Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht und Antrag zur formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" | |
| vom: | 3. Dezember 2002 | |
| Nr.: | 2002-230 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Einleitung
Am 17. April 2002 hat ein Komitee (Kontaktstelle SVP Baselland) die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" eingereicht. Mit 1'811 gültigen Unterschriften ist die Initiative gültig zustande gekommen.
Die Initiative verlangt einen Verzicht auf weitere Erhöhungen der Abgeltungen nach Basel-Stadt und der Beiträge für gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt. Der Gesamtbetrag soll limitiert werden. Des weiteren wird verlangt, dass der Kanton Basel-Landschaft darauf hinarbeiten muss, die zentralen Aufgaben aus eigener Kraft erbringen zu können (s. Beilage 1: Synopsis mit einer Gegenüberstellung zwischen geltendem Verfassungstext und dem Initiativtext).
Der Regierungsrat beantragt eine Ablehnung der Verfassungsinitiative.
1. Wortlaut der Verfassungsinitiative
Am 17. April 2002 ist die am 19. April 2001 im Amtsblatt publizierte formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" mit 1'811 gültigen Unterschriften bei der Landeskanzlei eingereicht worden. Das Begehren lautet wie folgt:
I. Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft wird wie folgt geändert:
| § 1 Abs. 1 bis | Er (1) arbeitet darauf hin, die ihm aus Verfassung und Gesetz aufgetragenen zentralen Aufgaben für die Bevölkerung aus eigener Kraft erbringen zu können. |
| § 3 Abs. 2 | Sie (2) sind insbesondere bestrebt, mit den Behörden anderer Kantone Vereinbarungen abzuschliessen und gemeinsam Institutionen zu betreiben, sofern dadurch öffentliche Aufgaben sachgerechter und für den Kanton kostengünstiger erfüllt werden können. |
| § 3 Abs. 2 bis | Richtwert für die Höchstgrenze der jährlichen Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt bilden 30% des durchschnittlichen jährlichen Ertrags der kantonalen Einkommenssteuer für natürliche Personen in den vorausgegangenen fünf Jahren. |
| § 3 Abs. 3 | Im Rahmen der Gesetzgebung sind Regeln für die wirksame Zusammenarbeit der Behörden und zur Umsetzung der Grundsätze der Zusammenarbeit aufzustellen. |
| § 156 | Abgeltungen und Beiträge an den Kanton Basel-Stadt |
| Für die Dauer von 5 Jahren nach Inkrafttreten von § 3 Abs. 2, Abs. 2 bis und Abs. 3 gelten als Obergrenze für die Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt die im Jahr 2000 bezahlten sowie die vom Landrat bis spätestens am 28. Februar 2001 beschlossenen Beträge. | |
| II. | 1 Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch die Bundesversammlung. |
| 2 Sie tritt nach der Annahme durch das Volk am ersten Tag des auf die Volksabstimmung folgenden Kalendermonats in Kraft. |
1.1 Zustandekommen und Rechtsgültigkeit der Verfassungsinitiative
Die Landeskanzlei publizierte das Zustandekommen der Initiative "Für eine faire Partnerschaft" im Amtsblatt vom 30. Mai 2002. Der Regierungsrat hat am 15. Oktober 2002 beschlossen, dem Landrat zu beantragen, dass die Verfassungsinitiative gültig zu erklären sei (LRV 2002-244).
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
1 Zum Verständnis: Er = der Kanton
2 Zum Verständnis: Sie = die Behörden