Vorlage an den Landrat


2. Bildung und Ausbildung auf neuer Rechtsgrundlage

Der Kanton befindet sich auf seinem Weg zu einer neuen Bildungsgesetzgebung auf der Zielgeraden. Das Gesetz wird zu Beginn des Schuljahres 2003 / 2004 in Kraft treten, nachdem es in der Volksabstimmung mit grossem Mehr angenommen worden ist. Das Gesetz baut auf dem bisherigen Schulsystem auf, bringt aber auch einige bedeutungsvolle Neuerungen.




2.1 Wichtige Elemente des neuen Bildungsgesetzes


In Stichworten und bezogen auf die Schulstufen werden hier einige Teile des neuen Bildungsgesetzes skizziert.




2.2 Reform der kaufmännischen Lehre


Die von KMU geprägte Wirtschaft des Kantons verlangt besondere Sorgfalt der Behörden bei der Pflege der Ausbildungsmöglichkeiten von Nachwuchs für die Unternehmen. Die Lehrstellensituation hat sich dank den Anstrengungen der Wirtschaft und des Kantons im Rahmen der Lehrstellenbeschlüsse I und II, und begünstigt durch die konjunkturelle Erholung der letzten Jahre, nach und nach entspannt.


Die Umsetzung der Reform der kaufmännischen Grundausbildung ist in der Region Basel am weitesten vorangeschritten; sie wird intensiv weiter bearbeitet. Im Hinblick auf das neue Berufsbildungsgesetz werden die Ausbildungsvorschriften in einigen lehrlingsstarken Berufen überarbeitet und die Lehrdauer auf drei Jahre verlängert (dazu gehören die Verkaufsberufe, die Berufe der Gastronomie und Hotellerie sowie die Büroberufe). Stark ausgebaut wurde das Lehrstellenangebot im Bereich der Informatik. (12)


Damit steigen allerdings auch die intellektuellen Anforderungen an die Lehrstellenbewerbenden. Das bedeutet, dass schulleistungsschwächere Jugendliche auch in einer Zeit mit relativ intaktem Lehrstellenmarkt Mühe bekunden, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Mit der Schaffung und dem Ausbau niederschwelliger Bildungsangebote (z.B. praktisch ausgerichtete neue dreijährige Berufslehren, zweijährige Ausbildungen, die zu einem Berufsattest nach dem neuem Berufsbildungsgesetz führen, sowie Brückenangebote, die auf eine anschliessende duale Berufsausbildung vorbereiten) und dem Ausbau der Stütz- und Förderangebote an den Berufsschulen wird auf diese Herausforderung reagiert.




2.3 Neuerungen bei der Berufsbildung im Gesundheitswesen


Der Bund regelt aufgrund des Berufsbildungsgesetzes auch die Berufe im Gesundheitswesen neu. Es entsteht ein triales Ausbildungssystem: schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und praktische Ausbildung im Lehrbetrieb. Die neue Ausbildungssystematik im Gesundheitswesen, entwickelt von den kantonalen Sanitäts- und Erziehungsdirektionskonferenzen, sieht vor, dass mit dem Alter 16 eine Lehre im Gesundheitswesen begonnen werden kann. Sie führt zum Titel "Fachangestellte/r Gesundheit" (Sekundarstufe II) bzw. "Pflegefachfrau / -mann" (Diplomstufe). Die Regierungen der beiden Basler Kantone haben beschlossen, diese Reform gemeinsam umzusetzen. Baselland übernimmt die Federführung auf Ebene Sekundarstufe II; im Sommer 2004 soll mit ein bis zwei Klassen (rund 40 Personen) die neu konzipierte Ausbildung begonnen werden. Baselstadt übernimmt die Vorbereitung für Umsetzung der Ausbildung auf Diplomstufe; diese soll ab 2006 angeboten werden.




2.4 Programme für Frauen


Fast 30 Prozent der Migrantinnen und 10 Prozent der Schweizerinnen bleiben ohne postobligatorischen Abschluss. Der Kanton nimmt sich dieser Situation an u.a. mit dem Projekt "LehrPLATZ für Migrantinnen".


