Vorlage an den Landrat


4.1.3. Beschreibung und Bewertung der drei erstplatzierten Standorte

Die detaillierte Bewertung der Standorte ist aus der Tabelle auf der folgenden Seite ersichtlich.


- "Humbelsrain", Rothenfluh
Der Standort "Humbelsrain" liegt in der Geländemulde südlich des Bauernhofs Asphof und östlich der Kantonsstrasse Rothenfluh-Hemmiken. Am südwestlichen Rand reicht er bis unmittelbar an das Trasse der Transitgasleitung, die nicht tangiert wird, deren Nähe aber die Bewertung der Kriterien "Stabilitätsverhalten" und "Konflikte in anderen Bereichen" schlechter ausfallen liess. Der Standort beansprucht Fruchtfolgeflächen aber kein Waldareal, aus natur- und landschaftsschützerischer Sicht wird er als neutral bis günstig eingestuft. Der Standort liegt bezüglich des zukünftigen Einzugsgebietes eher am Rande, ist dagegen aufgrund seiner Lage an einer Kantonsstrasse und damit der nur kurzen Zufahrt verkehrstechnisch als gut einzustufen.


- "Solztel", Hemmiken
Der Standort "Solztel" liegt in der Geländemulde zwischen dem Bauerhof Hägli und dem Scheibenstand Hemmiken. Die Bewertung betreffend Fruchtfolgeflächen, Waldareal und Natur- und Landschaftsschutz entspricht weitgehend derjenigen des Standorts "Humbelsrain". Abweichungen ergeben sich beim Kriterium "Grundwasser-/Quellnutzung", indem im Gebiet "Solztel" ein Brunnen besteht, und beim Kriterium "Kulturdenkmäler", da in unmittelbarer Nähe ein archäologisches Objekt vermutet wird. Betreffend Erschliessung und Verkehr wurde die gleiche Bewertung wie für den Standort "Humbelsrain" vorgenommen, dies aber ganz klar unter der Bedingung, dass die Zufahrt zu einer allfälligen Deponie nicht durch Hemmiken sondern via die Kantonsstrasse nach Rothenfluh über Asphof erfolgt.


- "Weiherhof", Ormalingen
Der Standort "Weiherhof" liegt im vorderen Teil des Weihertäli zwischen Zufahrtsstrasse zum Bauernhof Weiherhof und dem Wald. Je nach dem, wie ein konkretes Projekt ausgestaltet wird, könnte hier in bescheidenem Umfang auch Waldareal betroffen sein. Diese Tatsache wie auch die Nähe zum Weiherbächlein haben sich in der Bewertung niedergeschlagen. Beim Kriterium "Natur, Landschaft, Kulturgüter" erreicht der Standort "Weiherhof" im Vergleich zu den beiden anderen Standorten die tiefste Bewertung, da die Einbettung eines Deponiekörpers in dieses Tal erhöhte Anforderungen stellt und im hinteren Talbereich mit dem alten Damm des ehemaligen grossen Fischweihers von Schloss Farnsburg und dem Teich weitere Natur- und Kulturwerte bestehen. Betreffend Erschliessung und Verkehr erfolgte die gleiche Bewertung mit Ausnahme der Lage zum Einzugsgebiet, die beim Standort "Weiherhof" als zentraler beurteilt wurde. Demgegenüber ergibt sich eine etwas längere Zufahrt ab Kantonsstrasse.


n = Note (1 ungünstig, 2 neutral, 3 günstig); g = Gewicht; n*g = Note mal Gewicht




4.1.4. Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens


Ausgehend vom in Kapitel 4.1.2 festgelegten jährlichen Deponiebedarf von 20-25'000 m 3 und einer durchschnittlichen Ladekapazität von 7 m 3 /LKW ergeben sich 2'850-3'570 LKW/Jahr . Dies lassen sich mit folgenden Methoden auf Tage resp. Stunden umrechnen:


- Berechnungsmethode Lärmschutzverordnung (= Verteilung der Fahrten über ganzes Jahr und über 16 Tagesstunden, entspricht 5'840 Std.)
-> 8-10 LKW/Tag resp. 16-20 Hin- und Rückfahrten/Tag


- Berechnung reine Betriebszeit (= 250 Arbeitstage pro Jahr und 9 Stunden pro Tag, entspricht 2'250 Std.)
-> 11-14 LKW/Tag resp. 22-28 Hin- und Rückfahrten/Tag


Zum Vergleich ausgewählte Ergebnisse der Verkehrszählung 1995 des Tiefbauamtes Kanton Basel-Landschaft :



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