Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Wirtschaftsbericht 2002 des Regierungsrates | |
| vom: | 26. November 2002 | |
| Nr.: | 2002-296 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Volkswirtschaft und Arbeitsmarkt: Fokussierung
Es besteht zur Zeit kein Grund anzunehmen, dass in den nächsten Jahren Ereignisse eintreten, die das Wachstum der kantonalen und regionalen Volkswirtschaft und deren Arbeitsmarkt nachhaltig negativ beeinflussen. Die relative Stabilität, von der der Regierungsrat für die nächsten Jahre ausgeht, ist eine gute Basis für die mehrfach angesprochene Schwerpunktbildung in der kantonalen Wirtschaftspolitik.
8.1 Arbeitsmarkt
Das Ungleichgewicht am kantonalen Arbeitsmarkt, gemessen an der statistischen Arbeitslosenquote, hat sich in der ersten Jahreshälfte weiter zurückgebildet. Die Quote lag zur Jahresmitte 2002 unter 1.5 Prozent, mit relativ schwachen saisonalen Schwankungen. Die Statistik weist aus, dass sich die geschlechterspezifischen Quoten einander weitgehend angeglichen haben. Die Arbeitslosigkeit unter den ausländischen Kantonseinwohnern ist, bedingt durch die durchschnittlich schwächere Qualifikation, etwa drei Mal so hoch wie unter Inländern. Die Dynamik des weitgehend intakten Arbeitsmarkts zeigt sich anhand der Flussgrössen, deren Nettoauswirkungen sich in der Arbeitslosenquote niederschlagen. Den Zugängen (neue Arbeitslose) stehen gleich hohe bzw. etwas höhere Abgänge (Wiederaufnahme der Arbeit) gegenüber. Allgemeine Ausgrenzungen der Arbeitslosen aus dem Erwerbsleben bzw. Verhärtungen im Arbeitslosenbestand gibt es kaum. Die Langzeitarbeitslosigkeit bildet sich weiter erheblich zurück; die Zahl der Ausgesteuerten nimmt laufend ab.
Allgemein kann also gesagt werden, dass der Arbeitsmarkt im Kanton weitgehend intakt ist. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies mittelfristig ändern wird. Freilich sind konjunkturelle Schwankungen, die sich auf den Arbeitsmarkt übertragen, nicht auszuschliessen, wie sich zur Zeit zeigt: Die Arbeitslosenquote ist im Monat Oktober 2002 auf 2,2 % angestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat insbesondere im Handel sowie im Bereich Beratung/Planung/Informatik zugenommen. Saisonale Aspekte führten aber auch in den Branchen des Bau- und Gastgewerbes zu einem Anstieg.
8.2 Stärkung der Ordnungspolitik
Die ordnungspolitische Dimension in der Arbeit des Kantonalen Amtes für Industrie und Arbeit (KIGA) erhält weitere Konturen. Neben der erfolgreichen Arbeitsvermittlung u.a. durch die regionalen Vermittlungsstellen und der Beratung der Wirtschaft in Fällen von Entlassungen und Konkursen gewinnen die Bekämpfung der Schwarzarbeit, E-Government und die Bewältigung des freien Personenverkehrs mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union an Gewicht.
Die Bestrebungen der Regierung, die Ausbreitung der Schattenwirtschaft zu verhindern bzw. zu ihrer Eindämmung im Kanton beizutragen, stehen im Einklang mit den Zielsetzungen des Bundes wie auch den auf kantonaler und eidgenössischer Ebene eingebrachten Anliegen der Sozialpartner zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Regierungsrat hat zu Beginn des Jahres 2002 eine im KIGA angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingerichtet, wo u.a. zwei Schwarzarbeitsinspektoren beschäftigt werden. Überdies werden weitere Kontrollaufgaben auf das KIGA im Rahmen der kantonalen Verordnung zum Beschaffungsgesetz sowie im Rahmen des Entsendegesetzes des Bundes zukommen, wobei ein enger sachlicher Zusammenhang mit der Schwarzarbeit besteht.
