Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekretes für das Jahr 2003 | |
| vom: | 12. November 2002 | |
| Nr.: | 2002-278 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
An gemeinsamen Sitzungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- und Kirchendirektion und der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände [ABP] vom 7. März und 13. Juni 2002 sowie einer Subkommission der ABP am 12. August, 10. September und 6. November 2002 ist der Themenkreis der Teuerungsanpassung behandelt worden.
4.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Wie erwähnt [oben 3.1] wird die Jahresteuerung Oktober 2001 - Oktober 2002 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, welchen das Bundesamts für Statistik ermittelt, mit 1.2 Prozent ausgewiesen. Dieser unerwartete Sprung (vgl. nachstehende Grafik) resultiert aus einer Änderung in der Berechnung durch das Bundesamt: Die Quartalserhebungen der Preise für Bekleidung und Schuhe ist in diesem Jahr um einen Monat vorverschoben worden. Dies hat den Landesindex bereits im Oktober um 0.6 % ansteigen lassen, während der Effekt im letzten Jahr erst im November erfasst worden ist und somit auch erst in diesem Monat Wirkung gezeigt hat. Laut Bundesamt für Statistik wird die Jahresteuerung im November nicht mehr durch diesen Effekt beeinflusst werden und dürfte dann bei etwa 1 % liegen (falls keine ausserordentlichen Preisschwankungen auftreten).
Grafik:
Entwicklung der Teuerung im Lauf des Jahres 2002,
jeweils gemessen am Wert des Vorjahres.
4.2. Verhandlungspositionen der Personalverbände und der Arbeitgebervertreter
Die Personalverbände haben einen vollen Teuerungsausgleich von 1.2% gemäss dem Teuerungsanstieg zwischen Oktober 2001 und Oktober 2002, wie ihn der Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamts für Statistik ausweist, gefordert. Finanzdirektor Adrian Ballmer hat die Position vertreten, der technische Effekt, welcher durch das Vorziehen der Erhebung im Bereich «Bekleidung und Schuhe» bewirkt worden ist und einen zusätzlichen Teuerungsanstieg von 0.6% verursacht hat, sei nicht zu beachten und daher die effektive Teuerung von 0.6% auszugleichen.
Unter Berücksichtigung der Quervergleiche mit der Privatwirtschaft und den Kantonen und mit Blick auf die finanzielle Lage des Kantons haben sich die Sozialpartner - basierend auf einem Teuerungsanstieg zwischen Oktober 2001 und Oktober 2002 von 1.2 % - auf einen Teuerungsausgleich von 1.0% einigen können.
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