Vorlage an den Landrat


5. Reformbedarf im Gesundheitswesen

Was für die gesamte Wirtschaftspolitik generell gilt und wie zum Bildungsbereich (s. 4. oben) bereits ausgeführt, hat auch Geltung im Gesundheitssektor, nämlich die Notwendigkeit zur Konzentration der Ressourcen. Im Gesundheitssystem - in einigen Grundzügen ähnlich dem Bildungsbereich - ist eine Verbreiterung des Angebots an Leistungen eingetreten, die ohne Konzentration früher oder später nicht mehr finanziert werden kann. Das Zusammenfassen der Ressourcen wird vor allem bei der regionalen Spitalplanung angewandt werden müssen. Auch in anderen Bereichen soll vermehrt nach höherer Effizienz gesucht werden, damit der gegenwärtige Stand der Gesundheitsvorsorge gehalten werden kann.




5.1 Projekt regionale Spitalplanung


Im Herbst 2001 wurde das Projekt einer regionalen Spitalplanung als ein Kernelement der Gesundheitspolitik in Angriff genommen. Ziel dieses Projektes ist es, die stationäre spitzenmedizinische Dienstleistung bzw. die universitäre Medizin für beide Basler Kantone kostengünstiger und wirkungsvoller anzubieten. Auch eine gute Grundversorgung muss sichergestellt bleiben. Es ist geplant, das Projekt regionale Spitalplanung im Jahre 2003 zum Abschluss zu bringen.


Die Konkurrenzfähigkeit der vier Baselbieter Spitäler soll dabei erhalten werden. Dazu sind neben Investitionen in die Infrastruktur (z.B. Sanierungen im Kantonsspital Liestal und in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik) auch strategische Planungen (z.B. Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept, Kantonsspital Bruderholz) eingeleitet worden oder bereits in der Umsetzungsphase.


Gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt wird die Planung für ein neues Universitätskinderspital an einem Standort in Basel vorangetrieben. Die beiden kantonalen Parlamente haben im November 2002 den Kredit für die Vorprojektphase gesprochen. Vorgesehen ist eine Kinderklinik mit etwa 100-116 Betten.


Für die Region Laufental-Thierstein wird die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg in den nächsten Jahren zu einem Schlüsselthema werden, wenn diese Gegend nicht als Lebensraum ihre Attraktivität verlieren soll. Dazu wird gehören, dass die öffentlichen Dienstleistungen optimiert werden. In diesem Rahmen ist die Aufgabenstellung für beide Spitäler in der Region (Kantonsspital Laufen und Bezirksspital Breitenbach) neu zu bestimmen und in einer intensiveren Zusammenarbeit umzusetzen.




5.2 Analyse der universitären Medizin


Bei der "Spitzenmedizin" (hochspezialisierte Medizin), wie sie in grossen Teilen von den Universitätskliniken geleistet und an der Universität erforscht und gelehrt wird, haben die beiden kantonalen Regierungen ihre Absicht bekräftigt, die medizinische Fakultät der Universität zu erhalten und zu fördern. Die Akkreditierung soll sichergestellt werden. Neben Modellen der Teilung von medizinischen Universitätsdisziplinen zwischen den beiden Basler Kantonen werden Modelle der gemeinsamen Steuerung untersucht; sicher aber werden keine Doppelspurigkeiten geduldet. Die Finanzströme zugunsten der medizinischen Lehre und Forschung - für diese sollen Leistungsaufträge erarbeitet werden - und für medizinische Dienstleistungen in den Kliniken sollen getrennt und einzeln analysiert werden, um im Bereich dieses für die Universität wie für die Gesundheitsversorgung wichtigen Leistungsaggregats Klarheit zu erlangen.


