Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde | |
| vom: | 25. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-168 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Einleitung
Im Sommer 2000 haben wiederholt Schlagzeilen und Berichte in den Medien über die Gefährlichkeit und Aggressivität von sogenannten Kampfhunden (*) und/oder anderen potenziell gefährlichen Hunden die Bevölkerung verunsichert und verängstigt. In diesen Berichterstattungen wurde mitunter der Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um ein grosses Problem handle, ein Problem, das weit verbreitet sei und deshalb umfassend gelöst werden müsse. Zunehmend erschallt der Ruf nach gesetzlichen Vorschriften und es wird auch festgestellt, dass sich Aggressionen nicht nur gegen solche Hunde und ihre Halterinnen und Halter, sondern sogar generell gegen alle Hunde und Hundehalterinnen und Hundehalter häufen. Auch wenn sich die Situation medienmässig beruhigt hat, ist damit zu rechnen, dass bei weiteren Vorfällen die Diskussion wieder aufflammen wird.
Besonders im Nachbarland Deutschland sind wegen Todesfällen und zum Teil schweren, durch Hunde verursachte Verletzungen von Menschen heftige Diskussionen entbrannt und es wurden bzw. werden weitestgehende Massnahmen bis hin zu einem generellen Verbot der Haltung entsprechender Tiere oder gar deren Tötung gefordert. Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung ab Mitte August 2001 eine neue Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden ("Kampfhunde-Verordnung") erlassen. Aber auch in der Schweiz mussten durch Hunde verursachte, zum Teil schwere Verletzungen von Menschen registriert werden.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die meisten Hunde (auch potenziell gefährliche) von ihren Halterinnen und Haltern gut gehalten und auch mit der erforderlichen Sachkenntnis betreut werden. Der Regierungsrat sieht aber andererseits auch das Problem, dass es Hunde bestimmter Rassen und darunter gewisse Zuchtlinien gibt, die aggressiver sind als andere Hunde. Wenn dann durch die Art der Haltung die Aggressivität solcher Hunde noch gefördert wird, kann dies zu ernsthaften Schwierigkeiten bei Begegnungen mit diesen Hunden führen, was letztlich auch Angst auslöst. Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, möglichst gute Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen, insbesondere Kinder und ältere Leute, keine Angst vor Hunden haben müssen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Die potenzielle Bedrohung durch gefährliche Hunde darf die Bewegungsfreiheit ganz besonders im Freizeitbereich nicht einschränken. Auf der anderen Seite muss aber auch der Fehlentwicklung begegnet werden, dass wegen der Problematik des Haltens von potenziell gefährlichen Hunden allgemein Aggressionen gegen alle Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Hunde zunehmen. Dadurch würde das gegenseitige Verständnis gestört und die für ein geordnetes Zusammenleben erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme verloren gehen. In diesem Umfeld erachtet es der Regierungsrat für notwendig und richtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um solche Fehlentwicklungen zu verhindern.
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Fussnote:
* Der Begriff "Kampfhunde" wird weder in der Landratsvorlage noch im Gesetzestext verwendet. Statt dessen wird von "potenziell gefährlichen Hunden" gesprochen.