Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung | |
| vom: | 18. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-154 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Zusammenarbeit mit Basel-Stadt
6.1 Einleitung
Bei den Ueberlegungen die der Zusammenführung der beiden Dienststellen zu Grunde liegen, wurde auch die Frage einer möglichen Kooperation im Militärwesen und in den Bereichen des Bevölkerungs- und des Kulturgüterschutzes zwischen den beiden Basel geprüft. An zwei gemeinsamen Besprechungen von Vertretern des Polizei- und Militärdepartements Basel-Stadt sowie der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft wurden mögliche Formen allfälliger Zusammenlegung oder Kooperationsmöglichkeiten in den Bereichen der Sicherheit erörtert. Offen blieb dabei die Frage der Feuerwehren. Es hat sich gezeigt, dass gegenüber Basel-Stadt drei signifikante Unterschiede bestehen. Die Führung in ausserordentlichen Lagen liegt in unserem Kanton beim Amt für Bevölkerungsschutz, in Basel bei der Kantonspolizei. Der Zivilschutz ist bei uns auf der Ebene der Gemeinden beziehungsweise Regionen organisiert und in Basel zentral beim Kanton. Sodann verfügt Basel über eine Berufsfeuerwehr während bei uns Milizorganisationen in den Gemeinden diese Aufgabe erfüllen und in Finanzierungsfragen eng mit der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung verbunden sind.
Die Beurteilung der einzelnen Entwicklungsfenster bezieht sich auf einen absehbaren Zeithorizont von zirka 5 Jahren. Im Einzelnen können heute folgende Aussagen gemacht werden:
6.2 Militär
Das Bundesamt für Betriebe des Heeres hat mit der Mitwirkung der Kantone ein Konzept für die Zusammenarbeit der beiden Zeughäuser Liestal und Basel erarbeitet. Dieses Konzept wird zurzeit bereits umgesetzt. Es wird auf den 1. Januar 2003 operationell. Auf diesen Zeitpunkt wird das Zeughaus Basel Retablierungsstelle für die persönliche Ausrüstung der Angehörigen der Armee. Das Zeughaus Liestal bleibt kantonales Zeughaus. Es bewirtschaftet im Auftrag des Bundes das Einsatzmaterial seiner zugewiesenen Stäbe und Einheiten, die Beschaffung und Retablierung der persönlichen Ausrüstung sowie der Einsatzvorräte. Ferner betreibt das Zeughaus den Waffenplatz Liestal. Geprüft wird zur Zeit die Möglichkeit einer regionalen Retablierungsstelle für das Zivilschutzmaterial.
Im Bereich des Wehrpflichtersatzes drängt sich keine Zusammenführung auf. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme in beiden Kantonen könnte mit der Zusammenlegung kein wesentlicher Vorteil, bzw. Synergiegewinn erzielt werden. Hingegen ermöglicht seit drei Jahren ein gemeinsames EDV-System das von zwölf Kantonen betrieben wird, eine unkomplizierte und direkte Nachbarhilfe.
6.3 Bevölkerungsschutz
Im Bereich der Katastrophenvorsorge und -bewältigung findet bereits heute eine regionale Zusammenarbeit und ein institutioneller Informationstransfer statt. Eine Zentralisierung drängt sich im heutigen Zeitpunkt nicht auf, weil keine relevanten Vorteile erkennbar sind. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Partnerorganisationen und der Führungsstäbe wird geübt und trägt den Unterschieden der Kantons- und Gemeindestrukturen, bzw. der abweichenden Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, Rechnung.
In den Bereichen Stützpunktfeuerwehr, Schadenwehren, Sanitätsrettungsdienste und Zivilschutz wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Vereinbarungen gewährleistet.
6.4 Folgerungen
Die heutigen Formen und Strukturen der interkantonalen Zusammenarbeit bewähren sich. Örtliche und organisatorische Zusammenlegungen von Organisationseinheiten und Standorten drängen sich in diesen Bereichen nicht auf.
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