Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Änderung des Hundegesetzes beinhaltet im wesentlichen die Einführung einer Bewilligungspflicht für das Halten potenziell gefährlicher Hunde verbunden mit der Pflicht, solche Hunde zur Identifikation mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Die Bewilligung soll auf Stufe Kanton (durch den Kantonstierarzt) erteilt werden. Vorgesehen ist im Verordnungsentwurf die Bewilligungspflicht für Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pitt Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kreuzungen mit solchen Rassen sowie für Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen müssen Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden innerhalb von sechs Monaten beim Kanton eine Haltebewilligung beantragen. Die Haltebewilligung wird nur erteilt, wenn der betreffende Hund einen Wesenstest bestanden hat. Wer sich neu einen potenziell gefährlichen Hund anschaffen will, muss vorgängig ein Bewilligungsgesuch stellen, die Abstammung des Tieres offenlegen und mit dem Hund entsprechende Erziehungskurse besuchen.



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