaustausch Bonn-Bern-Paris von 1975 in der gesamten "EuroRegion Oberrhein" tätig. Es hängt dabei von der jeweiligen Problemstellung ab, in welchem Perimeter eine Kooperation Sinn macht. (2)


Die "RegioTriRhena" ist die europäische Grenzregion am südlichen Oberrhein zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen. Sie umfasst die drei nationalen Teilgebiete Südbaden, Oberelsass und Nordwestschweiz. In ihr leben rund 2,3 Millionen Menschen in über 800 Gemeinden. Das gesamte Gebiet der RegioTriRhena erstreckt sich auf eine Fläche von 8880 km2.


Für beide Basel von besonderem Interesse ist das Phänomen der "Dreiländer-Agglomeration Basel". Sie umfasst das über die Grenzen hinaus zusammengewachsene Siedlungsgebiet rund um die Stadt Basel. Sie wird unterteilt in einen sog. Agglomerationsmantel und einen Agglomerationskern. In der "Dreiländer-Agglomeration Basel" leben etwas mehr als eine halbe Million Menschen, davon allein rund 170'000 in der Stadt Basel (= Agglomerationskern); die übrigen Einwohner verteilen sich auf den schweizerischen, den deutschen und den französischen Mantelsektor.


Unter dem Begriff "EuroRegion Oberrhein" wird das gesamte Mandatsgebiet der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz verstanden. Dieses Gebiet umfasst den Oberrheingraben von der Nordwestschweiz bis in die Südpfalz, reicht also im Norden bis über Karlsruhe hinaus. In diesem Gebiet leben rund 5,7 Millionen Menschen.


Die REGIO BASILIENSIS ist nach der deutsch-holländischen "Euregio" in Gronau die zweitälteste regionale Organisation in Europa, die sich mit grenzüberschreitender Kooperation befasst. Sie und der "Modellfall Oberrhein" sind deshalb für die übrige Schweiz, vor allem für die Grenzräume der "Aussen-Schweiz", aber auch für andere europäische Binnen- und Grenzregionen von besonderem Interesse. Auf europäischer Ebene beteiligt sich die REGIO BASILIENSIS an der Entwicklung von Funktion, Status, Anerkennung von europäischen Binnen- und vor allem von Grenzregionen.




3.2 Die Tätigkeiten der REGIO BASILIENSIS


Die Tätigkeiten der REGIO BASILIENSIS ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und dem Leistungsauftrag (vgl. Beilagen 1 und 2) und sind zudem in Beilage 4 näher beschrieben.




3.3 Finanzielles


Auf Ende des Jahres 2001 weist die Gesamtrechnung der REGIO BASILIENSIS für Verein und IKRB (s. Beilage 6) ein Total von 1'214'928 Franken auf. Hierbei beträgt der Staatsanteil der beiden Vertragskantone je 390'000 Franken sowie der Beitrag des Kantons Aargau 120'000 Franken, insgesamt also 900'000 Franken. Von der privaten Wirtschaft und den übrigen Kollektivmitgliedern hat die REGIO BASILIENSIS Beiträge in Höhe von 238'650 Franken und von den Einzelmitgliedern in Höhe von 13'597 Franken erhalten. Mit diesen Staats- und Mitgliederbeiträgen (1'152'247 Franken) plus diversen Einnahmen, z.B. Erlös Bundesauftrag und Rückstellungen etc. (41'395 Franken) ergibt sich ein Ertrag von 1'193'642 und somit erstmals in der Geschichte der REGIO BASILIENSIS ein Verlust von 21'287 Franken.


Das vom Vorstand und dabei insbesondere von den Regierungsvertretern der Vertragskantone genehmigte Budget 2002 (s. Beilage 5) beläuft sich auf eine Summe von 1'254'600 Franken.


Eine Steigerung des kantonalen Gesamtbeitrags an die REGIO BASILIENSIS (Verein und IKRB) von 902'150 Franken (1999-2002) auf 959'300 Franken (2003-2006) drängt sich vor allem aus den folgenden Gründen auf: Durch den verstärkten Einbezug der Kantone Aargau, Solothurn und Jura in die Oberrhein-Kooperation, aber auch durch eine Ausweitung der Kooperationsfelder (neue Mandate für INTERREG III B+C, Vollmitgliedschaft bei EURES-T ab 2002 / 2003, u.a.) haben die Dienstleistungen der REGIO BASILIENSIS eine stetige Zunahme erfahren. Deshalb musste auch die REGIO BASILIENSIS in der Jahresrechnung 2001 erstmals einen Verlust von rund 22'000 Franken ausweisen. Das Budget für das Jahr 2002 (Beilage 5) sieht einen Verlust von rund 63'000 Franken vor, wobei gemäss Vorstands-Beschluss vom 7. Februar 2002 der Verlust durch die Akquirierung neuer Mitglieder und weiterer Massnahmen unter 50'000 Franken zu halten ist. Der im Budget 2002 ausgewiesene Verlust ist zurückzuführen auf einmalige Aufwendungen sowie die Beschaffung einer neuen EDV-Anlage, aber auch durch wiederkehrende Aufwendungen wie z.B. eine Erhöhung des Beitrags der REGIO BASILIENSIS an das ORK-Sekretariat, die Kosten für die Generalversammlung. Der neue Status des Kantons Aargau als Vollmitglied und der Kantone Solothurn und Jura als assoziierte Mitglieder der Oberrheinkonferenz (gemäss interkantonaler Vereinbarung) wird erst ab 2003 voll wirksam, was zu einer weiteren Arbeitszunahme führen wird. Mit der Budgetaufstockung von insgesamt 57'150 Franken sollen demnach die neu durch die Erweiterung der Trägerschaft sowie des Aufgabenkatalogs hinzugekommenen Leistungen (Produkte) abgegolten werden, wie z.B. die Gewährleistung einer wirksamen Beteiligung der Kantone Solothurn und Jura und einer noch verstärkten Beteiligung des Kantons Aargau an den Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Koordinierungsleistungen in den neuen Aufgabenbereichen INTERREG IIIB und IIIC sowie EURES-T.



Fortsetzung >>>
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Fussnoten:


1 Im Hinblick auf die Generalversammlung der REGIO BASILIENSIS im Jahr 2003 wird eine Statutenänderung vorbereitet, welche ebenfalls die Kantone Jura und Solothurn als Vertragskantone der IKRB miteinschliesst.


2 Eine schematische Darstellung der Kooperationsräume findet sich in Beilage 3.