Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Postulat Nr. 94/150 der FDP-Fraktion betreffend das Fernheizwerk Liestal, Mitverantwortung für Wärmebezüger | |
| vom: | 27. August 2002 | |
| Nr.: | 2002/178 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Am 28. April 1995 wurde eine nichtformulierte Gemeindeinitiative betreffend einer separaten Trägerschaft für die Abwasser- und Abfallanlagen eingereicht. Mit Beschluss vom 30. Oktober 1997 hat der Landrat dieser Initiative im Sinne der Vorlage des Regierungsrates vom 3. Juni 1997 Folge geleistet. Damit hatte der Landrat grundsätzlich die Ausgliederung des AIB - und somit auch der Fernwärme Liestal - aus der kantonalen Verwaltung beschlossen.
Mit der Landratsvorlage Nr. 122 vom 23. Mai 2000 betreffend die Überführung des AIB aus der kantonalen Verwaltung in eine Aktiengesellschaft IBBL AG war beabsichtigt, die Gemeinden - und in einem beschränkten Rahmen auch Private - an der IBBL AG zu beteiligen. In dieser Vorlage wurde auch das Postulat 94/150 der FDP-Fraktion behandelt. Dabei wurde festgehalten, dass mit Gründung der IBBL AG die Forderungen des Postulates weitgehend erfüllt sind. Das Postulat könne somit als erfüllt abgeschrieben werden.
Bekanntlich hat der Landrat am 5. April 2001 die Ausgliederung des AIB aus der kantonalen Verwaltung abgelehnt. Damit war auch die Möglichkeit verbaut, die Gemeinden und Dritte an der Fernwärme Liestal zu beteiligen und das FDP-Postulat als erfüllt abzuschreiben.
5. An der Landratssitzung vom 5. April 2001 - am Tage der Ablehnung der IBBL AG - haben die Landräte Urs Steiner und Paul Schär namens der FDP-Fraktion die Motion 2001/091 betreffend Gebührenkommission "Abfallentsorgung und Abwasserreinigung" eingereicht. Die Motionäre wollten mit ihrem Vorstoss die Mitsprache der Gemeinden in Abwasser- und Abfallfragen erwirken.
Die Regierung hat an der Landratssitzung vom 29. Novemeber 2001 beantragt, diese Motion abzulehnen. Folgende auszugsweise zitierten Begründungen treffen auch für die Fernwärme Liestal zu, wenn einer aus VertreterInnen von Kanton, Gemeinden und Privaten zusammengesetzten Kommission ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt würde:
| - | Die Kantonsverfassung sieht eine klare Trennung der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative vor. Die Kommission würde Aufgaben wahrnehmen, welche heute beim Landrat und bei der Regierung liegen, was eine unerwünschte Vermischung der Funktionen bedeuten würde. |
| - | Die Transparenz ist heute gegeben. Der Entscheid zu Neu- und Ausbauten von Anlagen liegt heute beim Landrat. Dieser müsste auch die Anträge der Kommission genehmigen oder ablehnen. Die Mitsprache einer Kommission beim Bau von Anlagen würde eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) bedingen, die Kompetenzen des Landrats würden geschmälert. |
| Der Landrat ist den Argumenten der Regierung mehrheitlich gefolgt und hat die Motion abgelehnt. Damit steht für den Regierungsrat fest, dass eine Kommission mit echten Befugnissen und Kompetenzen auch für die Fernwärme Liestal kein gangbarer Weg zur Mitbestimmung Dritter ist. | |
6. Die alleinige Trägerschaft der Fernwärme Liestal durch den Kanton ist im übrigen durch das Energiegesetz legitimiert. Das Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft hält in § 17 nämlich folgendes fest:
§ 17 Anlagen des Kantons und der Gemeinden, Beteiligungen
1
Kanton und Gemeinden können sich an Projekten und Anlagen zur Erforschung, Erprobung, Gewinnung oder umweltschonenden Nutzung von Energie beteiligen und solche Anlagen selbst erstellen und betreiben.
2
Der Regierungsrat regelt die Beiträge für den Anschluss und die Gebührenhöhe für die Energielieferung aus kantonalen Anlagen. Hierbei richtet er sich nach den Marktpreisen für andere Energieträger.
Die Fernwärme Liestal ist auch kein Sonderfall. Die seit dem 1. Januar 1997 durch das AIB betriebene Heizzentrale der Fachhochschule beider Basel in Muttenz versorgt ebenfalls kantonale und private Wärmebezüger. Ebenso betreibt das AIB seit Frühjahr 2000 eine Heizzentrale auf der ARA Birs 2 in Birsfelden, die Wärme in das durch die Industriellen Werke Basel betriebene Fernwärmenetz St. Jakob einspeist.
Zusammenfassung
Aus dem geschilderten Ablauf ist ersichtlich, dass während zwei Jahrzehnten versucht wurde, eine erweiterte Trägerschaft für die Fernwärme Liestal zu erreichen. Sowohl die Bemühungen zur Gründung einer FERAG als auch zur Verselbständigung des AIB blieben jedoch erfolglos.
Erstere Bemühungen blieben insbesondere deshalb erfolglos, weil Mitbestimmung auch eine finanzielle Beteiligung erfordert. Eine finanzielle Beteiligung, die von der EBL und der Stadtgemeinde Liestal letztmals im Jahr 1990 als zu hoch erachtet wurde. Die Bedingung der vollumfänglichen finanziellen Beteiligung hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Postulates jedoch unmissverständlich betont. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Netzausbau nach Frenkendorf und Füllinsdorf sowie dem am 14. März 2002 vom Landrat bewilligten Baukredit für eine Holzschnitzelfeuerung müsste heute eine noch höhere Beteiligung gefordert werden.
Mit dem Nein zu einer IBBL hat der Landrat entschieden, dass die Abwasser-, Abfall- und Energieanlagen weiterhin durch das AIB als kantonale Dienststelle geplant, gebaut und betrieben werden. Bei dieser Rechtskonstruktion ist eine Mitbestimmung durch Gemeinden, Private und Gesellschaften ausgeschlossen.
Mit der am 29. November 2001 abgelehnten Motion betreffend Gebührenkommission "Abfallentsorgung und Abwasserreinigung" wurde bekräftigt, dass auch dieser Weg für das Fernheizwerk nicht beschritten werden kann.
Keine der geprüften Möglichkeiten führt zum im Postulat gewünschten Ziel bzw. der Landrat hat mögliche Lösungen in jüngerer Vergangenheit abgelehnt. Andere, für den Kanton realistische und tragbare Möglichkeiten sind nicht auszumachen. Die Fernwärme Liestal verbleibt somit sinnvollerweise ausschliesslich beim Kanton.
Der Regierungsrat beantragt vor dem geschilderten Hintergrund, das Postulat Nr. 94/150 abzuschreiben.
Liestal, 27. August 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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