Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Postulat Nr. 94/150 der FDP-Fraktion betreffend das Fernheizwerk Liestal, Mitverantwortung für Wärmebezüger | |
| vom: | 27. August 2002 | |
| Nr.: | 2002/178 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Am 22. Juni 1994 reichte die FDP-Fraktion ein Postulat mit folgendem Wortlaut ein:
"Das Fernheizwerk Liestal wurde ursprünglich gebaut, um die Zentralwäscherei und das Kantonsspital Liestal mit Wärme zu versorgen. In mehreren Stufen ist dieses Werk zum Hauptversorger der kantonalen Verwaltungsbauten und der Spitäler Liestal geworden. Inzwischen sind auch die Kantonalbank, ein Schulhaus der Stadt Liestal und überdies private Wärmebezüger angeschlossen. Die Nutzung des Deponiegases ist realisiert worden und zur Zeit steht ein ganzes Fernwärmenetz in Richtung Frenkendorf und Füllinsdorf im Bau.
Es ist nicht zu übersehen, dass das Fernheizwerk Liestal eine zentrale Umweltschutzaufgabe erfüllt, weil damit zahlreiche mittelgrosse und kleinere Ölfeuerungen ersetzt werden konnten. Das gross gewordene Fernheizwerk verfügt über ein beachtliches Potential für die Produktion von elektrischem Strom. Es ist vorgesehen, dieses auch zu nutzen. Das Fernheizwerk steht somit nicht nur im Interesse des Kantons, sondern es ist auch ein bedeutungsvolles Werk für die erschlossenen Gemeinden, die privaten Wärmebezüger und für die regionale Stromversorgung.
Es ist deshalb zu prüfen, ob und wie die Gemeinschaft der Wärmebezüger und sonstiger Interessenten in die künftigen Entscheidungsprozesse und in die Verantwortung eingebunden werden können. Die alleinige Trägerschaft durch den Kanton stellt einen Sonderfall dar. Andernorts in unserem Kanton werden ähnliche Werke gemeinschaftlich (Genossenschaft, AG etc.) getragen. Diese Werke werden sowohl vom Kanton wie von den Standortgemeinden, den Elektras und von Privaten unterstützt. Der Einbezug der EBL in die Trägerschaft und in die Mitverantwortung liegt auf der Hand, da diese sich neulich ganz klar zu Gunsten eines stärkeren Engagements im Wärmemarkt ausgesprochen hat. Zudem wäre die EBL als Elektrizitäts-Unternehmung prädestiniert, die künftige Elektrizitätsproduktion als mitverantwortliche Gesellschaft und unverzichtbarer Partner mit dem vorhandenen "Know-how" zu begleiten.
Eine solche Veränderung liesse sich relativ rasch realisieren, weil bereits viel Vorarbeit dazu geleistet worden ist und die Zeit sich zu Gunsten einer Neuaufnahme der Verhandlungen verändert hat.
Deshalb wird der Regierungsrat gebeten, für das Fernheizwerk Liestal eine erweiterte Trägerschaft zu finden und die dazu notwendigen Verhandlungen aufzunehmen."
An der Landratssitzung vom 22. September 1994 wurde das Postulat behandelt. Der Regierungsrat war bereit, den Vorstoss unter gewissen Bedingungen entgegenzunehmen: Vorerst sei die vom Regierungsrat auf den 1. Januar 1995 beschlossene Eingliederung der Fernwärme Liestal in das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) problemlos zu vollziehen. Erst danach sei zu prüfen, ob und wie die Gemeinschaft der Wärmebezüger und sonstige Interessenten in den Entscheidungsprozess weiter eingebunden werden können. Der Regierungsrat hielt aber fest, dass die Mitwirkung in einer solchen Organisation nur unter voller Kapitalbeteiligung aller erfolgen kann.
Aufgrund der Debatte im Landrat wurde der letzte Satz des Postulates wie folgt geändert:
"Der Regierungsrat wird gebeten, eine erweiterte Trägerschaft zu prüfen, die Gemeinden, Private und Gesellschaften einbezieht."
Das modifizierte Postulat wurde ohne Gegenstimme mit grosser Mehrheit überwiesen.
Prüfung der Sachverhalte:
1. Bereits Ende der 70-er, anfangs der 80-er Jahre wurden mit der EBL und der Stadtgemeinde Liestal Verhandlungen über die Gründung einer Aktiengesellschaft Fernwärme Ergolz/Rhein AG (FERAG) geführt. Auslöser dieser Verhandlungen war eine von den Elektras in Auftrag gegebene Fernwärmestudie Ergolz/Rhein und Absicht war, die damals durch das Kantonsspital Liestal betriebene Fernwärme Liestal der FERAG zu übergeben, welche für den weiteren Ausbau und die Betriebsführung verantwortlich gewesen wäre.
Statuten und Vertrag betreffend die Gründung der FERAG lagen am 6. Mai 1980 im Entwurf vor. Vorgesehen war, dass sich der Kanton Basel-Landschaft mit 65%, die Elektra Baselland mit 34% und die Stadtgemeinde Liestal mit 1% am Aktienkapital der geplanten FERAG beteiligen. In einem ebenfalls vorliegenden Vertragsentwurf zwischen der geplanten FERAG und der Genossenschaft Elektra Baselland war vorgesehen, dass die Betriebsführung der sich - bei Zustandekommen der aufgezeigten Lösung - im Eigentum der FERAG befindlichen Anlagen durch die EBL wahrgenommen würde.
