Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung | |
| vom: | 18. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-154 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
12. Umsetzung Armee XXI und Bevölkerungsschutz
Die Reformvorhaben Armee XXI und Bevölkerungsschutz treten voraussichtlich per 1. Januar 2004 in Kraft. Der Ständerat hat am 4. Juni 2002 das Leitbild Bevölkerungsschutz zur Kenntnis genommen und das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einstimmig genehmigt. Der Nationalrat wird das Geschäft als Zweitrat voraussichtlich in der Herbstsession 2002 beraten.
Das neue Bundesgesetz bedingt die Überarbeitung des kantonalen Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter. Die Vernehmlassungsvorlage wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vom Regierungsrat beschlossen werden. Es ist vorgesehen, dass das revidierte Gesetz zusammen mit dem neuen Bundesgesetz am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Die Kernpunkte des revidierten kantonalen Gesetzes regeln die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und deren Finanzierung. Vorgesehen ist der Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung ("wer für die Aufgaben zuständig ist, trägt auch die Kosten").
Der Ständerat hat das neue Armeeleitbild und das revidierte Militärgesetz bereits beraten. Im Nationalrat ist dieses Geschäft in der Sommersession 2002 traktandiert. Das neue Armeeleitbild und das revidierte Militärgesetz haben keine substantiellen Auswirkungen auf die Kantone. Die Inkraftsetzung ist ebenfalls auf den 1. Januar 2004 vorgesehen. Die Überführung der Armee 95 in die Armee XXI und des Zivilschutzes 95 in den Zivilschutz XXI wird mehrere Jahre dauern.
Das neue Gesetz über den Bevölkerungsschutz und das revidierte Militärgesetz führen zu bestimmten Aufgabenverlagerungen, ohne aber den Gesamtaufwand des Kantons für militärische Aufgaben und für Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes wesentlich zu ändern. Auch nach Umsetzung der Projekte Armee XXI und Bevölkerungsschutz wird deshalb unser Kanton auf die heute im Amt für Bevölkerungsschutz und auf der Militärverwaltung verfügbaren Personaleinheiten (vgl. Ziffern 3.3 und 4.3) angewiesen sein.
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