Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Jahresbericht 2001 der Basellandschaftlichen Pensionskasse | |
| vom: | 16. Juli 2002 | |
| Nr.: | 2002-175 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Genehmigung des Jahresberichts durch den Landrat, Vorbereitung durch die Finanzkommission
Gemäss § 67 («Weitere Zuständigkeiten») Abs. 1 der Verfassung (1) genehmigt der Landrat die jährlichen Amtsberichte der selbständigen Verwaltungsbetriebe. Das Landratsgesetz (2) legt in § 46 («Amtsbericht») fest, dass die selbständigen Verwaltungsbetriebe dem Landrat jährlich in einem Amtsbericht über ihre Tätigkeit berichten und dass das Parlament diese Amtsberichte genehmigt. Die Jahresrechnung der Basellandschaftlichen Pensionskasse behandelt gemäss § 33 Abs. 1 lit. c der Geschäftsordnung des Landrats (3) die Finanzkommission.
Der Regierungsrat leitet demzufolge den Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse für das Jahr 2001 an den Landrat weiter und verweist zu Betriebsrechnung und Bilanz und den entsprechenden Erläuterungen und formellen Angaben auf den Bericht. Im Rahmen der Kassenführung sind zudem generelle Ziele definiert und entsprechende Massnahmen getroffen worden, welche der Regierungsrat im Folgenden aufzeigen wird:
Aufgrund der Analyse der Entwicklung im Pensionskassengeschäft hat die BLPK in den vergangenen Jahren den Anpassungsbedarf der Kasse identifiziert. Der folgende Kommentar beschreibt die wichtigsten Massnahmen, welche ab dem Jahr 1998 eingeleitet und umgesetzt worden sind und noch umgesetzt werden.
Der Kommentar ist wie folgt aufgebaut:
| - | Im nachfolgenden zweiten Abschnitt werden kurz die wesentlichsten Herausforderungen zu Beginn der Betrachtungsperiode aufgeführt. | |
| - | Im dritten Abschnitt werden die wichtigsten Massnahmen skizziert, welche implementiert worden sind, um den Herausforderungen wirksam zu begegnen. Die eingeleiteten Massnahmen betreffen mehrere Ebenen. | |
| · | Auf der Ebene Organisation ist der Verwaltungsrat neu organisiert sowie durch die Bildung von fachspezifischen Subkommissionen des Verwaltungsrates Fachwissen aufgebaut worden. Weiter ist durch die Anstellung eines Leiters Rechnungswesen und Controlling und eines Investment Controllers die Überwachung deutlich verstärkt und in ihrer Funktionalität stark ausgebaut worden. | |
| · | Auf der Ebene Versicherungstechnik ist die Aufgabe des Pensionskassenexperten neu vergeben und eine umfassende Neubeurteilung der Verpflichtungsseite vorgenommen worden. Gleichzeitig sind die Grundlagen für ein versicherungstechnisches Controlling geschaffen worden. | |
| · | Der gesamte Bereich Immobilien ist neu ausgerichtet und besser diversifiziert worden. Durch die Möglichkeit der systematischen Bewirtschaftung der Immobilien sind erhebliche Renditepotentiale geschaffen worden. | |
| · | Im Beschrieb des Bereiches Wertschriftenanlagen wird dargelegt, welche spezifischen Bereiche angegangen wurden und welches die Hauptüberlegungen bei der Definition und Umsetzung der Anlagestrategie waren. | |
| · | In einem speziellen Abschnitt wird auf die strategische Entwicklung der internen Vermögensbewirtschaftung eingegangen, welche zum Entscheid geführt hat, die interne Vermögensverwaltung weitgehend auszulagern. | |
| - | Die Beilage beinhaltet eine Übersicht der Massnahmen auf der Zeitachse in Form eines Balkendiagramms. | |
Eine Analyse der Aktivitäten zeigt, dass beginnend mit der Einführung des Global Custodians (4) (vgl. 3.4.1 ) und des Currency Overlays (5) (vgl. 3.4.2 ) systematisch und konsequent auf eine umfassende Neugestaltung des Bereichs Wertschriftenanlagen hingearbeitet wurde und bisher sehr viele wichtige Zwischenziele erreicht wurden. Durch das momentan ablaufende Projekt TRAMAG (6) werden weitere entscheidende Schritte unternommen, um die BLPK optimal für die Zukunft zu rüsten.
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Fussnoten:
1 . Verfassung des Kantons Basel-Landschaft [SGS 100, GS 29.276] vom 17. Mai 1984, in Kraft seit 1. Januar 1987
2 . Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) [SGS 131, GS 32.58] vom 21. November 1994, in Kraft seit 1. Juli 1995
3 . Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) [SGS 131.1, GS 32.77] vom 21. November 1994, in Kraft seit 1. Juli 1995
4 . Ein Global Custodian ist ein zentrale Verwahrungsstelle, welche es ermöglicht, die in verschiedenen Mandaten und bei verschiedenen Vermögensverwaltern bewirtschafteten Teile eines Kassenvermögens zentralisiert aufzubewahren.
5 . Ein Currency Overlay ist ein nach systematischen Entscheidungskriterien aufgebautes Absicherungssystem gegen Fremdwährungsrisiken. Ausgehend von vordefinierten Handelsregeln wird mit Hilfe von Devisentermingeschäften eine Absicherungsstrategie in bezug auf die jeweilige im Portfolio vertretene Währung aufgebaut, die das Risiko von Währungsverlusten beschränkt und gleichzeitig die Chancen zur Erzielung von Währungsgewinnen offen lässt..
6 . Das Projekt TRAMAG (Transitionmanagement) [vgl. auch unten Ziff. 3.4.11] wurde gestartet nachdem die BLPK entschieden hatte, die Weiterführung der Eigenverwaltung weitgehend aufzugeben. Ziele dieses Projektes sind:
| - | Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Eigenverwaltung |
| - | Anpassung der externen Mandatsstrukturen an die neuen Anforderungen der BLPK |
| - | Überführen von Wertschriftenpositionen in bestehende bzw. neue externe Wertschriften-Portfolios |
| - | Erarbeiten eines Konzeptes der zukünftigen Überwachungs- und Controllingprozesse |