Vorlage an den Landrat


2.2 Erweiterte kantonale Trägerschaft der REGIO BASILIENSIS

Währenddem über lange Zeit die grenzüberschreitende Oberrhein-Kooperation auf staatlicher Seite ausschliesslich durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bestritten wurde, engagieren sich seit einigen Jahren die Kantone Aargau, Solothurn und Jura in zunehmendem Ausmass in den grenzüberschreitenden Gremien und Strukturen. Die Kantone Aargau, Jura und Solothurn sind seit 1993 bzw. 1994 am INTERREG-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" beteiligt. Der Kanton Aargau ist seit 1996 assoziiertes Mitglied der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) und neben den beiden Basel dritter Vertragskanton der IKRB. In der noch laufenden Subventionsperiode 1999-2002 wurde daher erstmals neben dem Vertrag der REGIO BASILIENSIS mit Basel-Landschaft und Basel-Stadt auch ein separater Subventionsvertrag mit dem Kanton Aargau abgeschlossen. Auch das "Karlsruher Übereinkommen" über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben die fünf Nordwestschweizer Kantone zusammen mit dem Bund ausgehandelt und im Januar 1996 unterzeichnet.


Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Aargau sind zudem seit 2001 - zusammen mit der REGIO BASILIENSIS - an der Finanzierung des Gemeinsamen Sekretariats der Oberrheinkonferenz in Kehl sowie an der Finanzierung des Schweizer ORK-Delegationssekretärs beteiligt; die beiden Basel tragen je 3/7, der Aargau 1/7 der Kosten. Dieser Subventionsvertrag läuft im Jahre 2006 - also gleichzeitig mit der in dieser Vorlage behandelten Subventionsperiode zur Finanzierung der REGIO BASILIENSIS - aus.


Der verstärkte Einbezug insbesondere des Kantons Aargau, aber auch von Jura und Solothurn in die Oberrhein-Kooperation vermochte der nordwestschweizerischen Position im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit ein grösseres Gewicht zu verleihen. Er erlaubt ferner den Kantonen Aargau, Jura und Solothurn die Kontakte zu Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung in den dynamischen Oberrhein-Raum hinein zu verstärken.


Diese engere Nordwestschweizer Zusammenarbeit entspricht der Strategie, welche der Vorstand der REGIO BASILIENSIS, in dem die Regierungen der Trägerkantone mitvertreten sind, im Rahmen des Strategieseminars "Regio 99" festgelegt hat: Das gewählte Szenario "Status Quo plus" sieht einen verstärkten Einbezug der Kantone Aargau, Solothurn und Jura in materieller Hinsicht, d.h. als Leistungsbezüger der REGIO BASILIENSIS sowie auch in finanzieller Hinsicht, d.h. zur Finanzierung der IKRB vor.


Nun wurde mit der "Basler Vereinbarung", die am 1. Juni 2001 in Kraft trat und eine Aktualisierung des "Bonner Abkommens" von 1975 darstellt, diese faktische Ausweitung des Tätigkeitsgebietes der Oberrhein-Kooperation auch de jure vollzogen: Neu gehören auch die Kantone Aargau, Jura und Solothurn offiziell und integral zum Mandatsgebiet der Deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission und Oberrheinkonferenz. Diese positive Entwicklung liess die Koordinationsaufgaben der REGIO BASILIENSIS anwachsen und machte eine Anpassung der kantonalen Beteiligungen im Sinne einer breiteren Abstützung notwendig, wie dies bereits im oben erwähnten Szenario der Strategieübung "Regio 99" vorgesehen war. Der Vorsteher des Justizdepartements des Kantons Basel-Stadt führte daher in seiner Eigenschaft als Schweizer Delegationsleiter der ORK Verhandlungen mit den verantwortlichen Regierungsräten der Kantone Aargau, Jura und Solothurn.


Das Resultat dieser Verhandlungen liegt seit anfangs 2002 vor und soll im Rahmen der neuen Subventionsperiode 2003-2006 volle Berücksichtigung finden: Neu werden sich auch die Kantone Jura und Solothurn finanziell an der Oberrhein-Kooperation beteiligen. Vor dem Hintergrund des Basler Abkommens bedeutet dies eine Beteiligung sowohl an der IKRB als auch am Sekretariat der Oberrheinkonferenz. Da aber wie oben erwähnt die Finanzierung des ORK-Sekretariats in einem bis 2006 laufenden Vertrag bereits geregelt ist, fliesst der soeben für die Jahre 2003 - 2006 ausgehandelte Jahresbeitrag von Jura und Solothurn für die Oberrhein-Kooperation in die IKRB. Das Ende der beiden Finanzierungsperioden (einerseits ORK-Sekretariat 2001 - 2006 andererseits REGIO BASILIENSIS 2003 - 2006) wird also zusammenfallen. In den Verhandlungen mit Jura und Solothurn wurde vereinbart, dass die gesamten Beiträge an die Oberrhein-Kooperation nach Ablauf dieser Finanzierungsperiode einer Neubewertung unterzogen werden sollen. Die Folgefinanzierung beider Institutionen der Oberrheinkooperation ab 2007 soll zwischen allen beteiligten Partnern in einer einzigen Vorlage geregelt werden. Dabei sollen selbstverständlich direkte Zahlungsflüsse (jeweils von den Kantonen an die REGIO BASILIENSIS und an das Sekretariat der Oberrheinkonferenz) angestrebt werden. Damit wird die heutige Situation, dass nämlich neben den Kantonen auch die ebenfalls von den Kantonen subventionierte REGIO BASILIENSIS sich mit einem Beitrag am Sekretariat der Oberrheinkonferenz beteiligt, beseitigt und somit Transparenz geschaffen. Die heutige Regelung ist auf die Entstehungsgeschichte dieser Institutionen (zuerst die IKRB, dann das Gemeinsame Sekretariat, das einen Teil der bisherigen Aufgaben der IKRB übernahm) zurückzuführen. In diese Erwägungen ist zum gegebenen Zeitpunkt auch die Finanzierung der INFOBEST PALMRAIN, Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen, durch die Kantone der Nordwestschweiz einzubeziehen.


