Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Postulat ( 2000/064 vom 23. März 2000) von Bruno Krähenbühl und MitunterzeichnerInnen betreffend Einführung von staatlichen (oder staatlich anerkannten, kontrollierten und geförderten) Vorbereitungskursen für einbürgerungswillige ausländische Staatsangehörige | |
| vom: | 27. August 2002 | |
| Nr.: | 2002/179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Stellungnahme und Grobkonzept des Forums für Integrationsfragen betreffend Einbürgerungskurs / Abklärungen bei Anbietern
a) aa) Mit Schreiben vom 5. Juni 2001 nahm das Forum für Integrationsfragen zum Postulat von Bruno Krähenbühl Stellung. Es begrüsste grundsätzlich alle Massnahmen, welche in irgendeiner Form den Integrationsprozess der ausländischen Wohnbevölkerung zu unterstützen vermögen. Integrationshilfen erschienen dem Forum vor allem für Neuzuzüger/innen prioritär. Sinnvoll sei daher eine Reihe von Integrationskursen, welche dem jeweiligen Stand der Integration angepasst und den verschiedenen geschlechter-, bildungs-, sprach- und altersspezifischen Bedürfnissen gerecht würden. Der vorgeschlagene Einbürgerungskurs müsste dabei am Ende dieser Kursreihe stehen.
bb) Das Forum teilte die Meinung im Postulat, dass ein Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung des Kurses die jetzige Eignungsprüfung ersetzen sollte. Dennoch sei es sinnvoll, wenn weiterhin auch mit den Gemeindebehörden ein Gespräch geführt werde. Dieses Gespräch sollte jedoch lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen dienen (im Sinne eines Vorstellungsgespräches).
cc) Nach Ansicht des Forums sollte der Einbürgerungskurs sämtlichen interessierten Personen - also nicht nur denjenigen, die sich einbürgern lassen wollen - offen stehen, sofern sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen. Wenig sinnvoll sei es jedoch, erst innerhalb des Einbürgerungskurses Deutschkenntnisse vermitteln zu wollen. Diese Kenntnisse sollten sich die Teilnehmenden bereits vorher angeeignet haben.
dd) Der durch die Bürgergemeinde Liestal in Zusammenarbeit mit dem KV Liestal durchgeführte Einbürgerungskurs würde sich nach Meinung des Forums sehr gut eignen. Dieser Kurs sollte auf den ganzen Kanton ausgedehnt werden. Anstelle der in diesem Kurs vermittelten Kenntnisse über die Gemeinde Liestal könnte ein Modul eingesetzt werden, in welchem die Absolvierenden den übrigen Teilnehmenden ihre eigene Wohngemeinde vorzustellen hätten. Dies hätte den Vorteil, dass sich die ausländischen Personen selbst mit ihrer (meist langjährigen) Wohngemeinde auseinandersetzen und sich auch in Eigeninitiative Kenntnisse aneignen müssten.
ee) Das Forum erachtete eine Kursdauer, welche sich über mehrere Abende erstreckt (pro Abend ein Modul) als sinnvoll. Dabei sollten die Kursorte auf die verschiedenen Bezirke des Kantons verteilt werden, wobei kein Zwang bestehen sollte, den Kurs im eigenen Wohnbezirk besuchen zu müssen. Von den Teilnehmenden sollte ein Beitrag verlangt werden, welcher sich aber maximal auf Fr. 250.-- belaufen sollte. Zur Verminderung des administrativen Aufwandes erscheine eine einkommensabhängige Kursgebühr nicht als zweckmässig. Die verbleibenden Kosten hätte demnach der Kanton zu tragen. Denkbar wäre auch ein Kostenbeitrag der jeweiligen Wohngemeinde.
ff) Das Forum schlug weiter vor, das KV Liestal (evt. auch KV Muttenz und Reinach) nach dem Muster des Liestaler Einbürgerungskurses mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen, welches auf den ganzen Kanton übertragen werden könne.
b) Die Anfrage der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, ob das KV Liestal bereit wäre, den Liestaler Einbürgerungskurs sämtlichen einbürgerungswilligen Personen des ganzen Kantons anzubieten, wurde vom KV Liestal abschlägig beantwortet.
c) aa) Auf Anfrage der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat sich daraufhin das Forum für Integrationsfragen bereit erklärt, ein Grobkonzept für Integrationskurse auszuarbeiten. Besonderes Gewicht sollte darauf gelegt werden, die Kurse bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt anzubieten (nicht erst bei Einreichung eines Einbürgerungsgesuches). Zur Erarbeitung dieses Konzeptes wurde vom Forum eine Arbeitsgruppe (unter Mitwirkung des Geschäftsführers des Ausländerdienstes Baselland, welcher ebenfalls Mitglied des Forums ist) eingesetzt.
