Vorlage an den Landrat


5. Vor- und Nachteile der Zusammenlegung

5.1 Einleitung


Mit dem Wandel im Bereich der Sicherheitspolitik in unserem Lande (Projekte Armee XXI und Bevölkerungsschutz) stellt sich zwangsläufig auch für die Kantone die Frage nach anstehenden Reformprozessen in den direkt betroffenen Verwaltungszweigen. In unserem Kanton betrifft es die Militärverwaltung und das Amt für Bevölkerungsschutz. Die Frage von Strukturanpassungen im Bereich der Verwaltung darf indessen nicht nur im Lichte von Veränderungen der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen erfolgen, sondern stellt letztlich eine Daueraufgabe jedes Verantwortungsträgers dar, seine Betriebsorganisation auf die sich ständig ändernden neuen Bedürfnisse auszurichten. Losgelöst von den bevorstehenden Veränderungen im Bereich der Armee XXI und der neuen Ausrichtung vom Bevölkerungsschutz gilt es deshalb auch, jene Fragen miteinzubeziehen, die sich auf der Ebene der Kantonalen Verwaltung sowie auf der Gemeindestufe ergeben.


Der heute fortgeschrittene Reformprozess für die tiefgreifenden Veränderungen des schweizerischen Wehrwesens lässt schon klar erkennen, in welchen Segmenten die Kantone inskünftig ihren Beitrag bei der Armee zu erbringen haben. Als Grundsatz gilt dabei neu der Begriff der kantonalen Mitverantwortung.


Von einer gewissen Tragweite ist sodann die Belegung des Waffenplatzes Liestal mit Rekrutenschulen und Wiederholungskursen. Von dieser Belegung ist die Bestückung des Zeughauses mit Arbeitsplätzen abhängig.


Nachdem der Bundesrat unlängst das Leitbild und das Gesetz über den Bevölkerungsschutz verabschiedet hat, kann ebenso abgegrenzt werden, wie die zivile Zusammenarbeit bei


Katastrophen und Notlagen zu erfolgen hat. Aus dem Konzept Bevölkerungsschutz ist namentlich ersichtlich, dass der Bevölkerungsschutz ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe ist. Aus dem Konzept lässt sich auch die Aufgabenteilung zwischen dem Bund, der Armee, dem Zivilschutz und den Kantonen ableiten.


Die Partnerorganisationen Polizei (Sicherheit und Ordnung), Feuerwehr (Rettung und allgemeine Schadenwehr), Gesundheitswesen (Gesundheit und Sanität), Technische Betriebe (Gewährleistung der technischen Infrastruktur) und Zivilschutz (Schutz, Betreuung und Unterstützung) tragen im Rahmen des Verbundsystems die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche. Die Gesamtverantwortung für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive.


Für den Bevölkerungsschutz sind unter Vorbehalt bundesrechtlicher Kompetenzen die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die erforderlichen Massnahmen im Falle von Katastrophen und Notlagen. Dem Bund obliegt dagegen die Regelung der grundsätzlichen Aspekte des Bevölkerungsschutzes. Zudem ist er zuständig für Anordnungen im Falle von erhöhter Radioaktivität, Notfällen bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen. Im Weiteren ist er für Massnahmen im Falle eines bewaffneten Konfliktes zuständig.


Die Armee soll im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz nur subsidiär (ausgenommen Spontanhilfe) zum Einsatz gelangen. Als Grundlage gilt, dass die Mittel des Bevölkerungsschutzes im regionalen und kantonalen Verbund eingesetzt werden, bevor militärische Hilfe angefordert wird. Die strikt subsidiäre Unterstützung ist in den Bereichen subsidiäre Sicherheitseinsätze, militärische Katastrophenhilfe und allgemeine Unterstützungseinsätze denkbar.