Die rasche und reibungslose Umsetzung des freien Personenverkehrs mit der EU stellt für den Regierungsrat eine weitere zentrale Herausforderung dar. Die rechtlichen Grundlagen und die vorhandenen Strukturen wurden an die Bedürfnisse des freien Personenverkehrs angepasst. Die Umsetzung und die damit verbundenen flankierenden Massnahmen bringen wesentliche Neuerungen für sämtliche Akteure in Verwaltung und Wirtschaft mit sich. Verbände, Organisationen und Dritte wurden im Vorfeld durch das KIGA breit über die Aspekte und Neuerungen, die der freie Personenverkehr mit der EU mit sich bringt, informiert. Innerhalb der im Rahmen der flankierenden Massnahmen einzusetzenden tripartiten Kommission bekennt sich der Regierungsrat zu einer aktiven Rolle.
Mit den flankierenden Massnahmen verbinden insbesondere die Sozialpartner eine hohe Erwartungshaltung. Ein funktionierendes Vollzugsregime ist darum von Bedeutung. Für den Kanton Basel-Landschaft als Grenzkanton kommt dem Zugang zu gut qualifizierten ausländischen Arbeitskräften - vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sich zukünftig bietenden Wachstumspotentiale - längerfristig eine wesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist im freien Personenverkehr mit der EU zweifellos eine grosse arbeitsmarktliche Chance zu sehen.
8.3 Neuordnung der Wirtschaftsförderung
8.3.1 Der Leistungsauftrag des gemeinsam mit Basel-Stadt und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden der beiden Kantone getragenen Dienstleistungszentrums "Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft" wurde überarbeitet. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie über die Effektivität und Effizienz des Dienstleistungszentrums kam zum Schluss, dass die Einrichtung grundsätzlich effizient und erfolgreich arbeitet. Es wurde empfohlen, an der regionalen Ausrichtung festzuhalten.
Der für die neue Leitung definierte Leistungsauftrag der Wirtschaftsförderung deckt den Zeitraum 2002 bis 2005 ab. Priorität haben entsprechend den Empfehlungen der Studie die aktive Ansiedlungsförderung und die Standortwerbung sowie die Betreuung von gründungswilligen Personen; ein wichtiges Instrument dafür ist das Begleiten von Personen und Firmen durch die Bürokratie, so dass sie so rasch und so günstig wie möglich zu den notwendigen Informationen und Genehmigungen kommen. Die Wirtschaftsförderung findet hier ein prioritär zu behandelndes und wirkungsträchtiges Aufgabengebiet.
Die Bestandespflege wird reduziert auf die Bereiche Information über den Wirtschaftsstandort und über das Angebot an Geschäftsimmobilien sowie die Vermittlung von Experten und Kontakten. Die Aktivitäten im Technologietransfer wurden eingestellt, soweit sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Gründung neuer Firmen stehen. Technologietransfer ist eine Aufgabe von Universität und Fachhochschule und wird von diesen auch wahrgenommen.
8.3.2 Eine qualitativ hochstehender Wirtschaftsstandort zeichnet sich nicht nur durch gute Rahmenbedingungen, sondern auch durch einen unkomplizierten und raschen Zugang zu Verwaltung und Regierung aus. Der Regierungsrat hat die Bestandespflege von der Wirtschaftsförderung weg in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung zurückgenommen und durch Schaffen der Funktion eines Wirtschaftsdelegierten eine zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der Baselbieter Wirtschaft geschaffen. Die Funktion wird in der kantonalen Wirtschaftspolitik eine wichtige Drehscheibe darstellen und sich dabei im Sinne eines Key Account Managements stark nach aussen orientieren; besonders soll das bestehende Beziehungsnetz zu Unternehmen und Wirtschaftsverbänden weiter ausgebaut und intensiviert werden. Grundlage wird eine Portfolio-Analyse sein. Damit erhält der Regierungsrat ein wichtiges zusätzliches Element der Information über den Gang der kantonalen und regionalen Wirtschaft, die er als ernst zu nehmender Partner der Unternehmen benötigt. Auch sollen wirtschaftspolitische Grundlagen und Konzepte zur Erhaltung und Verbesserung der guten Standortqualität als Basis für eine günstige und zukunftsbeständige wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft erarbeitet werden.
8.3.3 Die Gesuchsbearbeitung nach dem Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz soll auf einen systematischen und am wirtschaftspolitischen Schwerpunkt Life Sciences orientierten Ansatz ausgerichtet werden. Damit wird diese Tätigkeit auf die Zukunft ausgerichtet, und Vorschläge zur Strukturerhaltung unterbleiben.