bb) Mit Schreiben vom 8. April 2002 hat das Forum für Integrationsfragen, Stabsstelle für Integrations- und Migrationsfragen, der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion das erarbeitete Grobkonzept unterbreitet. Dabei hält es fest, dass der vorgesehene Kurs nicht nur Einbürgerungswilligen offen stehen sollte, sondern allen interessierten Ausländern und Ausländerinnen. Demgemäss sei der Name (Einbürgerungskurs) zu überdenken. Der Kurs sollte keinen Deutschlehrgang beinhalten. Die genügende Beherrschung der deutschen Sprache müsse vielmehr als Voraussetzung für die Teilnahme gelten. Der Kurs sollte zudem mindestens zu Beginn an einem zentralen Ort angeboten werden. Das Forum für Integrationsfragen führt weiter aus, der Ausländerdienst Baselland würde sich als Anbieter sehr gut eignen. Er bzw. das Forum für Integrationsfragen müsste vom Kanton einen Auftrag zur Erarbeitung eines Feinkonzeptes und der Durchführung des Kurses erhalten. Es werde angestrebt, dass die erfolgreiche Teilnahme am Kurs durch ein Zertifikat bestätigt werde, welches wiederum von den Bürgergemeinden an Stelle einer Prüfung anerkannt würde. Die Bürgergemeinden müssten daraufhin mit den Einbürgerungswilligen nur noch ein persönliches Gespräch führen, das dem gegenseitigen Kennenlernen diene. Die Teilnahme am Kurs solle jedoch nicht Voraussetzung für das Erhalten des Bürgerrechts sein. Die Ausarbeitung des Kurses solle aber im Kontakt mit den Bürgergemeinden geschehen. Das Forum für Integrationsfragen macht schliesslich geltend, der Kurs (vier bis fünf Abende) solle für die Teilnehmenden kostenpflichtig sein, wobei aber die Kosten einen angemessenen Betrag (rund Fr. 250.--) nicht übersteigen sollten. Den Rest hätte der Kanton zu tragen.
cc) Zum Inhalt des Kurses äussert sich das Forum für Integrationsfragen wie folgt:
| - | Im Grundsatz sollen die Inhalte des vom KV Liestal für die Stadt Liestal angebotenen Kurses übernommen werden. |
| - | Der konkrete Inhalt soll mit Vertretern der Bürgergemeinden abgesprochen werden. |
Als mögliche Themenvorschläge nennt das Forum:
| - | Staatsaufbau der Schweiz (geschichtlicher Überblick; Bund, Kanton, Gemeinden; Behörden, Aufgaben) |
| - | Geografie und Kultur (Landeskultur; sprachliche und kulturelle Regionen; Bevölkerung) |
| - | Demokratie (Instrumente der Mitwirkung; Beziehungen Schweiz - Ausland) |
| - | Wohngemeinde (Geografie, Geschichte; Behörden; Dorfleben, Vereine, Bräuche) |
| - | Rechte und Pflichten (Politische Rechte; Verfassung; Pflichten). |
Die Kursgestaltung sollte möglichst auf die Situation der Teilnehmenden abgestimmt werden. Sie sollen aktiv mitarbeiten können.
d) Mit entsprechendem Beschluss des Vorstandes des Ausländerdienstes Baselland hat sich dieser auf Anfrage der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bereit erklärt, die Kurse gemäss des noch zu erarbeitenden Feinkonzepts anzubieten unter der Voraussetzung, dass dem ALD ein diesbezüglicher Auftrag erteilt wird.
4. Kurskosten
a) Die - als Vergleichsbasis für die dem Kanton anfallenden Kosten herangezogenen - von der Bürgergemeinde Liestal am KV Liestal durchgeführten Kurse (12 Lektionen a 45 Minuten) kosten die Bürgergemeinde Liestal pauschal Fr. 2'800.-- (pro Kurs sind minimal 6, maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen). Hinzu kommen Administrativkosten der Bürgergemeinde, welche die Anmeldungen verwaltet und die Kurse organisiert/ausschreibt/koordiniert (rund Fr. 400.-- pro Kurs). Weiter erwachsen der Bürgergemeinde Liestal Kosten in Höhe von rund Fr. 1'000.-- pro Kurs für die Kursnebenleistungen (1 Lektion wird durch eine Person aus der Bürgergemeinde gehalten, die Stedtliführung zu den Themen Kultur und Brauchtum wird durch eine Drittperson geleitet, im Anschluss an den letzten Kurstag wird zusammen mit den Liestaler Kirchgemeinden ein Apérogespräch durchgeführt).
b) Gesamthaft ist (nimmt man das Modell der Bürgergemeinde Liestal zum Vorbild) pro durchgeführten Kurs mit Kosten von rund Fr. 4'200.-- zu rechnen (ohne Kursentwicklung und -verbesserung). Ausgehend von der Annahme, dass pro Kurs mindestens 15 Personen teilnehmen werden - wie noch aufzuzeigen sein wird, werden mit Blick auf die zu erwartende Nachfrage pro Jahr voraussichtlich mehrere Kurse durchzuführen sein -, werden dem Kanton (bei einer Kostenbeteiligung von Fr. 250.-- pro Person) Kosten von Fr. 30.-- pro Person anfallen.
c) Aufgrund der Einbürgerungszahlen aus dem Jahre 2001 (berücksichtigt wurden nur diejenige Personen, welche für einen Vorbereitungskurs in Frage kommen) ist davon auszugehen, dass rund 180 einbürgerungswillige Personen pro Jahr das Angebot von Vorbereitungskursen nutzen werden. Hinzu kommen schätzungsweise 50 bis 100 Personen pro Jahr, welche das Angebot ebenfalls in Anspruch nehmen werden, ohne jedoch konkret eine Einbürgerung zu beabsichtigen.
d) Legt man nun der geschätzten Teilnehmerzahl von rund 230 bis 280 Personen die dem Kanton pro Person anfallenden Kosten von Fr. 30.-- zugrunde, resultieren für den Kanton zusätzliche Ausgaben in der Höhe von rund Fr. 6'900.-- bis Fr. 8'400.-- pro Jahr. Diese Ausgaben lassen sich durch die von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vorgesehene Erhöhung der Einbürgerungsgebühren von Fr. 700.-- auf Fr. 1'000.-- finanzieren.
Fortsetzung >>>
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