Auf der Gemeindestufe geht es darum, das Melde- und Mutationswesen der Angehörigen der Armee und der Angehörigen des Zivilschutzes zu überprüfen und einen rationellen Datenaustausch auf elektronischem Wege zu verwirklichen. Diese Massnahmen werden zwangsläufig dazu führen, die Funktion und Aufgaben der Sektionschefs und der Zivilschutzstellenleiter zu überprüfen. Allfällige Auswirkungen in diesen Bereichen können im jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine gemacht werden, weil Abklärungen dazu mit den Betroffenen noch gemacht werden müssen.




5.2 Vorteile


Die Armee und der Bevölkerungsschutz arbeiten auf Bundesebene im Rahmen der Sicherheitskooperation zusehends enger zusammen. Somit macht es Sinn, die Synergie-Effekte


auch auf kantonaler Ebene zu nutzen und das Amt für Bevölkerungsschutz und die Militärverwaltung inklusive Zeughaus und Waffenplatz organisatorisch und örtlich zusammenzuführen. Die daraus resultierenden Synergien lassen sich in vier Bereiche einordnen, nämlich:


- Organisatorischer Bereich,
- Personeller Bereich,
- Materieller Bereich,
- Finanzieller Bereich.




5.2.1 Zum organisatorischen Bereich


Hierzu wird auf das Organigramm der neu zu schaffenden Dienststelle verwiesen. Als augenfälligste Auswirkung ist die Zusammenfassung der administrativen Bereiche zu einem Bereich "Zentrale Dienste " zu nennen. Sodann ermöglicht die klare Gliederung nach funktionalen Bereichen "Personelles und Betriebe Armee und Zivilschutz" und "Bevölkerungsschutz" eine gestraffte Führungsstruktur mit qualifizierten Bereichsleitungen, die heute bereits in beiden Dienststellen tätig sind. Dank der Vereinheitlichung der Dienststellenleitung ist die "unité de doctrine" auf der ganzen Linie sichergestellt. Ab dem Jahr 2003 werden die Armee und der Zivilschutz zudem die Rekrutierung gemeinsam durchführen. Das Personalinformationssystem der Armee (PISA) kann im Bereich der Kontrollführung des Zivilschutzes für bestimmte Daten, wie beispielsweise Personalstammdaten oder Diensttagekontrollen, ebenfalls benutzt werden. Auf Gemeindeebene ergibt sich die Möglichkeit, die Funktionen Sektionschef/in und Zivilschutzstellenleiter/in zusammenzuführen.




5.2.2 Zum personellen Bereich


Der greifbarste Vorteil liegt - wie dargelegt - darin, dass die Funktionen des Leiters der Militärverwaltung und des Amtes für Bevölkerungsschutz in einer einzigen Person zusammengeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig weitere personelle Synergien gewonnen werden können.


Die bevorstehenden Aufgabenverlagerungen vom Bund zu den Kantonen im Bereich des Bevölkerungsschutzes verlangen eine Erhöhung der kantonalen Ressourcen. Diese können durch den Nutzen aus der Zusammenlegung der Dienststellen bei den zentralen Diensten kompensiert werden. Die Überführung der Armee 95 in die Armee XXI wird in den Bereichen der Personal- und Materialbewirtschaftung noch mehrere Jahre heutige Ressourcen binden. Nach Abschluss der Überführung können Personaleinsparungen möglich sein.


Als weiterer positiver Faktor sind die günstigen personellen Rahmenbedingungen zu erwähnen, welche die Zusammenführung der beiden Dienststellen wesentlich erleichtern: Auf den Zeitpunkt der Zusammenführung werden zwei heutige Kaderangehörige in Pension gehen, der Dienststellenleiter der Militärverwaltung und der Betriebsleiter Zeughaus und Waffenplatz Liestal. Bereits per Ende November 2001 wurden der Leiter "Logistik und Bauten" des Amtes für Bevölkerungsschutz sowie der Leiter "Personelles der Truppe" der Militärverwaltung pensioniert. Im Weiteren werden der Ausbildungschef des Amtes für Bevölkerungsschutz im Jahre 2002 und der Leiter der Wehrpflichtersatzverwaltung im Jahre 2004 ebenfalls aus Altersgründen ausscheiden. Diese günstigen personellen Voraussetzungen ermöglichen eine Personalpolitik, bei der keine Härtefalle eintreten werden.




