Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Wirtschaftsbericht 2002 des Regierungsrates | |
| vom: | 26. November 2002 | |
| Nr.: | 2002-296 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
11. Der finanzielle Rahmen
Der Kanton verfolgt eine für die Einwohner und die Wirtschaft berechenbare Finanz- und Steuerpolitik, die auf die langfristige Erhaltung solider Kantonsfinanzen ausgerichtet ist. Die Finanz- und Steuerpolitik leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Standortqualität. Aufwand und Ertrag im Kantonshaushalt sollen mittelfristig ausgeglichen sein und die staatlichen Investitionen auf hohem Niveau stabil gehalten werden. Der Regierungsrat will neben einer ausgeglichenen Rechnung für die Finanzierung der öffentlichen Investitionen möglichst wenig Schulden aufnehmen. Gesunde Gemeindefinanzen und ein neu gestalteter Finanzausgleich gewährleisten eine ausgewogene innerkantonale Lastenverteilung.
11.1 Gleichgewicht und Ungleichgewicht
Die Finanzen der Baselbieter Gemeinden sind mit wenigen Ausnahmen gut bis sehr gut. Viele Kommunen können neben Ertragsüberschüssen zusätzliche Abschreibungen in ihren Rechnungen vornehmen. Allerdings bekunden einzelne, vorab kleine Gemeinden Mühe mit der Finanzierung der ihnen übertragenen Aufgaben.
Anderseits ist im Kantonshaushalt zur Zeit ein Ungleichgewicht zu verzeichnen. Es hängt zusammen mit der Steuerreform 2001 und mit zusätzlichen Lasten, die dem Kanton von aussen - im wesentlichen vom Bund - aufgeladen werden. Dem Fehlbetrag der Laufenden Rechnung im Jahre 2001 (51 Millionen Franken) werden 2002 und 2003 weitere folgen; erst ab 2004 besteht die Aussicht, aufgrund der verstärkten Aufwandbewirtschaftung und leicht wachsender Erträge das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen. Auf eine substanzielle Kürzung der Investitionen will der Regierungsrat verzichten, denn die Bemühungen um die Erhaltung und Verbesserung der kantonalen und regionalen Infrastruktur als grundlegendem Standortfaktor soll nicht unterbrochen werden.
Der Regierungsrat hat auch nicht vor, zur Wiederherstellung des Haushaltgleichgewichts generelle Steuererhöhungen vorzuschlagen, sondern im wesentlichen noch gezielteres Umgehen mit den Haushaltmitteln durchzusetzen. Der finanzielle Spielraum ist anderseits so eng geworden, dass mit Ausnahme von punktuellen Änderungen keine weiteren Erleichterungen der Fiskallast für Bevölkerung und Wirtschaft vorgesehen werden können. Ob das Instrument der Schuldenbremse hilfreich ist, wird zur Zeit geprüft.
11.2 Steuern
Mit den Steuern wird mehr als die Hälfte des Kantonshaushalts finanziert, wenn auch deren relative Bedeutung seit 1990 stetig abnimmt.
11.2.1 Die Erträge aus der Unternehmensbesteuerung sind seit der letzten Rezession rasch angestiegen. Diesem Steuersubstrat muss Sorge getragen werden, denn Baselland liegt bei der Belastung der Unternehmen deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt (117.4 Indexpunkte in 2001; Schweiz = 100), vor allem wegen der gesamtschweizerisch höchsten Kapitalbesteuerung. Allerdings reflektiert der hohe Index einige günstige Bemessungsfaktoren nicht (so z.B. tiefe Katasterwerte für Liegenschaften, eigene Steuerwerte für Aktien, eine steuerliche Förderung des Wohneigentums und eine konstruktive Veranlagungspraxis der Steuerbehörde). Ausserdem kann der Regierungsrat bei Neuansiedlungen von Unternehmen Steuererleichterungen gewähren (mit einer linearen Reduktion von Gewinn- und Kapitalsteuer auf maximal sieben Jahre). (29) Trotzdem besteht bei der Unternehmensbesteuerung Handlungsbedarf.
11.2.2 Der Kanton Basel-Landschaft darf für die natürlichen Personen noch als steuergünstig betrachtet werden. Die Indexzahl 2001 für die Staatssteuer von 89.6 Punkten ist allerdings deutlich von der gemässigten Besteuerung der Rentner beeinflusst. Auch bei der Vermögensbelastung (92.1 Indexpunkte) liegt der Kanton unter dem Durchschnitt.
Bei der Besteuerung der natürlichen Personen ist durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen eine Erleichterung eingetreten. Dies hat unter anderem auch den Vorteil, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit von direkten Nachkommen unbelastet von Anfangssteuern weitergeführt werden kann.
