Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung | |
| vom: | 18. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-154 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Die Militärverwaltung
4.1 Aufgaben
Die Dienstordnung der Militärverwaltung (vom 3. September 1996) umschreibt die Aufgaben wie folgt:
" 1 Die Militärverwaltung besorgt die Aufgaben des Militärwesens, des Wehrpflichtersatzes, des Zeughauses und des Waffenplatzes.
2 Der Geschäftskreis der Militärverwaltung umfasst:
| a. | Die Information der Stellungspflichtigen vor der Aushebung |
| b. | die Aushebung |
| c. | das militärische Kontrollwesen |
| d. | die Vorbereitung der Beförderungen und der Kommandoübertragung bei kantonalen Offizieren |
| e. | die Einteilung von kantonalen Offizieren |
| f. | das Schiesswesen ausser Dienst (Vollzug des Gesetzes vom 23. Juni 1982 über Beiträge an Schiessanlagen) |
| h. | die Mobilmachungsbelange |
| i. | den Wehrpflichtersatz |
| k. | die Amtsgeschäfte der Militärsektion Liestal |
| l. | die Beschaffung und die Bewirtschaftung der persönlichen Ausrüstung |
| m. | die Bewirtschaftung des Korpsmaterials, der Munition und der Betriebsstoffe |
| n. | die Bewirtschaftung der kantonalen militärischen Bauten und Anlagen |
| o. | die Bewirtschaftung der eidgenössischen militärischen Bauten und Ausbildungsanlagen |
| p. | die Amtsgeschäfte der eidgenössischen Liegenschaftsverwaltung" |
Neben der Dienstordnung der Militärverwaltung werden in zwei weiteren Verordnungen, nämlich in der Verordnung über die Militärsektionen und die Sektionschefs und Sektionschefinnen und in der Verordnung über den Wehrpflichtersatz die Zuständigkeiten und Verfahren geregelt, soweit nicht das Bundesrecht zur Anwendung kommt.
Die Aufgabenzuordnung zwischen Bund und Kantonen ist in der Bundesverfassung sowie im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) und im Bundesgesetz über den Wehrpflichtersatz (WPEG) verankert. Ferner regeln verschiedene Bundesratsverordnungen beziehungsweise Verordnungen des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Ausführung.
Im Hinblick auf voraussehbare Veränderungen hatte die Militärverwaltung seit 1992 Stellenneubesetzungen nur noch vorgenommen, wenn eine Verwendung über das Jahr 1998 hinaus absehbar war. Damit konnte der Abbau von insgesamt 12 Stellen abgefedert werden. Es kam zu keinen Härtefällen und zu keinen Entlassungen.
4.2 Organisation
Die Militärverwaltung ist gegliedert in die Hauptabteilungen beziehungsweise Abteilungen
- Personelles der Truppe,
- Kreiskommando,
- Zeughaus- und Waffenplatz,
- Wehrpflichtersatz,
- Militärsektionen.
4.3 Mitarbeitende
Insgesamt beschäftigt die Militärverwaltung heute 11 Mitarbeiterinnen und 33 Mitarbeiter. Davon haben 4 Personen den Arbeitsplatz in der Kaserne und die übrigen Mitarbeitenden im Zeughausgebäude (Stand April 2002).
| 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | |
| Amtsleitung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Personelles der Truppe | 3 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Kreiskommando | 3 | 3 | 4.3 | 4.3 | 4.3 | 4.3 | 4.3 |
| Wehrpflichtersatz | 3.8 | 3.8 | 3.8 | 3.8 | 3.8 | 3.8 | 3.8 |
| Zeughaus und Waffenplatz | 43 | 38 | 34.8 | 30.2 | 29.7 | 28 | 26.7 |
| Total Personaleinheiten | 53.8 | 48.8 | 44.9 | 40.3 | 39.8 | 38.1 | 36.8 |
| Sektionschefs (Nebenamt) | 63 | 63 | 63 | 63 | 63 | 63 | 63 |
| Waffenplatzangestellte (Bund) | 6 | 6 | 5 | 4 | 3 | 3 |
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gibt für das Zeughaus einen personellen Zielbestand von 35.2 Stellen vor. Die in den letzten Jahren entstandenen Vakanzen durch Pensionierungen wurden bisher nicht wieder besetzt. Die Waffenplatzangestellten des Bundes sind seit 1996 dem Zeughaus und Waffenplatz unterstellt.
4.4 Standort
Hauptstandort der Militärverwaltung ist das Zeughausgebäude, Oristalstrasse 100, Liestal. Durch bauliche Anpassungen im Jahre 1998 wurde es möglich, die Einmietung des Kreiskommandos und des Wehrpflichtersatzes an der Rosenstrasse aufzugeben und die gesamte Militärverwaltung "alles unter einem Dach" im Zeughaus zu vereinigen.
Fortsetzung >>>
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