Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekretes für das Jahr 2003 | |
| vom: | 12. November 2002 | |
| Nr.: | 2002-278 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Auswirkungen der Teuerungsanpassung
Der Regierungsrat hat in das Budget 2003 eine Teuerungszulage von 15.9 Millionen Franken eingestellt, basierend auf einer angenommenen Teuerung von 1.0 Prozent. Aus der nun mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ausgehandelten Teuerungsanpassung von 1.0 % werden somit gegenüber dem Budget 2003 keine Mehrkosten resultieren.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf einen Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2003 von 1.0 % zu beschliessen.
Zur Vergleichbarkeit mit anderen publizierten Zahlen betreffend Lohnerhöhungen ist darauf hinzuweisen, dass dies zu einer Erhöhung der Lohnsumme um insgesamt 1.9 % führt (zusammengesetzt aus dem genannten Teuerungsausgleich von 1.0 % und einer Erhöhung von 0.9 % aus dem Anstieg der Erfahrungsstufen [vgl. oben 3.2.1]
Liestal, 12. November 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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