Vorlage an den Landrat


3. Begründung

3.1. Heutige Situation


Für den "Alten Polizeiposten" am Landjägergässlein wurden schon seit Jahren umfassende Umbaupläne mit der Kantonspolizei diskutiert, jedoch stets wieder verworfen, mit der Begründung: Der Kosten - Nutzen Effekt ist zu gering und diverse Schwachpunkte am Betriebsablauf könnten nicht optimiert werden.


Die Schwachstellen sind:




3.2. Künftige Situation und Ziele


Mit der Verlegung der Kantonspolizei in den Neubau der Gemeinde im repräsentativen Schloss-areal können die schon seit Jahren von der Polizei gefordeten Verbesserungen getätigt werden und positive Synergien mit den kommunalen Instanzen (z.B. Gemeindepolizei und Fürsorgewe-sen) aufgebaut werden.


Ebenfalls wird die gute Infrastruktur (Parkierung, Sitzungsbereiche) dazu beitragen kundennah und wirkungsorientiert zu arbeiten. Bei einer Gesamtnutzfläche von 1 245 m 2 für den Neubau sind für den Kantonsteil 425 m 2 oder 34%, 820m 2 oder 66% für den kommunalen Teil eingeplant. Dies entspricht auch einem Grundsatz Regierungsratsbeschluss Nr. 2290 vom Dezem-ber 1999.




3.3. Alternativen


Mit der Ausgangslage, im Gebiet Hauptstrasse - Jurastrasse mittels Quartierplan eine Gross-überbauung zu lancieren, war eine mögliche Alternative einer umfassenden Innen - und Aus-senrenovation am alten Standort nicht mehr gegeben.


Anderseits war die Option, sich obigem QP anzuschliessen - sowohl zeitlich wie finanziell - nicht abschätzbar und folglich keine taugliche Alternative. Hinzu käme bei diesem Szenario ein 2- maliger Zügeltransfer in Zusammenhang mit einem mehrjährigen Provisorium in Form einer Fremdeinmietung. In Absprache mit der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion war somit die Stossrichtung, sich im Verwaltungsneubau der Gemeinde in einer Form anzusiedeln.



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