11.2.3 Dem Kantonsparlament werden weitere Steueränderungen, die ab 2003 gültig sein sollen, beantragt.
| - | Der Kinderabzug soll wieder von Steuerbetrag vorgenommen werden können, was niedrigere Einkommen bevorzugt und sozialpolitisch als günstig zu betrachten ist. |
| - | Der Kanton Basel-Landschaft ist in der Schweiz führend bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums, wozu die Kantonsverfassung verpflichtet. Besonders der niedrige Eigenmietwert ist bemerkenswert; er ist vom Bund allerdings als zu tief eingeschätzt worden. Anderseits gibt es einen als Sozialabzug gestalteten Mieterabzug, der als Gegengewicht zum Eigenmietwert in einem ausgewogenen Verhältnis zu stehen hat. Die beiden Abzüge sollen nun durch gezielte Erhöhungen angepasst werden, so dass die Äquivalenz wieder hergestellt ist, und zwar mit einer Lösung, die für den Kanton aufkommensneutral ist. |
| - | Im Rahmen der erwähnten Revision der Steuergesetzgebung soll auch ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Reineinkommens bei den abzugsfähigen Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten sowie eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen auf Beträge vom maximal 10 Prozent des Reineinkommens eingeführt werden; es handelt sich hier um gezielte Korrekturen von früher grosszügigeren Lösungen, die sich nicht mehr rechtfertigen lassen. |
| - | Weiter werden geprüft die Angemessenheit der Kapitalbesteuerung der Unternehmen und ein proportionaler Gewinnsteuertarif. |
11.2.4 Die Debatte um die Einkommensverteilung ist vor einiger Zeit bereichert worden durch Untersuchungen, die sich mit erwerbstätigen Personen und Haushalten mit geringem bzw. nicht ausreichendem Arbeitseinkommen beschäftigen. Mindestlöhne und als Alternative Steuergutschriften werden zur Problemlösung untersucht. Der Regierungsrat hat die zuständigen Verwaltungsstellen angewiesen, für den Kanton Basel-Landschaft die Dimension des Problems festzustellen und zu prüfen, in wie weit allenfalls Handlungsbedarf besteht und nach welchen Grundsätzen er befriedigt werden könnte.
11.3 Neuer kantonsinterner Finanzausgleich
Der Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden gewährleistet für alle Gemeinden eine minimale Finanzausstattung pro Einwohner. Er sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Steuerbelastung und Leistungen unter den Gemeinden.
Eine Revision des Finanzausgleichs befindet sich in der politischen Diskussion. Es ist beabsichtigt, eine Lösung zu treffen, die Kanton und Gemeinden möglichst keine Verschiebung ihrer finanziellen Lasten bringt; so soll unter anderem die Übernahme der Trägerschaft für Sekundar- und Realschulen durch den Kanton von den Gemeinden kompensiert werden. Das zum Finanzausgleich gehörige Instrumentarium ist modern und entspricht den Anforderungen der NFA.
11.4 Finanzgesetzgebung
11.4.1 Mit dem dritten und letzten Teil der Statutenrevision der Basellandschaftlichen Pensionskasse wurde u.a. die Beitragssituation umfassend überprüft. Hervorzuheben ist der Vorschlag über die Staffelung der Beiträge, dessen Ziel die finanzielle Entlastung von jungen Versicherten ist. Da diese Personen aufgrund Familien- und Haushaltsgründung einen grossen Investitionsbedarf haben, stehen ihnen mehr Geldmittel zur Verfügung. Umgekehrt ist es für ältere Versicherte aus steuertechnischen Gründen attraktiv, den Sparprozess im fortgeschrittenen Alter mit höheren Beiträgen zu beschleunigen.
11.4.2 Das Gesetz über die Basellandschaftliche Kantonalbank soll nach einer Gesamtrevision, die sich in der Vernehmlassung befindet, mit Beginn der neuen Legislaturperiode Mitte 2003 in Kraft treten. Es bringt eine Modernisierung und Vereinfachung der Bestimmungen, präzisiert den Leistungsauftrag der Bank und diskutiert die Frage der Abgeltung der Garantie, die der Kanton leistet, wenn seine Bank ihren Verpflichtungen einmal nicht mehr nachkommen könnte. Eine Umwandlung der Bank in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft und eine weitere Privatisierung sind nicht vorgesehen.
11.4.3 Auf Anfang 2003 wird ein umfassend revidiertes Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz in Kraft treten. Nach eingehender Diskussion wird das bisherige System der Krankenkassenprämienverbilligung grundsätzlich weiter angewandt, allerdings insoweit modifiziert, als die vorhandenen Mittel gezielter auf Bezüger mit kleineren Einkommen konzentriert werden.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
29 Innert gut drei Jahren wurden 25 Unternehmen so gefördert, mehrheitlich aus dem Bereich Biotechnologie und Pharma. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug 46 Personen und die angekündigten Investitionen erreichten rund 72 Millionen Franken.