5.2.3 Zum materiellen Bereich


Das Zeughaus verfügt über Fachkompetenzen in allen materiellen Belangen. Die Mitarbeitenden sind spezialisiert in der Lagerung, Wartung, Unterhalt und Reparatur von Armeematerial. Die zur Verfügung stehenden Werkstätte und Garage sowie die Spezialsortimente und die ausreichenden Lagerräume sind kapazitätsmässig in der Lage, das Zivilschutzsegment zu integrieren. Zudem können die Bereiche Ausbildungs- und Infrastrukturbauten ebenfalls zu einem Bereich zusammengefasst und auf diese Weise effizient betreut werden.




5.2.4 Zum finanziellen Bereich


Mit dem organisatorischen und räumlichen Zusammenschluss der beiden Ämter zu einer Dienststelle werden die Wege und Betriebsabläufe für interdisziplinäre militärische und zivile Leistungen kürzer, rationeller und kostengünstiger. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig an den gleichen Prozessabläufen beteiligt sind, können Doppelspurigkeiten und Schnittstellenverlust abgebaut werden. Auch für die Kundinnen und Kunden entsteht ein Nutzen, da sie die Leistungen an einem Ort empfangen. Die Raumkapazitäten im Zeughaus werden optimaler als bisher genutzt, wodurch sich ebenfalls eine Kostenminderung erzielen lässt. Immerhin können die 22 Arbeitsplätze des Amtes für Bevölkerungsschutz (15 neue und 7 umgenutzte Arbeitsplätze der Abteilung Informatik der JPMD) im Zeughaus integriert werden. In der frei werdenden Büroliegenschaft an der Rheinstrasse 55 (heutiger Standort des Amtes für Bevölkerungsschutz) kann der Kanton zum Beispiel eine Dienststelle, welche zur Zeit in einer Privatliegenschaft eingemietet ist, unterbringen. Das Raumangebot und die Infrastruktur in der Liegenschaft Rheinstrasse 55 können übernommen werden.


Der einschneidenste finanzielle Vorteil der Zusammenführung besteht darin, dass die Stelle und Funktion eines von bisher 2 Dienststellenleitern wegfällt.




5.3 Nachteile


Mit der Zusammenführung der beiden bisherigen Dienststellen in dieselbe Liegenschaft in Liestal, dem Zeughaus, entstehen "fusionsbedingte" Kosten aus Anpassungsarbeiten (vgl. Ziffer 10, finanzielle Auswirkungen).


Die Vereinigung des Amtes für Bevölkerungsschutz mit der Militärverwaltung, eingeschlossen Zeughaus und Waffenplatz, bedingt ein Verschmelzen unterschiedlicher Betriebskulturen. Die JPMD wird die neue Dienststelle auf dem Weg zu einer nachhaltig positiven Betriebskultur begleiten und nach Kräften unterstützen.




5.4 Folgerungen


Die Zusammenlegung des Amtes für Bevölkerungsschutz und der Militärverwaltung weist gegenüber der heutigen Lösung zweier getrennter Dienststellen klare Vorteile auf, welche die erwähnten Nachteile überwiegen. Im Vordergrund stehen die kurzen Kommunikations- und Informationswege innerhalb eng verflochtener Aufgabenbereiche, die Steigerung der Kundenorientierung sowie der zu erwartende Synergiegewinn in betrieblicher, personeller und finanzieller Hinsicht. Es darf davon ausgegangen werden, dass die neue Dienststelle nach einer Übergangsphase ihre eigene und qualitätsvolle Betriebskultur entwickeln wird, mit der sich die Mitarbeitenden der beiden bisherigen Dienststellen identifizieren können.



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