Vorlage an den Landrat


9. Kantonsübergreifende Beziehungen

Für Kooperationen ganz allgemein, vor allem aber für solche mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt, muss Einvernehmen bestehen über die Instrumente und die Methodik, mit welchen gemeinsame Projekte auf Kosten, Erträge und Wirkung geprüft werden. Offengelegte, objektivierte Grundlagen erleichtern auch Diskussionen bei regionalen Planungen, zu welchen über den engeren baslerischen Zusammenhang hinaus z.B. auch die Kantone Aargau und Solothurn zur Mitwirkung eingeladen werden. Die Grundlagen der geplanten neuen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen können dabei nützlich sein. (20)




9.1 Europäische Union: Bilaterale Verträge in Kraft


Für eine Dreilandregion, wovon zwei Länder Gründungsmitglieder der Europäischen Union (EU) sind, ist die Weiterentwicklung der Beziehungen über die nationalen Grenzen hinweg von grosser Bedeutung. Entsprechend nehmen sich auch die Kantonsbehörden den Entwicklungen an. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU sind getan worden oder in Vorbereitung. Im Zusammenarbeit mit privaten Organisationen steht ein Netzwerk von Auskunftsstellen bereit, um Fragen rasch und sachkundig zu beantworten. Die Arbeit an den weiteren Dossiers, die die Schweiz mit der EU verhandelt, werden mit grosser Sorgfalt verfolgt.




9.2 Schweiz: Neue Chancen für kantonale Zusammenarbeit


Im Paket "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA (21) ) ist ein neues Instrument für interkantonale Zusammenarbeiten vorgesehen, das für die Kantone von Wichtigkeit ist. Es wird Aufgabenbereiche geben, bei denen der Bund allenfalls den Rahmen für deren Bearbeitung zur Verfügung stellt, den Kantonen (einigen oder allen) aber das konkrete Ausfüllen überlässt. Zu solchen Aufgaben auf interkantonaler Basis gehören Behinderteninstitutionen, Straf- und Massnahmenvollzug, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Abfallentsorgung, Abwasseranlagen und Gewässerschutz, Universitäten, Fachhochschulen, Spitzenmedizin und Spezialkliniken und Kultureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung.


Die Kantone müssen diese Aufgaben nicht jeder für sich durchführen; sie können sich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten zusammenschliessen. Die Basis der interkantonalen Zusammenarbeit wird der Austausch von Dienstleistungen sein, die zu durchschnittlichen Vollkosten abgerechnet werden. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise Probleme des Angebots und des Konsums von Zentrumsleistungen vertraglich regeln.


Die Möglichkeit ist vorgesehen, unwillige Kantone zu horizontaler Zusammenarbeit zu zwingen, um das sogenannte Trittbrettfahren zu vermeiden; diese Bestimmung dürfte im politischen Verfahren noch zu reden geben.


Wenn die Kantone von diesem Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit - sie soll tragfähiger ausgestaltet werden als das bisherige Modell des Konkordats - Gebrauch machen, dann bedeutet das nicht zuletzt eine gewisse Wiederbelebung des Föderalismus; freilich eines modern verstandenen Föderalismus, bei welchem nicht Eigenbrötelei, sondern nüchtern analysierte Chancen und Risiken über die Kantonsgrenzen hinweg identifiziert und genutzt werden.


Dabei ist offen, ob die Kantone als gesamte Staatsgebilde sich in eine regionale Zusammenarbeit begeben oder ob es möglich sein wird, dass sich aufgrund von geographischen, sprachlichen, kulturellen oder anderen Strukturen ein Kantonsteil einer Zusammenarbeit z.B. in der Nordwestschweiz anschliesst, während andere Teile des gleichen Kantons südlich des Jura an anderen Verbünden mit ähnlichen Zielen teilnehmen.


Noch ist das alles Zukunftsmusik, denn die NFA wird frühestens im Jahre 2006 in Kraft treten können. Dem Vorhaben ist aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft Erfolg zu wünschen; es handelt sich um das wichtigste nationale Reformvorhaben und bietet eine gewisse Gewähr dafür, den bestehenden Immobilismus überwinden zu helfen. Von besonderer Bedeutung ist, dass der gebundene Finanzausgleich verschwinden soll und noch übrig bleibende Verbundaufgaben mit projektmässig organisierten Leistungsvereinbarungen gelöst werden sollen.


Die Aufgabe, die NFA zu realisieren, ist anspruchsvoll und langwierig. Allerdings sind die bereits bestehenden Kooperationen in der Nordwestschweiz auch nicht über Nacht realisiert worden, sondern sie mussten über Jahrzehnte wachsen, und zwar ohne dass die dazu notwendigen Strukturen vorab überall vorhanden gewesen wären. Es lohnt sich gerade am Oberrhein, diesen Teil der NFA rechtzeitig zu prüfen, Gebiete für regionale Zusammenarbeiten systematisch zu identifizieren und Lösungen herbeizuführen; ein gesamteidgenössisches Instrumentarium kann hilfreich sein..


