Vorlage an den Landrat


4. Quintessenz

Die Zusammenarbeit zwischen zwei Kantonen erhöht die Komplexität des Systems. Dies kann in Kauf genommen werden, wenn infolge der Zusammenarbeit, die Kosten für beide Partner, im Vergleich zu einem Alleingang, sinken oder zumindest nicht ansteigen. Auch beim Leistungseinkauf ist darauf zu achten, dass eingekaufte Leistungen günstiger oder nicht teurer sein sollten, als wenn diese Leistungen selber erbracht werden.


Der Regierungsrat beantragt eine Ablehnung der Verfassungsinitiative:




5. Antrag


Gestützt auf diese Ausführungen wird dem Landrat beantragt, die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" abzulehnen.


Liestal, 3. Dezember 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


14 d.h. wenn aufgrund grösserer "Produktionsergebnisse" die Einzelkosten sinken .


15 Soweit der Fachhochschulvertrag (SGS 662.1) und das Ausführungsrecht nichts anderes bestimmen, untersteht die FHBB dem Recht des Kantons Basel-Landschaft. Des weiteren ist die Beitragsquote des Kantons Basel-Landschaft höher als diejenige von Basel-Stadt.