Mit Hilfe kantonaler Stellen ist es gelungen, im Rahmen eines Wahlfachangebots "Mädchen werden Informatikerinnen" den Frauenanteil bei den Informatiklehren in der Nordwestschweiz auf 15 Prozent zu erhöhen. Verbessert wurden auch die Rahmenbedingungen für junge Frauen in untypischen Berufen durch ein Begleitangebot "Vitamin F" an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Muttenz. Ausserdem wird in Basel innerhalb der Integrationsbildung ein Projekt durchgeführt, das Migrantinnen zwischen 17 und 21 Jahren eine intensive Weiterbildung in Deutsch, Technik und Informatik bietet.




2.5 Neukonzeption der tertiären Bildung


Die tertiäre Bildung wurde in den vergangenen Jahren landesweit vollständig neu konzipiert. Der Kanton Basel-Landschaft gewährleistet zusammen mit dem Partnerkanton Basel-Stadt ein attraktives Angebot an tertiären Ausbildungsmöglichkeiten in der Region.


Die Zusammenarbeit zwischen der Fachhochschule beider Basel (FHBB) und den Fachhochschulen Aargau und Solothurn innerhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wird weiter verstärkt und das Leistungsangebot abgestimmt. Die gemeinsame Strategieentwicklung in der FHNW verfolgt das Ziel, eine hochstehende Produktpalette unter optimaler Nutzung der Ressourcen anzubieten. Die zweite geplante bi-kantonale Fachhochschule, die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB), wird ab dem Jahr 2003 eidgenössisch anerkannte Lehrkräfte und Fachleute im Bereich der Sozialen Arbeit ausbilden.


Als Partner des Stadtkantons im Bereich der Universität unterstützt der Kanton Basel-Landschaft die Weiterführung der Universitätsreform und arbeitet an der Entwicklung partnerschaftlicher Trägerschaftsszenarien. Bereits seit einiger Zeit wird auch auf die Integration der basellandschaftlichen Stiftung Mensch-Gesellschaft-Umwelt in die Universität hingearbeitet. Die Universität wird ausserdem mit einem zusätzlichen Baselbieter Beitrag an den Unterhalt ihrer Liegenschaften unterstützt werden.


Alle Aktivitäten im Bereich der tertiären Bildung erfolgen auch mit Blick auf das Bologna-Abkommen und die damit angestrebte internationale Anerkennung der Ausbildungsangebote in unserer Region.




2.6 Vermehrte Förderung des Schwerpunkts Life Sciences


Die Förderung der Life Sciences in der Region verlangt vom Bildungs- und Ausbildungssektor vereinfacht dargestellt, dass genügend Fachleute in den verlangten Disziplinen gut gebildet und ausgebildet werden und der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Diese Fachpersonen sollen sich auch jederzeit in ihren oder in verwandten Fächern möglichst in der Region fortbilden können. Der Bedarf ist also marktabhängig. Die Bildungspolitik muss mit ihren Angeboten dem Markt entsprechen; sie muss ihre Ressourcen vermehrt auf den Bedarf ausrichten. Im tertiären Bereich ist das in Gang gesetzt worden. Die Universität hat Life Sciences als einen ihrer beiden Schwerpunkte (13) bezeichnet. Die dazu notwendigen physischen Ressourcen für Lehre und Forschung sollen in einem Campus in der Stadt Basel zusammengefasst und teilweise in einem neuen Gebäude untergebracht werden; auch der Baselbieter Regierungsrat unterstützt diese sachliche und räumliche Schwerpunktbildung.


Bei den Fachhochschulen soll die Konzentration der Ausbildung auf Life Sciences verstärkt werden.


Um aber die Schwerpunktbildung auf der tertiären Bildungs- und Ausbildungsstufe überhaupt operativ überzeugend durchführen zu können, muss das vorgelagerte Schulsystem angepasst werden. Bereits im Kindergarten und in der Primarschule sollen die Kinder an naturwissenschaftlichen Fächern, an Informatik und an Fremdsprachen interessiert werden.


Neben dem direkten Zugang zu naturwissenschaftlichen Fächern sollen auch Möglichkeiten zum Eindringen in technische Bereiche (Ingenieurwissenschaften) vorhanden sein.


Zu prüfen ist mit Dringlichkeit, ob in der Region genügend Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um neue Kenntnisse, die im Beruf laufend benötigt werden, zu erwerben. Denkbar wäre beispielsweise, dass an einzelnen Bildungsanstalten (Universität, Fachhochschule) auch Sommerkurse geführt werden. (14) Private Anbieter von Bildungs- und Ausbildungsleistungen sollen bei solchen Überlegungen systematisch einbezogen werden.


