Vorlage an den Landrat


6. Personelle und finanzielle Konsequenzen

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung dürfte keine wesentlichen personellen und/oder finanziellen Konsequenzen haben. Die damit möglicherweise verbundenen Mehrarbeiten sollten sich mit dem vorhandenen Personalbestand bewältigen lassen. Dies sollte insbesondere nach einer ersten Phase, in der tatsächlich Mehrarbeit anfallen wird, der Fall sein. Für die in Einzelfällen durchzuführenden Verhaltensprüfungen von Hunden, die unter Umständen an Fachleute vergeben werden sollen, und andere besondere Aufwendungen sollen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Dementsprechend wird die Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde ausgelegt. Um der Polizei Basel-Landschaft die Identifikation potenziell gefährlicher Hunde zu ermöglichen, sollen die Polizeistützpunkt-Fahrzeuge mit Lesegeräten ausgerüstet werden. Diese Lösung genügt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da tagsüber aufgefundene potenziell gefährliche Hunde in jeder tierärztlichen Praxis und bei den Gemeinden, die ein Chip-Lesegerät angeschafft haben, identifiziert werden können und ausserhalb der Büroöffnungszeiten die Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft ohnehin geschlossen sind und die polizeiliche Grundversorgung durch die Polizeistützpunkte gewährleistet wird. Für die Anschaffung dieser Chip-Lesegeräte muss mit einem Aufwand von rund 10'000 Franken gerechnet werden.




7. Bezug zum Jahresprogramm des Regierungsrates


Nicht voraussehbare Revision des Hundegesetzes.




8. Parlamentarische Aufträge


Das Postulat Franz Hilber ( 2000/142 ) "Kampfhunde an die Leine " (Anhang I).



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