Vorlage an den Landrat


4. Die Militärverwaltung

4.1 Aufgaben


Die Dienstordnung der Militärverwaltung (vom 3. September 1996) umschreibt die Aufgaben wie folgt:


" 1 Die Militärverwaltung besorgt die Aufgaben des Militärwesens, des Wehrpflichtersatzes, des Zeughauses und des Waffenplatzes.


2 Der Geschäftskreis der Militärverwaltung umfasst:


Neben der Dienstordnung der Militärverwaltung werden in zwei weiteren Verordnungen, nämlich in der Verordnung über die Militärsektionen und die Sektionschefs und Sektionschefinnen und in der Verordnung über den Wehrpflichtersatz die Zuständigkeiten und Verfahren geregelt, soweit nicht das Bundesrecht zur Anwendung kommt.


Die Aufgabenzuordnung zwischen Bund und Kantonen ist in der Bundesverfassung sowie im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) und im Bundesgesetz über den Wehrpflichtersatz (WPEG) verankert. Ferner regeln verschiedene Bundesratsverordnungen beziehungsweise Verordnungen des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Ausführung.


Im Hinblick auf voraussehbare Veränderungen hatte die Militärverwaltung seit 1992 Stellenneubesetzungen nur noch vorgenommen, wenn eine Verwendung über das Jahr 1998 hinaus absehbar war. Damit konnte der Abbau von insgesamt 12 Stellen abgefedert werden. Es kam zu keinen Härtefällen und zu keinen Entlassungen.




4.2 Organisation


Die Militärverwaltung ist gegliedert in die Hauptabteilungen beziehungsweise Abteilungen


- Personelles der Truppe,
- Kreiskommando,
- Zeughaus- und Waffenplatz,
- Wehrpflichtersatz,
- Militärsektionen.




4.3 Mitarbeitende


Insgesamt beschäftigt die Militärverwaltung heute 11 Mitarbeiterinnen und 33 Mitarbeiter. Davon haben 4 Personen den Arbeitsplatz in der Kaserne und die übrigen Mitarbeitenden im Zeughausgebäude (Stand April 2002).


Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gibt für das Zeughaus einen personellen Zielbestand von 35.2 Stellen vor. Die in den letzten Jahren entstandenen Vakanzen durch Pensionierungen wurden bisher nicht wieder besetzt. Die Waffenplatzangestellten des Bundes sind seit 1996 dem Zeughaus und Waffenplatz unterstellt.




4.4 Standort


Hauptstandort der Militärverwaltung ist das Zeughausgebäude, Oristalstrasse 100, Liestal. Durch bauliche Anpassungen im Jahre 1998 wurde es möglich, die Einmietung des Kreiskommandos und des Wehrpflichtersatzes an der Rosenstrasse aufzugeben und die gesamte Militärverwaltung "alles unter einem Dach" im Zeughaus zu vereinigen.



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