Vorlage an den Landrat


11. Terminplan für die Umsetzung

Im Oktober 2002 werden die nachstehenden überarbeiteten bzw. neu erstellten Verordnungen vom Regierungsrat beschlossen:


- Verordnung vom 6. April 1999 über die Zuordnung der Dienststellen


- Dienstordnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vom 23. Oktober 1984


- Neue Dienstordnung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz.


Die bisherigen Dienstordnungen des Amtes für Bevölkerungsschutz und der Militärverwaltung werden gleichzeitig aufgehoben.


Bis August 2002 sind die Leistungsaufträge der beiden bisherigen Ämter an das neue Amt für Militär und Bevölkerungsschutz anzupassen.


Bis Ende 2002 sind, wo erforderlich, neue Arbeitsverträge und Stellenbeschriebe/Pflichten-hefte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz zu erstellen.


Stimmt der Landrat der Zusammenführung der Militärverwaltung und des Amtes für Bevölkerungsschutz zu, wird von diesem Zeitpunkt an gerechnet die Planung und Realisierung der Umbauarbeiten im Zeughaus rund 11/4 Jahre in Anspruch nehmen. Der Umzug des bisherigen Amtes für Bevölkerungsschutz an den neuen Standort soll bis im 1. Quartal 2004 erfolgen können. In der Anfangsphase wird das neue Amt für Militär und Bevölkerungsschutz folglich auf zwei hauptsächliche Standorte (Zeughaus an der Oristalstrasse und heutige ABS-Liegenschaft an der Rheinstrasse) verteilt sein. Der Start der neuen Dienststelle wird durch diese Konstellation nicht wesentlich erschwert.



Fortsetzung >>>
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