Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Wirtschaftsbericht 2002 des Regierungsrates | |
| vom: | 26. November 2002 | |
| Nr.: | 2002-296 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
10. Programme zur Effizienzsteigerung
Der Kanton Basel-Landschaft hat eine vergleichsweise schlanke und wirkungsvoll arbeitende Verwaltung. Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem zur Verstärkung der Wirksamkeit des Verwaltungshandelns, bestehen immer und müssen auch genutzt werden. Zur Zeit sind eine ganze Reihe von Programmen in Arbeit.
10.1 Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV)
Das Projekt "Wirkungsorientierte Verwaltungsführung" (WoV) wird in der Kantonsverwaltung kontinuierlich weiterverfolgt. Es wird ein Kulturwandel hin zu noch mehr kundenorientierter und effizienterer Verwaltung angestrebt. Wie erste Evaluationen auch auf Bundesebene zeigen, führt WoV zu einem stärkeren Kostenbewusstsein und schafft Transparenz, da die Leistungen der Verwaltung und die entsprechenden Kosten aufgezeigt werden. Baselland hat heute schon eine vergleichsweise schlanke und effiziente Verwaltung. Mit WoV und anderen Instrumenten (beispielsweise einer Betriebsrechnung zur Ergänzung der Finanzrechnung) sollen die Kostentransparenz und u.a. darauf basierend die Wirtschaftlichkeit weiter erhöht werden. Die Verwaltungstätigkeit soll noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Einwohnerschaft ausgerichtet werden und damit gleichzeitig einen Beitrag zur Standortattraktivität leisten. WoV wird auch helfen, die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schliessen. Der Bedeutung des Ansatzes gemäss hat das Regierungspräsidium die Leitung der Verwaltungsreform WoV übernommen. Auch begleitet ein besonderer Ausschuss des Parlaments die Arbeiten.
10.2 Experimente mit elektronischen Dienstleistungen
Die Wirtschaft ist vermehrt auf schlanke und effiziente Verwaltungsdienstleistungen angewiesen. Ein leistungsfähiges Netzwerk für die Datenübertragung ermöglicht nicht nur einen rationelleren Einsatz der Informationstechnologie, sondern auch die Verbesserung der Dienstleistungen für die Bevölkerung (E-Government). Entsprechende Arbeiten sind bei der Kantonsverwaltung im Gange (Kantonsnetz) oder werden mit Pilotprojekten getestet ("ePublicBL").
10.3 Aspekte der Personalpolitik
Der Kanton gehört mit 10'300 Mitarbeitenden und einer Lohnsumme von rund 730 Millionen Franken zu den grossen Arbeitgebern in der Region. Er verfolgt eine aufgabenorientierte Personalpolitik. Entsprechend den Anforderungen von WoV steht der Dienstleistungsgedanke der Mitarbeitenden im Vordergrund. Mit der Verteilung der Lohnsumme auf die Mitarbeitenden gemäss der ihnen übertragenen Aufgaben und Verantwortungen (funktionsbezogene Entlohnung) soll der Personalaufwand auch vor dem Hintergrund neuer dem Staat übertragenen Aufgaben transparent gesteuert und damit unter Kontrolle gehalten werden.
Nach der Totalrevision des Personalrechtes steht die Umsetzung der neuen Lohnstruktur im Vordergrund. Die Faktoren "transparente Entlohnung" und "moderne Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen" wie Jahresarbeitszeit oder finanzielle Anreize zur Gewinnung und Erhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden sowie die individuelle Leistungshonorierung werden zukünftig vermehrt am Arbeitsmarkt eine Rolle spielen.
10.4 Gesetzgebung
Wirtschaft und Gesellschaft sind auf eine zeitgemässe und wirksame Gesetzgebung angewiesen. Im Auftrag von Regierung und Parlament werden im Rahmen des Projekts "EFFILEX" die kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und Aktualität überprüft. Eine effiziente und bürgernahe Gesetzgebung ist das Ziel. Ein Pilotprojekt soll innert drei Jahren abgeschlossen werden; die spätere Ausdehnung auf andere Verwaltungsteile ist geplant. Das Projekt passt in den Rahmen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV).
Zur klaren und einfachen Gesetzgebung gehört zudem die vernünftige Rechtsanwendung und der möglichst direkte Zugang zu den Behörden und der Verwaltung. Diese kundenfreundliche Grundhaltung, die den Forderungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung entspricht, gilt es zu pflegen und mit den Möglichkeiten neuer Kommunikationstechnologien weiter zu entwickeln.
10.5 Risikomanagement
Die Tätigkeit der öffentlichen Hand wird immer mehr und immer kritischer beobachtet und begleitet, oft auch angegriffen. Mit mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und dem Betonen der Dienstleistung an der Öffentlichkeit (zum Beispiel mit WoV) werden auch für die Konsumenten mehr Möglichkeiten geschaffen, der Kantonsverwaltung auf die Finger zu sehen. Das ist erwünscht.