Neben der neuen Beteiligung von Jura und Solothurn erhöht der Kanton Aargau seinen Beitrag an die IKRB. Durch die neuen Beiträge der beiden Kantone Jura und Solothurn sowie das verstärkte Engagement des Kantons Aargau werden die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bezüglich der Finanzierung der REGIO BASILIENSIS (IKRB) entlastet: Während die Kernkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bis 1997 noch je 420'000 Franken jährlich an die REGIO BASILIENSIS beisteuerten, reduziert sich dieser Betrag in der auslaufenden Subventionsperiode 1999-2002 auf 390'000 Franken und wird sich gemäss vorliegendem Begehren in den Jahren 2003-2006 weiter auf 330'000 Franken reduzieren.


Die Kantone Aargau, Solothurn und Jura partizipieren im Zeitraum von 2003 - 2006 mit einem Anteil von rund 27% an den Gesamtkosten der Oberrhein-Kooperation (IKRB und ORK-Sekretariat), währenddem dieser Anteil bisher nur ca. 13% ausgemacht hat. Vgl. dazu auch die nachfolgenden Tabellen:




Die unterschiedliche Beiträgshöhe der Nordwestschweizer Kantone widerspiegelt ungefähr (soweit überhaupt messbar) den Umfang der bei der REGIO BASILIENSIS bezogenen Leistungen: Die "Kernkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind partnerschaftlich an allen Geschäften und Gremien der regionalstaatlichen Oberrheinkooperation beteiligt. Die Kantone Aargau, Jura und Solothurn sind aufgrund ihrer geographischen Lage nicht ausschliesslich auf den Oberrhein ausgerichtet, sondern auch in anderen Kooperations-Räumen aktiv - der Kanton Aargau in der Hochrheinkommission, dem INTERREG-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", der Kanton Jura in der Conférence Transjurassienne (CTJ), in einem weiteren INTERREG-Programm mit Frankreich, der Kanton Solothurn im Espace Mittelland. Somit ist ihr Engagement - und damit einhergehend - ihr Leistungsbezug in den Gremien, bei INTERREG-Projekten, usw. geringer als dies bei den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt der Fall ist. Beispielsweise haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusammen rund 37% der Schweizer INTERREG II-Mittel beigesteuert, währenddem die Kantone Aargau, Jura und Solothurn zusammen sich an weniger INTERREG-Projekten beteiligt haben (im Umfang von rund 5 %).


Beim Unterschied der Beiträge zwischen Aargau, Solothurn und Jura spielen auch Faktoren wie Grenzlänge, politische Interessenlage sowie Finanzkraft der Kantone eine Rolle. Der Verteilschlüssel ist das Ergebnis der oben erwähnten, unter Vorsitz des Justizdirektors Basel-Stadt geführten Verhandlungen.


Generell bleibt festzuhalten, dass die kantonalen Beiträge an die Institutionen der Oberrhein-Kooperation (IKRB, ORK-Sekretariat sowie auch INFOBEST PALMRAIN) aufgrund der Erfahrungen mit dem vorliegenden Leistungsauftrag spätestens im Jahr 2006 im Hinblick auf eine Erneuerung des Leistungsauftrags überprüft werden sollen. Eine solche Neubewertung der Beiträge nach vier Jahren wurde denn auch in den oben erwähnten Verhandlungen mit den Kantonen Aargau, Jura und Solothurn festgehalten.




2.3 Neues Subventionsverhältnis 2003-2006 als Rahmenvertrag inkl. Leistungsauftrag


Der bestehende Subventionsvertrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit der REGIO BASILIENSIS sowie auch der Vertrag zwischen dem Kanton Aargau und der REGIO BASILIENSIS läuft per 31. Dezember 2002 ab. Diese Verträge regelten für die Jahre 1999-2002 die kantonale Subvention an den Verein REGIO BASILIENSIS und an die Interkantonale Koordinationsstelle (IKRB). Neu soll ein Rahmenvertrag mit Leistungsauftrag für die Jahre 2003 - 2006 abgeschlossen werden (vgl. Beilagen 1 und 2).



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