Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht und Antrag zur formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" | |
| vom: | 3. Dezember 2002 | |
| Nr.: | 2002-230 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Quintessenz
Die Zusammenarbeit zwischen zwei Kantonen erhöht die Komplexität des Systems. Dies kann in Kauf genommen werden, wenn infolge der Zusammenarbeit, die Kosten für beide Partner, im Vergleich zu einem Alleingang, sinken oder zumindest nicht ansteigen. Auch beim Leistungseinkauf ist darauf zu achten, dass eingekaufte Leistungen günstiger oder nicht teurer sein sollten, als wenn diese Leistungen selber erbracht werden.
Der Regierungsrat beantragt eine Ablehnung der Verfassungsinitiative:
| -- | Aus finanzpolitischer Sicht, weil: | |
| - | die Behörden infolge der Grenzwerte, unter Umständen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht mehr am günstigsten und aus regionaler Sicht am sinnvollsten Ort einkaufen können; | |
| - | die Annahme der Verfassungsinitiative zu einem Vertrauensverlust führen würde. Baselland würde zu einem unberechenbaren Verhandlungspartner. Die Verträge mit Basel-Stadt müssten zwingend mit Ausstiegsklauseln ergänzt werden; | |
| - | eine Annahme der Verfassungsinitiative einer konstruktiven Weiterentwicklung der Partnerschaft nicht förderlich wäre. Eine Annahme würde dazu führen, dass auch sachlich gut begründete neue partnerschaftliche Vorhaben oder ein Ausbau von Bestehendem nur bei entsprechenden Kompensationsmöglichkeiten an die Hand genommen werden könnten. Unter Umständen müsste ein Alleingang gewählt werden, auch wenn dieser teurer zu stehen kommt als eine partnerschaftliche Lösung. | |
| - | der Vollzug unklar ist: Was geschieht, wenn im Voranschlag der Grenzwert eingehalten werden kann, dann aber die Rechnung hinsichtlich Finanztransfers mit dem Kanton Basel-Stadt über dem Budgetbetrag liegt (z.B. für Spitalleistungen)? | |
| - | eine Beschränkung der Abgeltungszahlungen nicht zu einer Reduktion des Gesamtaufwandes des Kantons führt. Eine Reduktion der heute von Baselland in Basel-Stadt in Anspruch genommenen Leistungen führt zu einer Verlagerung auf andere Aufwandposten (die nicht zum Finanztransfer zählen), da nicht die Leistungen an und für sich gestrichen werden können, sondern lediglich die in Anspruch genommene Leistung in Basel-Stadt. | |
| - | die gesetzte Marke von 30 Prozent des jährlichen Ertrags der kantonalen Einkommenssteuer willkürlich ist. Zwischen Steuerertragsentwicklung und dem interkantonalen Aufgabenvolumen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft besteht kein direkter Zusammenhang. | |
| -- | Aus politischer Sicht beantragt der Regierungsrat eine Ablehnung, weil die Initiative die interkantonale Zusammenarbeit schwächt. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und insbesondere diejenige mit dem Kanton Basel-Stadt u.a. auf der Grundlage von Kostentransparenz und Standardkosten weiter ausgebaut werden soll, wo dies sinnvoll erscheint. Angesichts der kleinräumigen Verhältnisse kann ein föderalistisch aufgebautes Staatswesen, wie die Schweizerische Eidgenossenschaft, nur funktionieren, wenn auf der Ebene der Kantone neue Kooperationsformen etabliert werden können. Misslingt dies, werden die Aufgaben beim Bundesstaat zentralisiert, und die Kantone verlieren Schritt für Schritt an Selbständigkeit. Der Regierungsrat unterstützt deshalb auch den NFA (Neugestaltung der Aufgaben und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen). Dieses Reformvorhaben will das Gegenteil des in der vorliegenden Initiative verlangten, nämlich eine Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit innovativen Instrumenten, welche die beteiligten Partner zur effizienten Leistungserbringung motivieren. Die NFA sieht eine Verpflichtung der Kantone zur Zusammenarbeit in definierten Aufgabenbereichen vor. Die Forderungen der Initiative kollidieren somit mit den Forderungen der NFA. | |
| -- | Aus betriebswirtschaftlicher Sicht soll die Initiative abgelehnt werden, weil damit die Suche nach einer Zusammenarbeit mit Partnern, insbesondere in Bereichen, in denen Skalenerträge (14) resultieren, erschwert wird. Eine solche Zusammenarbeit ist für alle beteiligten Partner von Nutzen. Zudem gibt es gemeinsame Vorhaben mit dem Kanton Basel-Stadt, in denen der Kanton Basel-Landschaft Seniorpartner ist (z.B. FHBB (15) ). Dies zeigt, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit nicht aus einer reduzierten Optik, nur mit Blick auf die baselstädtischen Institutionen und die dorthin fliessenden Finanzströme, analysiert werden darf. | |
Gestützt auf diese Ausführungen wird dem Landrat beantragt, die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" abzulehnen.
Liestal, 3. Dezember 2002
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
14 d.h. wenn aufgrund grösserer "Produktionsergebnisse" die Einzelkosten sinken .
15 Soweit der Fachhochschulvertrag (SGS 662.1) und das Ausführungsrecht nichts anderes bestimmen, untersteht die FHBB dem Recht des Kantons Basel-Landschaft. Des weiteren ist die Beitragsquote des Kantons Basel-Landschaft höher als diejenige von Basel-Stadt.