Vorlage an den Landrat


7. Aspekte der Familienpolitik

Die Gesellschaft ist anhaltend im Umbruch begriffen. Traditionelle Strukturen werden bleibend aufgelöst oder durch andere ersetzt. Die Auswirkungen vor allem auf die Familie als soziales Kerninstitut unserer Gesellschaft sind tiefgreifend. Die Politik hat die Aufgabe, solche Änderungen aufzunehmen und die zu den Änderungen gehörenden Rahmenbedingungen zu gestalten.




7.1 Überprüfung der Familienpolitik


Die oben erwähnten und andere Entwicklungen haben den Regierungsrat veranlasst, die mannigfachen Programme, Vorkehrungen, Förderungen, die es im Bereich der Familie gibt oder diese beeinflussen, systematisch zu sichten und darzustellen. Aufgrund der Übersicht wird der Regierungsrat dann Überlegungen anstellen, in wie weit die Massnahmen, die die Familie tangieren, konsistent, brauchbar, veraltet, zu ersetzen oder zu ergänzen sind. Er lässt sich bei dieser Arbeit durch eine Fachstelle unterstützen, die beim kantonalen Sozialamt eingerichtet worden ist.


Der Regierungsrat wird seinen familienpolitischen Ansatz im Jahre 2004 der Öffentlichkeit vorlegen.




7.2 Schnittstelle Familie und Schule


Wie bereits erwähnt (s.o. 2.6) sind in diesem Verhältnis erste Massnahmen getroffen worden; auch sind weitere geplant. Die Kinder und Jugendlichen werden in der Schule besser betreut als früher. Ein Teil von ihnen kann bereits heute in der Schule mittagessen, Aufgaben erledigen, Sport betreiben oder andere Kontakte pflegen. Blockzeiten in der Schule vereinfachen die Organisation der Familie. Damit wird die Schule, entsprechend den privaten Lebensumständen, in das Leben der Jugendlichen und der Familie mehr als früher integriert.




7.3 Schnittstelle Familie und Beruf


Das Anliegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft gleichermassen. Eine vom Sozialdepartement der Stadt Zürich herausgegebene Studie über den volkswirtschaftlichen Nutzen von Kindertagesstätten führt aus, dass jeder in die familienergänzende Kinderbetreuung investierte Franken das Drei- bis Vierfache an die Gesellschaft zurückfliessen lässt.


Der Regierungsrat hat im Herbst 2001 beschlossen, aus dem Wirtschaftsförderungsfonds 3 Millionen Franken für ein sich bis 2004 erstreckendes Impulsprogramm "Familie und Beruf" zur Verfügung zu stellen. 2 Millionen Franken sind vorgesehen für die Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen in erster Linie für Kleinstkinder. Es ist geplant, Beiträge an die Betriebskosten bis maximal 30 Prozent auszurichten. Weiter können Beiträge an Einrichtungskosten entrichtet werden. Mit den vorgesehenen Mitteln sind insgesamt entweder 110 neue Ganztages- oder 220 neue Halbtagesplätze realisierbar. 1 Million Franken ist für die Finanzierung der Projektleitung, für Grundlagenarbeit und für Sensibilisierungs- und Informationsarbeit im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgesehen.


Die Bedarfsermittlung hat gezeigt, dass drei Projekte im Bezirk Arlesheim, ein bis zwei Projekte im Bezirk Laufen, drei im Bezirk Liestal, zwei im Bezirk Sissach und ein bis zwei Projekte im Bezirk Waldenburg umgesetzt werden sollten. Die Bedarfsermittlung berücksichtigt das tatsächliche Erwerbsverhalten der Erziehungsberechtigen im Kanton. Voraussetzung für die Beitragsausrichtung ist, dass stabile Trägerschaften die Grundfinanzierung der neu geschaffenen Plätze über das Impulsprogramm hinaus sichern.


Mit dem Impulsprogramm kann ein Schritt in die geplante Richtung unternommen werden. Es ist jedoch nicht möglich, damit die gemäss einer im Jahre 2000 erschienenen Studie zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton aufgeführte Angebotslücke von rund 650 ganztägigen oder 1300 halbtägigen Betreuungsplätze zu schliessen. Die Auswertung des Impulsprogramms wird eine der Grundlagen für Erarbeitung allfälliger weiterführender Konzepte sein, in welchen auch die Frage der Finanzierung systematisch angegangen werden muss.



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