8.3.4 Der Regierungsrat ist bereit, interessierte Personen und Organisationen zur Gestaltung der Wirtschaftsförderung anzuhören (18) und Meinungen und Kommentare zu berücksichtigen, wobei er aber keinen Zweifel daran lässt, dass die Schwerpunktförderung der Life Sciences auch hier im Vordergrund steht.
8.3.5 Ein besonderer Aspekt der Wirtschaftsförderung in jüngster Zeit sind Gesuche und Initiativen, die die Einrichtung und den Betrieb von sogenannten Gründungszentren oder Business Parcs zum Gegenstand haben. Mit unterschiedlichen Modellen wird versucht, jungen aufstrebenden Unternehmen die Gründung zu erleichtern und während der ersten Jahre der Operationen organisatorisch und managementmässig Unterstützung zu leisten; dazu gehört auch die Bereitstellung von Büros und Labors. Der Regierungsrat unterstützt im Rahmen der Vergabepolitik des Wirtschaftsförderungsfonds selektiv solche Unterfangen, wobei er aber auf die Prüfung des Einzelfalls abstellt. Der Regierungsrat wird sich bei der Erstellung von Fazilitäten für das Unterbringen von jungen Unternehmen nicht direkt beteiligen, ist aber bereit, seine guten Dienste bei der Koordination verschiedener Finanz- und Managementquellen vermehrt anzubieten.
8.4 Unternehmensförderung
Ohne die erhebliche und gute Rolle von Privaten und Unternehmen als sogenannte Business Angels unterschätzen oder gar negieren zu wollen, ist der Regierungsrat doch der Ansicht, dass eine Gesamtdarstellung und Prüfung aller Massnahmen, die im staatlichen Bereich und im Hinblick auf die Schwerpunktförderung vorgekehrt werden, sinnvoll ist. Daraus ergäbe sich allenfalls auch eine modifizierte Rolle des Kantons.
Neben den eher langfristig angelegten Programmen im Bereich der Bildungs- und Familienpolitik geht es vor allem um Vorkehrungen bei Steuern, anderen Ansiedlungserleichterungen (z.B. Deckung von Raumbedürfnissen, Begleitung durch die Bürokratie) und bei der Finanzierung von Jungunternehmen; dort bestehen möglicherweise noch Lücken. (19)
Der Regierungsrat behält sich vor, seine Erkenntnisse durch eine Art Vernehmlassungsverfahren der Analyse von Dritten zugänglich zu machen, um auf diese Weise die korrekten Einbettung seiner allenfalls zu ändernden Rolle zu unterstützen.
8.5 Förderung des kantonalen Tourismus
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über ein beschränktes, aber attraktives touristisches Potential. Es besteht Einigkeit darüber, dieses mit einer gezielten Tourismusförderung besser auszuschöpfen. Motionen für die Schaffung von Strukturen für die Koordination nach innen und einen gemeinsamen Auftritt nach aussen sowie die Erarbeitung einer Wertschöpfungsstudie wurden vom Landrat überwiesen. Einziger Akteur in der Förderung touristischer Aktivitäten war bis vor Kurzem der Verkehrsverein Baselland. Er hat sich reformiert und tritt neuerdings als "Baselland Tourismus" auf. Ein vollamtlicher Direktor hat seine Arbeit aufgenommen.
Wesentliche Vorarbeiten für eine Förderung des kantonalen Tourismus wurden inzwischen geleistet: Eine Wertschöpfungsstudie und ein Markteingkonzept wurden erstellt. Sie bilden die Grundlage für die Berichtsvorlage an das Kantonsparlament. Die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Tourismusförderung soll als eigenständiges Tourismusgesetz ausgestaltet werden.
Art und Inhalt der Zusammenarbeit zwischen "Baselland Tourismus" und den entsprechenden Organisationen in Basel-Stadt, im Schwarzbubenland und im Fricktal wird zu klären sein. Dies trifft auch zu für eine Kooperation in der ganzen Region Oberrhein. Ein pragmatischer Ansatz soll Lösungen bringen, die für alle beteiligten Gebiete von Nutzen sind.
8.6 Pflege von Land- und Forstwirtschaft
Wegen der stark gesunkenen Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse haben die landwirtschaftlichen Einkommen deutlich abgenommen, was zu einem schnellen Strukturwandel geführt hat. Der Rückgang der Zahl der Betriebe beträgt knapp 3 Prozent pro Jahr.
