Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde | |
| vom: | 25. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-168 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft analoge Regelung
Noch bevor durch die Vorfälle in Deutschland mit dem tragischen Todesfall eines Knaben die Problematik rund um gefährliche Hunde in den Medien thematisiert wurde, wurde im Kanton Basel-Landschaft am 22. Juni 2000 von Landrat Franz Hilber die Motion "Kampfhunde an die Leine" (2000/142) eingereicht. Im Kanton Basel-Stadt wurden von den zuständigen Stellen sofort nach Bekanntwerden der Zwischenfälle mit gefährlichen Hunden Überlegungen angestellt, wie bzw. auf welchem Wege dem Problem begegnet werden könnte. Frühzeitig wurde auch der Kanton Basel-Landschaft begrüsst und für beide Seiten stand dabei von allem Anfang an fest, dass welche Lösung auch immer getroffen würde eine gleichlautende Regelung angezeigt ist. Die zuständigen Fachstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich mit Vertretern von Tierschutzorganisationen und kynologischen Organisationen zusammengesetzt, um über geeignete Massnahmen zu beraten. Ebenso wurden Vertreter des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden und der Polizei Basel-Landschaft miteinbezogen.
Übereinstimmend bildete sich die Meinung heraus, dass ein Verbot potenziell gefährlicher Hunde nicht der richtige Weg wäre, weil ein solches Verbot einerseits zu weit ginge und andererseits weder durchführbar noch kontrollierbar wäre. Eine blosse besondere Meldepflicht für das Halten solcher Tiere wurde als zu schwaches Instrument empfunden. Sowohl von Seiten der Behörden als insbesondere auch von Seiten der Tierschutzverbände wurde die Einführung einer Bewilligungspflicht als die zur Zeit beste und erfolgversprechendste Massnahme erachtet. Sie schafft die für den Schutz der Bevölkerung erforderlichen Voraussetzungen, ohne gleichzeitig das Recht auf das Halten auch potenziell gefährlicher Hunde allzu stark einzuschränken.
Der Kanton Basel-Stadt hat zwischenzeitlich sein Hundegesetz geändert und entsprechende Massnahmen beschlossen. Die gemachten Erfahrungen sind nach Darstellung der baselstädtischen Behörden durchwegs positiv.
Mit der Änderung des Hundegesetzes soll eine analoge Regelung im Kanton Basel-Landschaft geschaffen werden, um auch dem berechtigten Anliegen der Baselbieter Bevölkerung nach einem Schutz vor potenziell gefährlichen Hunden Rechnung zu tragen.
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