Als "piece de resistance" erwies sich die anschliessende Bewertung der bestehenden Anlagen, d.h. der Fernwärme Liestal. Im März 1982 musste festgestellt werden, dass die Preisvorstellungen der EBL und des Kantons für die Übernahme der Fernwärme Liestal weit auseinander lagen. Die EBL vertrat die Auffassung, dass der Übernahmepreis 4.0 Mio. Franken betragen soll. Aus Sicht des Kantons wurde (nach mehreren Reduktionen) ein Übernahmepreis von 6.5 Mio. Franken gefordert. Eine weitere Annäherung wurde nicht erzielt. Das Projekt FERAG wurde deshalb zurückgestellt und anlässlich einer Sitzung zwischen der EBL und der BUD am 29. Januar 1985 wurde als Fazit festgehalten, dass vorerst die verschiedenen Zwischenphasen der Fernwärme Liestal abzuschliessen sind, bevor wieder über die FERAG diskutiert werden kann.
2. Mit dem Beginn der Projektierung einer BHKW-Anlage im Fernheizwerk Liestal Ende der 80-er Jahre war der Zeitpunkt gekommen, um mit der EBL und der Stadtgemeinde Liestal das Gespräch über eine gemeinsame Trägerschaft der Fernwärme Liestal wieder aufzunehmen. Dies erfolgte im Januar 1990 und es wurden eine Arbeitsgruppe "Recht und Wirtschaft" sowie eine Arbeitsgruppe "Technik" gebildet, um die neue Ausgangslage zu analysieren und Vorschläge auszuarbeiten. Nachdem im November 1990 jedoch ein Investitionsbedarf von ca. 20 Mio. Franken für die geplante BHKW-Anlage ermittelt wurde,
stellten die EBL und die Stadtgemeinde Liestal fest, dass eine Beteiligung via Aktienkapital an einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nicht mehr in ihrem Interesse liegt.
Es wurden deshalb Überlegungen angestellt, ob der Fernwärmeversorgung eine Betriebskommission mit Vertretern des Kantons, der EBL und der Stadtgemeinde Liestal vorangestellt werden könnte, welcher gegenüber dem Regierungsrat ein qualifiziertes Vorschlagsrecht eingeräumt würde. Diese Lösung musste aber verworfen werden, da bei einer kantonalen Anlage klar die finanziellen und operationellen Entscheidungswege der Verwaltung gelten. Eine Betriebskommission kann somit nur beratenden, allenfalls koordinierenden Charakter haben; sie hat aber keinerlei Entscheidungskompetenzen.
Die Gespräche zwischen Kanton, EBL und Stadtgemeinde Liestal wurden deshalb im März 1991 erfolglos abgebrochen.
3. Auf den 1. Januar 1995 wurde die Betriebsführung der zwischenzeitlich mit der BHKW-Anlage erweiterten Fernwärme Liestal vom Kantonsspital an das AIB übertragen. Ebenso übernahm ab diesem Zeitpunkt das AIB die vorgängig vom Hochbauamt (HBA) wahrgenommene Verantwortung für die Planung und den Bau von Erweiterungsmassnahmen.
Bis zum Jahr 1994 wurden der Rechnung der Fernwärme Liestal neben dem eigentlichen Betriebsaufwand lediglich die Personalkosten des Betriebspersonals belastet. Administrativer Aufwand des Kantonsspitals und der kantonalen Verwaltung sowie die Kapitaldienstkosten flossen jedoch nicht in die Rechnung ein. Mit dieser Verrechnungsart ergaben sich in den Jahren 1991 bis 1994 bei ausgeglichenem Aufwand und Ertrag Wärmekosten von Fr. 50.-- bis Fr. 70.-- pro Megawattstunde, bei Heizoelpreisen zwischen Fr. 29.-- bis Fr. 42.-- pro 100 kg.
Ab dem Jahr 1995 wurden die Dienstleistungen des AIB und der kantonalen Verwaltung in der Rechnung der Fernwärme Liestal berücksichtigt. Zudem wurde ab Mitte 1999 das bisher kostenlos gelieferte Deponiegas zu Gunsten der Abfallrechnung vergütet. Dank der Gewinnung neuer Fernwärmebezüger konnte die jährliche Wärmeabgabe von ca. 24'000 MWh auf ca. 48'000 MWh erhöht werden. Dies, der Betrieb der BHKW-Anlage und zusätzliche Betriebsoptimierungen führten dazu, dass bereits ab dem Jahr 1996 ein Ertragsüberschuss zu Gunsten der Kapitaldienstkosten geleistet werden konnte. Im letzten Abrechnungsjahr 2000/2001 konnte so bei einem Wärmepreis für die kantonalen Bauten von Fr. 76.40 pro Megawattstunde und einem Heizoelpreis von Fr. 57.50 pro 100 kg ein Anteil von ca. Fr. 643'000.-- an die Kapitaldienstkosten geleistet werden. Die Kostensituation konnte somit in den vergangenen Jahren beträchtlich verbessert werden.
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