Das bedingt aber gleichzeitig, dass sich der Regierungsrat über die Risiken im Klaren ist, die mit der Verwaltungstätigkeit verbunden sind. Wer sich dem Publikum öffnet, wird nicht nur gelobt, sondern auch zur Rechenschaft gezogen. Macht die Verwaltung Fehler, dann kann Schadensersatz die Folge sein. Das Gleicht trifft zu für Bereiche, die nicht Teile der Kantonsverwaltung sind, aber dennoch dem Kanton ganz oder teilweise gehören oder von ihm stark beeinflusst werden. (28)
Gewiss kennen die meisten dem Regierungsrat unterstehenden Verwaltungseinheiten die Risiken, die sie beim Erstellen und Vertreiben ihrer Leistungen laufen. Aber es fehlt eine zusammenfassende (konsolidierte) Sicht, die Aufschluss darüber gibt, womit der Kanton insgesamt an Risiken zu rechnen hat. Der Regierungsrat hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die eine Grundlage für die Erfassung und das Management der Risiken der Geschäftstätigkeit und ihrer Konsolidierung schaffen soll. Es ist beabsichtigt, diese Informationen zur Formulierung einer Risikopolitik, wie sie bei den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft teilweise schon lange besteht, zu benützen.
Gleichzeitig wird ein damit zusammenhängender Aspekt der regierungsrätlichen Tätigkeit analysiert. Es handelt sich dabei um die Steuerung (Aufsicht und Oberleitung) von grossen Organisationseinheiten des Kantons, ob diese nun formell Teil der Kantonsverwaltung sind oder nicht. Solche Einheiten wie Kantonsspitäler, kantonale Agenturen oder gemeinsam mit Basel-Stadt betriebene Unternehmen geniessen relativ grosse Unabhängigkeit bei der operativen Ausführung ihrer Leistungsaufträge. Der Regierungsrat als Aufsichtverantwortlicher muss sich über den Geschäftsgang informiert halten, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken kennen und notfalls über etablierte Steuerungsmechanismen eingreifen können. Dafür sollen systematische Grundlagen geschaffen werden.
10.6 Subventionen und Beiträge
Der Transferhaushalt (Subventionen und Beiträge) in der kantonalen Rechnung wird laufend grösser. In der Staatsrechnung 2001 nahm der Transferaufwand über 40 Prozent der gesamten Aufwendungen in Anspruch; die Transfererträge stellten immerhin knapp einen Viertel des Gesamtertrags dar.
Die kantonalen Subventionen und Beiträge werden dezentral betreut. Die einschlägigen Dienststellen der Kantonsverwaltung kennen die Bedingungen, unter welchen Subventionen und Beiträge zustandekommen, und die Bedürfnisse der Empfänger am besten.
Anderseits ist ein gewisser Gewöhnungseffekt an kantonale Gelder für im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten verständlich, wenn auch nicht beabsichtigt. Das Finanzhaushaltsgesetz schreibt nicht ohne Grund vor, dass Subventionen und Beiträge zu befristen und regelmässig auf Wirkung und Angemessenheit zu prüfen sind. Um eine systematische Erfassung des Bereichs Subventionen und Beiträge zu gewährleisten, hat der Regierungsrat eine Datenbank schaffen lassen, auf welcher alle Beträge mit den notwendigen Informationen verzeichnet sind; ausserdem kann mit Hilfe dieses Instruments das Management von Subventionen und Beiträgen besser überblickt und können aufgrund dessen auch Weisungen unter anderem im Hinblick auf Kürzung oder Abschaffung von Subventionen und Beiträge, die sachlich nicht mehr gerechtfertigt sind, erlassen werden.
10.7 Privatisierung und Liberalisierung
Die eingangs (s. "Der wirtschaftspolitische Ansatz des Regierungsrates") erwähnten sogenannten Liberalisierungsbranchen - meist von der öffentlichen Hand dominierte Bereiche mit öffentlichen Aufgaben - stehen hinsichtlich organisatorischer Veränderungen zur Zeit nicht im Vordergrund des Interesses des Regierungsrates. Nachdem eine Ausgründung und privatrechtliche Organisation der industriellen Dienstleistungen des Kantons (Amt für industrielle Betriebe AIB bzw. Industrielle Betriebe Basel-Landschaft IBBL) im Parlament gescheitert ist, erscheint es nicht als angebracht, in dieser Hinsicht Initiativen zu forcieren. Es ist auch ratsam, das Resultat einer zur Zeit geführten Diskussion um den Inhalt der Oberaufsichtsrechte des Parlaments und ihrem Verhältnis zur Steuerungskompetenz der Exekutive abzuwarten.
Immerhin prüft der Regierungsrat, ob sich aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht eine neue Analyse seiner zurückhaltenden Liberalisierungspolitik aufdrängt; dazu gehört die Frage privatwirtschaftlicher Alternativen für einzelne staatliche Aufgaben wie auch die organisatorische Ausgliederung von staatlichen Aktivitäten.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
28 Sogenannte Agenturen; dazu gehören die Kantonalbank, die Sozialversicherung, die Pensionskasse, die Gebäudeversicherung und andere.