Die neu zu schaffende Transparenz bei den medizinischen Spitzenleistungen ist eine Voraussetzung, um weitergehende Überlegungen wieder aufzunehmen und umzusetzen. Die Schweiz ist zu klein, um sinnvoll fünf oder sechs medizinische Vollfakultäten mit den zugehörigen Kliniken zu führen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber offenbar schwer zu akzeptieren. Trotzdem sollen entsprechende Bemühungen zur Konzentration von medizinischen Disziplinen unternommen werden; diese werden vom Regierungsrat unterstützt. Es soll dabei darauf hingewirkt werden, dass sich Schwerpunkte, die der Universität Basel zugewiesen werden, in den Rahmen des Forschungsschwerpunkts Life Sciences einordnen und innerhalb dieses Rahmens entwickelt werden. Die Bildung von Kompetenzzentren der universitären Medizin in der Schweiz soll also mit den Bereichen von Wissenschaft und Forschung, in welchen der Standort Nordwestschweiz ihre Stärken hat, verbunden werden. Alle Hochschulkantone müssten eigentlich mit Nachdruck an dieser Auf- und Neuzuteilung von Spitzendisziplinen arbeiten, weil letztlich sonst der Bund die Triage vornimmt bzw. erzwingt, beispielsweise über seine Mittelzuweisungen. (17)




5.3 Effizientere Spitalpflege


Nach langen Verhandlungen wird per Anfang 2004 der neue Ärztetarif (TarMed) eingeführt werden können. Die Vorbereitungen in den Spitälern laufen, um fristgerecht die Abrechnungsprogramme zur Verfügung zu haben.


In der Zwischenzeit gehen die Arbeiten an der Reform des Krankenversicherungsgesetzes weiter. Klar ist dabei, dass die Kantone neben den bereits über Gerichtsurteile erhaltenen Mehrkosten zur Finanzierung des Gesundheitssystems der Schweiz noch mehr werden beitragen müssen. Das Ausmass ist noch nicht bekannt, dürfte aber im Baselbiet im höheren zweistelligen Millionenbereich jährlich liegen.


Die zweite Teilrevision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) enthält als schwergewichtigen Teil die gesundheitliche Bedarfsplanung für die Kantonsbevölkerung. Dieser Planung liegen in Zukunft Leistungseinheiten zugrunde, was wiederum zur Spitalliste führt. Jeder Kanton wird in einem gewissen Rahmen leistungspflichtig. Wenn die kantonale Planung durchgeführt ist, stellt sich als nächste Aufgabe die der Abstimmung mit anderen Kantonen.


Der Kanton Basel-Landschaft wird wie die anderen Kantone eine doppelte Rolle zu übernehmen haben: einerseits als Verkäufer von Leistungen an die Krankenversicherer, anderseits als Einkäufer von Leistungen von den Spitälern.


Der Regierungsrat hat Auftrag gegeben, die Planung mit Sorgfalt, aber auch innerhalb von möglichst kurzer Frist durchzuführen und ihm das Resultat vorzulegen.




5.4 Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz


Die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden legen den Schwerpunkt auf arbeitsmedizinische, arbeitshygienische und bauliche Sicherheitsmassnahmen. Zu kurz kommen dabei die psychischen Belastungen am Arbeitsmarkt. Deshalb müssen Unfall- und Berufskrankheitsverhütung und Gesundheitsvorsorge als Ganzes gesehen werden. Während die Verwirklichung solcher integraler Ansätze bei Grossunternehmen leichter zu realisieren sind, fällt es den KMU wesentlich schwerer, entsprechende Aufwendungen zu verkraften. Es ist deshalb wichtig - und der Regierungsrat unterstützt diese Bestrebungen - dass vor allem durch Informationsmassnahmen auf Probleme der Gesundheitsförderung aufmerksam gemacht und die Arbeitnehmerschaft zu Verhaltensänderungen veranlasst wird. Wie die Kampagnen gegen das Rauchen am Arbeitsplatz zeigen, lässt sich mittelfristig viel erreichen; z.B. darf in den beiden Basler Kantonen nur noch in rund 6 Prozent der Betriebe überall geraucht werden, während ein Fünftel bereits ein umfassendes Rauchverbot erlassen hat.



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Fussnote:


17 Absprachen und Vereinbarungen unter Kantonen sind übrigens Teil der neuen Doktrin zur Zusammenarbeit unter Kantonen (s. unten 9.2. zur NFA).