Der Obstbau, speziell das Steinobst, bildet einen traditionellen Pfeiler der Baselbieter Landwirtschaft. Die Regierung hat beschlossen, Beiträge an Kirschbaumanlagen zu leisten. Ziel ist die Erhaltung der Produktion mittels Förderung der Qualität und Rationalisierung auf den Betrieben. Die Aktion ist zeitlich befristet.
Die Landwirtschaft pflegt die Landschaft, die als Erholungsraum für die Bevölkerung von Stadt und Land dient. Dank den Massnahmen von Bund und Kanton hat die Pflege einen höheren Stellenwert als noch vor zehn Jahren. Die Artenvielfalt wird mit der Brachlegung von Ackerflächen, der Extensivierung von Wiesen und Weiden sowie mit der Pflanzung von Hecken gefördert.
Die Regierung misst der Landwirtschaft sowohl als Produzentin hochwertiger Nahrungsmittel wie als Pflegerin der Baselbieter Landschaft eine grundlegende Bedeutung zu und wird sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin unterstützen.
In einem touristischen Entwicklungsgebiet wie dem Baselbiet ist eine Stossrichtung, den Wald als prägendes Landschaftselement zu erhalten und die regional typischen Besonderheiten hervorzuheben und zu betonen. Der im nationalen Vergleich hohe Anteil an Wald (37 Prozent der Gesamtfläche) und die gesamtschweizerisch unerreichte Vertretung von standortsgemässen Wäldern garantieren ein aus wirtschaftlicher Sicht attraktives, natürliches Umfeld für Wohnen und Arbeiten.
Die von den Waldeigentümern angestrebte und vom Kanton finanziell unterstützte Zertifizierung der Wälder ist ein wesentlicher und wichtiger Schritt, um den Erhalt dieses natürlichen Standortvorteils auf freiwilliger Basis sicherzustellen. Ein gesicherter Holzabsatz unterstützt zudem den Erhalt dezentraler Arbeitsplätze und damit letztlich wiederum die Pflege des Natur- und Kulturerbes Wald. Der gesetzliche Zwang zur Revierbildung unterstützt diesen Prozess der sicheren Arbeitsplätze. Die in Baselland nun fast abgeschlossene Revierbildung ist ein Zwischenschritt im Prozess hin zu nachhaltig leistungsfähigen und wirtschaftlich rentablen Forstbetrieben. Zukünftige Förderungsmassnahmen und gesetzliche Regelungen von Kanton (und Bund) müssen diesem Aspekt der Selbstbestimmung und Selbstorganisation konsequent Rechnung tragen.
8.7 Ein Geodatenwarenhaus
Der Aufbau des Geographischen Informationssystem GIS in der kantonalen Verwaltung und in den Gemeinden hat die Zielsetzung, die Verfahrensabläufe in den behördlichen Stellen zu beschleunigen und zu vereinfachen. Im weiteren sollen verbesserte Grundlagen für politische Entscheide geschaffen werden. Es betrifft dies alle Bereiche, die im Sektor "Grund und Boden" aufzuführen sind.
Aktuell werden die nahezu flächendeckend vorhandenen Informationen der grossen Datenbestände der Raumplanung, der amtlichen Vermessung, des Grundbuches, der Landwirtschaft und des Forstwesens in das sogenannte Geodatenwarenhaus eingebracht. Damit wird die rasche Information über Sachverhalte und Rechte an Grund und Boden mittels eines Parzelleninformationssystems stark verbessert und transparenter gemacht. Auf Ende 2002 sollen diese Informationen der ganzen Verwaltung und den angeschlossenen Gemeinden über das Intranet zur Verfügung stehen. Im Jahr 2003 ist die Aufschaltung über das Internet geplant. Der Datenschutzgesetzgebung kommt dabei grosse Bedeutung zu. Dem Einsatz der GIS-Technologie wird eine Analyse der bestehenden Verwaltungsprozesse sowie der organisatorischen Strukturen in den behördlichen Stellen folgen müssen, damit das Rationalisierungspotential ausgeschöpft werden kann.
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Fussnoten:
18 über die Konsultativkommission, aber auch über andere Wege
19 vgl. hierzu Wachstumsbericht S. 138