Den Hochschulen, besonders der Universität, soll aufgetragen werden Modelle zu schaffen, nach denen die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der einschlägigen Industrien (z.B. Chemie, Pharmazeutik, Informatik, Nachrichtenwesen) enger gestaltet werden kann. Das geplante Sponsoring der Universität durch den Privatsektor würde dadurch erleichtert. Zusammenarbeit muss nicht notwendigerweise nur Forschung und Entwicklung im Auftrag der Privatwirtschaft heissen, sondern kann durchaus auch Hinweise aus der Industrie für die der Anwendung vorgelagerte, grundlagenorientierte Forschung beinhalten.


Die bestehende internationale Schule (ISB) in ihrem Neubau in Reinach ist bereits an der Grenze der Kapazität. Das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten mit internationaler Ausrichtung muss - über den Neubau des ISB hinaus - weiter verstärkt werden. Wird es das nicht, dann besteht die Gefahr, dass die Ansiedlung von Unternehmen in der Region Oberrhein behindert oder verhindert wird. Deshalb müssen zusammen mit den Beteiligten rasch Wege gesucht werden, um gezielt der steigenden Nachfrage nach solchen Bildungsleistungen gerecht zu werden.




2.7 Bildung und Ausbildung in neuer sozialer Umgebung


Familienergänzende Betreuungsmassnahmen werden an anderer Stelle diskutiert (s.u. 7.2). Sie wirken sich in beträchtlichem Ausmass auf die Organisation der Schule aus. Beispiele sind Mittagstische für die Schulkinder oder die Blockzeiten in der Schule. Krippen, Horte und andere Fazilitäten sollen vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Dadurch erhält die Schule organisatorisch neue Möglichkeiten: So sollen die Schulkinder dort unterrichtet werden und im Sinne der Bildung und Ausbildung arbeiten, wo sie sich tagsüber aufhalten.


Diese Möglichkeiten werden durch das neue Bildungsgesetz gefördert, wobei deren Realisierung sich innerhalb der finanziellen Möglichkeiten bewegen muss.




2.8 Einseitige Bildungspolitik?


Es mag eingewendet werden, dass die erwähnten, langfristig anzulegenden Ansätze zur weiteren Konzentration der Ressourcen im Bildungsbereich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und da besonders auf Life Sciences einigermassen einseitig seien und deshalb dem Bildungsauftrag des Kantons nicht voll entsprächen. (15)


Der Regierungsrat hat diesen Einwand bedacht. Er ist aber der Überzeugung, dass zum Einen seine Standortpolitik vorab die Unterstützung der wirtschaftlichen Stärken in der Region voraussetzt. Sie basieren auf Disziplinen, die naturwissenschaftlich geprägt sind. Zum Anderen ist es nicht möglich, alle Bereiche von Bildung und Ausbildung in höchster Qualität zugleich anzubieten und nachhaltig zu fördern; die Mittel hierfür sind nicht vorhanden. Und zum Dritten, und das zeigt die Debatte zu den modernen Naturwissenschaften wieder und deutlich, sind die Life Sciences keineswegs ausschliesslich auf naturwissenschaftliche Kenntnisse angewiesen. Ein Teil anders geprägter Wissens- und Forschungsgebiete sind begleitend wie gestaltend notwendig, um Life Sciences in ihrer Gesamtheit zu bewältigen, zu verstehen, zu durchdringen, zu erforschen, zu entwickeln und auch zu begrenzen. Im Besonderen ist das Umsetzen von neuen Erkenntnissen eine relative Schwäche der schweizerischen Wirtschaft, (16) Verbesserungen werden vor allem zusammen mit Fachleuten, die aus anderen Wissensgebieten kommen, erzielt.


Die Schwerpunktförderung macht als Teil der wirtschaftspolitischen Gestaltung Sinn, und sie ist keineswegs so eng angelegt, wie das auf den ersten Blick den Anschein machen mag.



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Fussnoten:


12 Damit geht die Regierungspolitik den auch vom Bund bevorzugten und empfohlenen Weg (s. "Der Wachstumsbericht", Staatssekretariat für Wirtschaft seco, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, April 2002, S. 105 ff.).


13 Der andere ist Kultur.


14 Der Wachstumsbericht des seco weist mit Nachdruck auf diese Notwendigkeit hin (S. 111, 129).


15 vgl. hierzu Wachstumsbericht S. 116


16 ibid. S. 131