Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht und Antrag zur formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" | |
| vom: | 3. Dezember 2002 | |
| Nr.: | 2002-230 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Reformansätze in der interkantonalen Zusammenarbeit
Nach Auffassung des Regierungsrates soll die Partnerschaft zwischen den beiden Basel kontinuierlich und auf der Basis verlässlicher Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dabei sind die gesamtschweizerischen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Bund und Kantone haben zusammen das Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA) vorbereitet. Eine Inkraftsetzung ist frühestens 2006 zu erwarten. 2004 wird eine Volksabstimmung zu den notwendigen Änderungen in der Bundesverfassung durchgeführt werden. Die Umsetzung des NFA-Projektes wird der Lastenausgleichsdiskussion auch in der Region Basel neue Impulse geben.
Die interkantonale Zusammenarbeit ist heute freiwillig. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann kein Kanton verpflichtet werden, sich an der Infrastruktur des Nachbarkantons finanziell zu beteiligen, selbst wenn seine Einwohner/Innen diese in Anpruch nehmen. Deshalb will die NFA die regionale Zusammenarbeit stärken und darauf hinwirken, dass beanspruchte Leistungen fair abgegolten und Mitspracherechte (der Vereinbarungskantone) gewährleistet werden. Dabei ist zentral, dass eine regionale Zusammenarbeit nur angestrebt wird, wenn dadurch die Leistungen günstiger angeboten werden können.
| - | Heute nimmt der Bund oft diejenigen Aufgaben, die die Kantonsgrenzen überschreiten wahr, obwohl die Kantone diese selbst ebenso gut oder sogar besser erfüllen könnten. Die NFA sieht neun Bereiche für eine obligatorische interkantonale Zusammenarbeit vor. (11) Für die Zusammenarbeit werden mit der interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) (12) klare Rahmenbedingungen geschaffen. Wer Leistungen bezieht, soll dafür einen fairen Preis entrichten - im Gegenzug erhält er das Recht mitzureden. Dies ermöglicht flexible, regional angepasste Lösungen. Gleichzeitig wird verhindert, dass einzelne Kantone als Trittbrettfahrer profitieren. Die Kantone regeln in einer interkantonalen Rahmenvereinbarung und in aufgabenbezogenen Einzelverträgen ihre Zusammenarbeit. Dieses Reformvorhaben will das Gegenteil des in der vorliegenden Initiative verlangten, nämlich eine Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit innovativen Instrumenten, welche die beteiligten Partner zur effizienten Leistungserbringung motivieren. Die NFA sieht eine Verpflichtung der Kantone zur Zusammenarbeit in definierten Aufgabenbereichen vor (13) . Die Forderungen der Initiative kollidieren somit mit den Forderungen der NFA. |
Für neu zu gestaltende und zu reformierende Transferbereiche sollen grundsätzlich folgende Voraussetzungen gelten:
| - | Es liegt eine transparente und nachvollziehbare Kosten- und Leistungsrechnung vor, die an einem Vertrag beteiligten Kantone erarbeiten zusammen deren Anforderungen), |
| - | Standortvor- und -nachteile werden ausgewiesen und sind Kriterien bei der Festlegung der Abgeltung, |
| - | Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung wird nachgewiesen, |
| - | Abgeltungen für die Beanspruchung von Leistungen erfolgen leistungs- und ergebnisorientiert. |
Der Regierungsrat beabsichtigt, den regionalen Lastenausgleich unter Berücksichtigung der skizzierten Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.
Die Zusammenarbeit zwischen zwei Kantonen erhöht die Komplexität des Systems. Dies kann in Kauf genommen werden, wenn infolge der gemeinsamen Leistungserstellung die Kosten für beide Partner, im Vergleich zu einem Alleingang, sinken oder zumindest nicht ansteigen. Auch beim Leistungseinkauf ist darauf zu achten, dass eingekaufte Leistungen günstiger oder nicht teurer sein sollten, als wenn diese Leistungen selber erbracht werden
Der Regierungsrat wird dem Landrat zu diesem Themenbereich eine separate Vorlage unterbreiten. Darin werden die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt analysiert und Leitplanken für die zukünftige Zusammenarbeit vorgeschlagen.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
11 Institutionen zur Eingliederung von Invaliden, Straf- und Massnahmenvollzug, Öffentlicher Agglomerationsverkehr, Abwasseranlagen und Gewässerschutz, Abfallanlagen, Universitäten, Fachhochschulen, Spitzenmedizin und Spitzenkliniken, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung.
12 Botschaft 01.074 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) vom 14. November 2001, S. 2574 ff..
13 Kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallentsorgung, Abwasserreinigung, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spitzenkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden