Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden |
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| vom: | 5. Februar 2002 | |
| Nr.: | 2002-028 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2000 hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Landratsvorlage zur Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden (= Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Januar 2001. Die Bevölkerung von Hemmiken und Rothenfluh wurde am 16. resp. 20. November 2000 an einer öffentlichen Veranstaltung über das Vorhaben orientiert. Von Seiten der Gemeinde Ormalingen wurde auf eine Orientierung der Bevölkerung mittels einer öffentlichen Veranstaltung verzichtet.
Innert der Vernehmlassungsfrist sind insgesamt 23 Stellungnahmen eingereicht worden sowie aus allen drei Gemeinden Petitionen aus der Bevölkerung, die sich gegen den jeweiligen Standort in der Gemeinde aussprechen. Die Inhalte der Stellungnahmen und Petitionen sowie der Kommentar dazu sind aus dem beiliegenden Vernehmlassungsbericht vom November 2001 ersichtlich.
Die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinderäte lauten kurz zusammengefasst wie folgt: Die Gemeinderäte von Hemmiken und Ormalingen lehnen die Standorte auf ihrem Gemeindegebiet ab resp. halten sie für ungeeignet. Der Gemeinderat Rothenfluh ist im Grundsatz nicht gegen die Integration einer regionalen Inertstoffdeponie auf Gemeindegebiet Rothenfluh, verlangt aber, dass alle in die Vernehmlassung gegebenen Standorte gleich behandelt werden und dass bei der weiteren Planung die Ansprüche der Bevölkerung, speziell der betroffenen Anwohnerschaft, und der Natur- und Landschaftsschutzkreise umfassend berücksichtigt werden. Als Variante zu dem in die Vernehmlassung gegebenen Standort südlich des Asphof möchte der Gemeinderat Rothenfluh auch das östlich davon gelegene Gebiet "Z'Allengraben/Ziel" in die weitere Planung und Projektierung miteinbeziehen.
Nach Auswertung der Vernehmlassung wurden die Ergebnisse den betroffenen Gemeinderäten am 15. Mai 2001 resp. 18. Juni 2001 vorgestellt. In der anschliessenden Diskussion wurden verschiedene Fragen und Vorschläge aufgeworfen, die zu einer erneuten verwaltungsinternen Überprüfung führten, insbesondere auch des Standortes "Tambech", der in einer früheren Evaluationsphase gestrichen worden war. Die Ergebnisse dieser weiteren Abklärungen sind ebenfalls im beiliegenden Vernehmlassungsbericht vom November 2001 dargestellt. Der mögliche Standort "Tambech" wurde nochmals besichtigt, und dabei wurden auch mögliche Modifikationen des Perimeters und der Gestaltung diskutiert. Die daraus resultierende neue Variante hätte ein angemessenes Volumen auf einer geringeren Grundfläche erlaubt, wobei eine befriedigende Gesamtstabilität in diesem geologisch schwierigen Gelände einen Einbezug der Talsohle erfordert hätte. Dies hätte wiederum zur Folge gehabt, dass der Bachlauf mit seiner intakten Uferbestockung umgelegt werden müsste. In der Gesamtbewertung ergab sich somit auch für die neue Variante keine wesentliche Höhereinstufung und es blieb eine markante Punktedifferenz zu den drei in die Vernehmlassung gegebenen Standorten.
Die Auswertung der in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen zeigte, dass nur wenig wirklich neue Argumente eingebracht worden sind. Diese bestätigen resp. festigen die im Entwurf der Landratsvorlage enthaltene Rangliste und somit das Ergebnis des Evaluationsverfahrens, das den Standort "Humbelsrain" in Rothenfluh an die erste Stelle geführt hat. Ebenso haben die weiteren Abklärungen ergeben, dass im Gebiet "Tambech" keine gangbare Alternative zu den drei in die Vernehmlassung gegebenen Standorte realisiert werden könnte. Auch die übrigen Abklärungen brachten keine wesentlichen neuen Aspekte.
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