Die Nordwestschweiz hat ein besonderes Interesse, die NFA-Möglichkeiten aktiv einzusetzen. Die Region ist im Norden mit politischen Landesgrenzen konfrontiert, die für sachliche Zusammenarbeiten teilweise hohe Hürden darstellen. Sie umfasst aber neben den beiden Basler Kantonen Teile von anderen Kantonen (die nördlich des Jura gelegenen Bezirke von Aargau und Solothurn), was an regionale Kooperationen besonders hohe Ansprüche stellt.


Ein gutes Beispiel für eine bereits verwirklichte regionale Zusammenarbeit ist der öffentliche Verkehr. Bei Vollbahn und Strassenbahn sind nicht nur die vier erwähnten Kantone, sondern auch das befreundete Ausland einbezogen. Technische Unterschiede können überwunden werden. Die Landesgrenzen stellen keine unüberwindbare Probleme. Zur Zusammenarbeit gehört, dass neben den kantonseigenen Verkehrsgesellschaften auch die SBB und die Post sowie private Anbieter eingebunden sind.


Ein anderen, weit schwierigeres Beispiel für eine regionale Zusammenarbeit ist die Spitalplanung. Die Arbeiten zwischen Baselland und Basel-Stadt laufen. (22) Während eine Verständigung mit dem Kanton Aargau über die kantonalen Spitälern entlang der Rheinachse zur Zeit als weniger dringlich erscheint, muss, wie oben erwähnt, (23) die Optimierung der Spitaldienstleistungen in der Subregion Laufental-Thierstein als notwendig angesehen werden.


Andere regionale Ansätze bestehen im Bereich der Bildung (Gymnasien, Fachhochschulen). Bei der universitären Bildung ist es allerdings noch nicht gelungen, die Trägerschaft regional zu verankern.


In der Nordwestschweiz hat die Zusammenarbeit über die kantonalen Grenzen hinweg Tradition und ist ausgedehnter als sonstwo in der Schweiz. Der Regierungsrat wird der Entwicklung der Kooperationen unter den Nordwestschweizer Kantonen und mit dem benachbarten Ausland weiterhin nachdrücklich fördern in all jenen Bereichen, wo dies für den Kanton vorteilhaft ist.




9.3 Zur Zusammenarbeit mit Basel-Stadt


Das partnerschaftliche Zusammenwirken der beiden Basler Kantone ist für die Region auch in der Zukunft von entscheidender Bedeutung. Die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen, die der Regierungsrat für Baselland und die Region vorgibt, verlangen zumeist nach systematischer Abstimmung mit dem Partnerkanton; Alleingänge sind kaum tragbar und auch nicht sinnvoll.


Die Abstimmung setzt gute sachliche und politische Beziehungen zwischen den beiden Kantonen voraus; Beziehungen, die auch Belastungen infolge der einen oder anderen Irritation oder Überraschung aushalten.


Für den Kanton Basel-Landschaft gilt, dass jede Zusammenarbeit - ob neu oder bestehend - daraufhin geprüft werden muss, ob sie vorteilhaft ist. Das bedeutet, dass eine Koproduktion nicht nur für beide Kantone zusammen Vorteile bringen muss, sondern auch für beide Kantone einzeln. Skalenerträge und andere Verbesserungen an den Stadtkanton abzutreten und die eigene Position nicht zu stärken oder gar um der Zusammenarbeit willen zu schwächen, gehört nicht zu den Absichten des Regierungsrates. (24)




9.4 Oberrhein: Neue Programme


Im engeren regionalen Zusammenhang wurde das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" per Ende Dezember 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt und mit Fördermitteln von rund 46 Millionen Franken ausgestattet. Der Bund hat für dieses Programm eine regionale Quote von rund 4.8 Millionen Franken gesprochen. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit netto 1.2 Millionen Franken daran. Bis Ende 2006 können grenzüberschreitende Projekte beantragt werden; bis Ende 2008 müssen sie abgewickelt sein. Der begleitende Ausschuss INTERREG IIIA "Oberrhein Mitte-Süd" hat bisher insgesamt 11 Projekte mit Schweizer Beteiligung genehmigt. Darunter befinden sich beispielsweise folgende Projekte mit Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft:


Weitere INTERREG IIIA-Projekte sind in Vorbereitung, beispielsweise die trinationale Bauingenieurausbildung, Schlüsselprojekte für die "Trinationale Agglomeration Basel (TAB)", grenzüberschreitender Technologietransfer im Rahmen von "Rhin Tech Entreprise" u.a.m. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Grenzregionen ist in der Nordwestschweiz eine grosse Zahl von Projekteingaben zu verzeichnen.


Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich intensiv an den Arbeiten im Rahmen der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz. Sie hat sich umfassend reorganisiert. Die Aussenwirkungen der Konferenz werden verstärkt. Schwergewichtige Themen bilden u.a. der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Raumplanung, der Schutz der Umwelt. Die oberrheinischen Wirtschaftsförderer, die sich regelmässig im Rahmen des Expertenausschusses Wirtschaftsförderung der Arbeitsgruppe Wirtschaftspolitik treffen, haben eine gemeinsame Einstiegspräsentation für den Oberrhein erarbeitet. Bei Messen und Veranstaltungen insbesondere in Übersee leistet diese Plattform nützliche Dienste. (25)




9.5 Bio Valley - Zusammenfassung der Kräfte


Hinter der Bezeichnung "Bio Valley", die sich in der Region eingebürgert hat, wird im allgemeinen verstanden, dass am Oberrhein systematisch die Ansiedlung und die Pflege von Unternehmen gefördert werden sollen, die sich im weiteren Sinne mit Life Sciences und Arbeiten in der New Economy beschäftigen. Die Voraussetzungen dafür, dass in der Nordwestschweiz die Konzentration von Unternehmen (26) , die sich mit Zukunftstechnologien beschäftigen, verstärkt werden kann, sind gut.


Neben dem Willen des Regierungsrates, diesen Sektor der Wirtschaft schwerpunktmässig durch Gestaltung und Umgestaltung der Rahmenbedingungen noch mehr zu unterstützen, ist an die Volksabstimmung über die Gentechnologie zu erinnern. Der Souverän hat im Grundsatz dem Einsatz von Technologien zur Erforschung von Genen zugestimmt, hat aber auch dem reinen "Wissen-Wollen" Grenzen gezogen.


Der Entwicklung eines Bio Valley in der Region nehmen sich eine Vielzahl von Organisationen an. Vor einiger Zeit wurde in Basel ein Hearing veranstaltet, (27) um nicht zuletzt Angaben darüber zu erhalten, was von den Behörden der Kantone zur Förderung der Life Sciences erwartet wird. Die Auswertung des Hearing ergab folgerichtig, dass die öffentliche Hand, wie das Baselland tut, nach Möglichkeit günstige Rahmenbedingungen schaffen soll, damit sich die Unternehmen des Sektors ungehindert innerhalb der Rechtsordnung entfalten können.


Gleichzeitig wurde an diesem Hearing aber auch deutlich, dass eine zielstrebige Zusammenfassung der Organisationen und Personen, die an der weiteren Entwicklung der Biotechnologien in der Region interessiert und beteiligt sind, noch fehlt. Es wäre wünschenswert und der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass eine Kräftekonzentration herbeigeführt wird in dem Sinne, dass ein tragfähiges Netzwerk entsteht, das als Plattform für die Diskussion der Anliegen dieses Industriezweigs benutzt wird.


Im Oktober 2002 wurde erstmals eine "Life Sciences Week" durchgeführt. Sie wurde von Bio-Valley Basel zusammen mit Partnern (z.B. Messe Schweiz und Unternehmen der Industrie) geplant. Im August 2003 wird der "11 th European Congress on Biotechnology in Basel durchgeführt; er wird von den Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt unterstützt. Weiter fördern die Regierungen eine Bewerbung Basels für die Durchführung der internationalen Fachmesse "Bio Square" in 2004, die 2002 erstmals in der Schweiz (Zürich) abgehalten wurde. Diese Messe ist Teil der europäischen Struktur im Bereich der Biotechnologie ("Europe Bio"), die mit anderen Verbünden in den USA und Asien in Konkurrenz steht.


Der Regierungsrat begrüsst diese Entwicklungen und fördert sie. Fachmessen und Kongresse schaffen Gelegenheiten, internationalen Fachleuten die Vorteile des Standortes Nordwestschweiz bzw. Oberrhein näher zu bringen. Gleichzeitig entstehen Möglichkeiten, die auch Vertreter der öffentlichen Hand und der Politik zum Darlegen der regionalen Entwicklungspolitik benützen können.


Der Regierungsrat wird auch andere Gelegenheiten systematisch nutzen, um seine Wirtschaftspolitik der interessierten Öffentlichkeit zu erläutern. Dieser Teil der Kommunikationstätigkeit des Regierungsrates erscheint als um so bedeutsamer, als es zu vermeiden gilt, dass die positive Grundstimmung gegenüber einer kontrollierten und ethisch vertretbaren Anwendung modernster Technologien nicht verloren geht, sondern gestützt wird.



Fortsetzung >>>
Back to Top

Fussnoten:


20 s. 9.2


21 früher "Neuer Finanzausgleich"


22 vgl. 5.1 oben


23 dito


24 Ein Beispiel für diesen Ansatz könnten die kantonalen Laboratorien sein.


25 vgl. "www.upperrhine.com"


26 Zur Zeit wird geschätzt, dass rund 80 Biotech-Unternehmen in der Region tätig sind.


27 "Life Sciences in der Region Basel" am 16. November 2001