Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch | |
| vom: | 22. April 2002 | |
| Nr.: | 2002-108 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Die gewählte Lösung
Das Bauprojekt sieht vor, kommunale und kantonale Dienstleistungsbetriebe zu vereinen und mit diesen Synergien Verbesserungen für die Kunden zu erreichen. Die Polizei Basel-Landschaft kann damit endlich die baulichen und räumlichen Engpässe eliminieren und einen effizienteren Betriebsablauf erreichen.
Für den künftigen Bestand von 11 MitarbeiterInnen konnte der Raumbedarf nach den Richtlinien und Weisungen der kantonalen Verwaltung bestens umgesetzt werden.
Das neue Verwaltungsgebäude mit integriertem Polizeiposten der Gemeinde- und Kantonspolizei auf dem Schlossareal wird die Dienstleistung von Kanton und Gemeinde unter einem Dach für die Bevölkerung verbessern. Die Organisations- und Arbeitsabläufe werden optimiert und die Effizienz gesteigert. Für den Publikumsverkehr ist das Schlossareal mit dem öffentlichen wie auch mit dem privaten Verkehrsmittel gut erreichbar. Die Arbeitsplätze wurden nach den Richtlinien der Ergonomie am Arbeitsplatz ausgelegt.
Für die Erstellung der Sicherheitsanlagen wurden die neusten Erkenntnisse der Technik berücksichtigt. Die Arbeitsplätze des Sozialdienstes der Gemeinde werden am Arbeitsplatz mit einem Knopf mit Alarmierung zur Kantonspolizei ausgerüstet und der Eingangsbereich wird mit einer Monitorüberwachung ausgerüstet. Bei geschlossenem Polizeiposten wird mit einer Kunden-Gegensprechanlage der Kontakt zum Polizeistützpunkt Reinach aufgenommen. Die Fenster und Türen werden mit einem Verbundsicherheitsglas ausgestattet und gesichert.
Das geschützte Schlossareal als Standort für den Neubau bedingte die frühzeitige Einbindung der kantonalen Denkmalpflege in die Studienkommission. Den Planern und Behörden ist es gelungen eine bauliche Symbiose (Alt-Neu) zu finden, die dem historischen Kontext gebührend Rechnung trägt. Im engen Kontakt mit der Denkmal- und Heimatschutzkommission wurde ein Konzept erarbeitet, dass auf die historische Hofummauerung aufbaut. Es wurde eine Tektonik entwickelt, welche in der ursprünglichen Situation ihre Voraussetzung findet, wobei der Gegensatz von "Schwer" (innerhalb des Schlosshofes) zu "Leicht" (Hinterhof) herausgearbeitet wurde. Das Projekt sieht einen klar in drei Schichten gegliederten Baukörper vor.
Der "Schwere" nördlich an die Hofummauerung angelehnte zweigeschossige Gebäudeteil mit zum Schlossplatz gerichtetem Pultdach passt sich subtil in die historische Schlossareal-Bebauung ein. Diese, den Schlossplatz nach Süden schliessende murale Gebäudeschicht, nimmt die charakterlichen Merkmale - Lochfassade, Ziegeldach - der bestehenden Bauten auf, ohne "anpasslerisch" zu werden.
Der "Leichte" südlich an die Hofummauerung gelehnte, in zwei Schichten aufgeteilte Gebäudeteil charakterisiert die Leichtbauweise der historischen Hinterhofbauten wie Lauben, Schöpfe, Remisen etc. Eine als Glaskörper erscheinende Erschliessungs-Schicht verbindet den muralen, zum Schlossplatz gerichteten Infrastrukturteil mit dem südlichen Bürotrakt.
Den Abschluss bildet der dreigeschossige, ein hohes Mass an Flexibilität aufweisende Bürotrakt, der sich grosszügig gegen Süden öffnet. Die geschlossenen Ost- und Westfassaden, treten - wie es historischen Hinterhofbauten eigen ist - als Holzfassade in Erscheinung.
Mit der konsequenten Gliederung des Gebäudes in drei Teile wird die ursprüngliche Hofummauerung auch im Gebäudeinnern und über alle Geschosse ablesbar und damit das historische Schlossareal wieder klar definiert.
Die südlich des Verwaltungsneubaus angeordnete von der Hofgasse erschlossene, unterirdische Autoeinstellhalle soll den Schlossplatz bis auf sieben Plätze für Kurzparking, Besucher der kommunalen und der kantonalen Dienststellen autofrei halten.
4.3. Erwerb von Miteigentum und Verkauf
Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Gesamtregierungsrates (RRB Nr. 2290 vom 7. Dezember 1999) haben Vertreter des Kantons (Hochbauamt BL und Amt für Liegenschaftsverkehr) mit Vertretern der Gemeinde Aesch entsprechende Verhandlungen aufgenommen.
Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen. Als Vertragswerk resultierte der Abschluss eines Tauschvertrages mit Aufzahlung, welchem der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1524 vom 25. September 2001 zustimmte. Die Vertragskonditionen der öffentlichen Urkunde (Tauschvertrag) sind der Beilage zu entnehmen.
Die mit der Einwohnergemeinde Aesch ausgehandelte Regelung mittels symbolischer Beteiligung von 1 m2 des Kantons Basel-Landschaft am Miteigentum der Parzelle 788 mit 1 394 m2, GB Aesch, ist für den Kanton Basel-Landschaft nur von Vorteil, da der Kanton für das von der Einwohnergemeinde Aesch zur Verfügung gestellte Areal keine Entschädigung zu bezahlen hat.
Bei einem üblichen Vorgehen müsste sich der Kanton Basel-Landschaft auf Grund der Nutzflächen von 1/3 der Bruttogeschossflächen ebenfalls mit 1/3 am Grundstück beteiligen. Dies würde bei der Annahme eines Verkehrswertes für vergleichbares voll erschlossenes Bauland in der Gemeinde Aesch, Mittel in der Grössenordnung von Fr. 400 000.-- bis Fr. 450 000.-- binden. Bei einer Verzinsung von 5 % kann der Kanton Basel-Landschaft somit pro Jahr Landzinskosten von rund Fr. 20 000.-- bis Fr. 22 500 einsparen.
Fortsetzung >>>
Back to Top