Vorlage an den Landrat


6. Antrag für die Festsetzung des Inertstoffdeponie-Standorts "Asphof/Humbelsrain", Rothenfluh

Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und der weiteren Abklärungen ist der Regierungsrat der Meinung, dass im Koordinationsplan der Standort "Humbelsrain", Gemeinde Rothenfluh, als Standort für eine Inertstoffdeponie festzusetzen ist.


Der aus Teilen der Bevölkerung von Rothenfluh eingebrachte und vom Gemeinderat Rothenfluh zur Diskussion gestellte Standort 'Z'Allengraben/Ziel' wird als eine weitere Variante im Gebiet "Humbelsrain" in den weiteren Planungsprozess mitgenommen.


Im Koordinationsplan wird der festzusetzende Standort lediglich mit einer Punktsignatur dargestellt. Der während der Vernehmlassungsphase diskutierte und teilweise auch präsentierte Deponie-Perimeter hatte lediglich Entwurfscharakter. Wo genau welche Parzellen und im welchem Ausmass von einer zukünftigen Deponie betroffen sein werden, muss in der weiteren Projektierung resp. der Nutzungsplanung festgelegt werden. Der Standort wird im Koordinationsplan so dargestellt, dass die verschiedenen zur Diskussion gestellten Varianten im Gebiet "Humbelsrain" weiter bearbeitet werden können. Der Klarheit halber wird in den weiteren Planungsschritten der Standort in Rothenfluh nicht mehr mit "Humbelsrain", sondern, entsprechend den Flurnamen der LK 1:25'000, als Standort "Asphof/Humbelsrain" bezeichnet werden.




7. Das Projekt / Der Erlass


Gemäss Art. 17 TVA weisen die Kantone die Standorte der Abfallanlagen im kantonalen Richtplan aus.


Gemäss Art. 9 RPG bedarf die Festsetzung eines Standortes für eine Inertstoffdeponie einer Anpassung des Richtplanes. Im Kanton Basel-Landschaft entspricht der Koordinationsplan dem Richtplan gemäss RPG. Die notwendige Anpassung soll mit der vorliegenden Mutation 2000/1 erfolgen.


Die Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes 1987 beinhaltet:


Inertstoffdeponie "Asphof/Humbelsrain", Gemeinde Rothenfluh
Festsetzung im Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG) und Ergänzung des Koordinationsplanes mit dem neuen Objektblatt VE. 4.6




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 5. Februar 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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