Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden |
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| vom: | 5. Februar 2002 | |
| Nr.: | 2002-028 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Einbindung in Planung / Projekt / Konzept
Als Bauschutt oder Inertstoffe werden alle mineralischen Bauabfälle wie Backsteine, Ziegel, Beton sowie andere Bauabfälle wie Strassensplitt, Bohrschlämme etc. bezeichnet, das heisst Materialien, die sich nicht mehr verändern oder mit dem Fachwort ausgedrückt "inert" sind. Beim Bauschutt stehen heute verschiedene Trenn- und Aufbereitungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche eine sehr weitgehende Wiederverwertung der verschiedenen Materialien erlauben. Dennoch verbleiben stets beachtliche Mengen an Bauschutt, für die nur eine Ablagerung in Frage kommt. Für diese müssen sogenannte Inertstoffdeponien bereitgestellt werden.
Sauberer Aushub ist gemäss TVA in erster Linie zu verwerten. Neben der direkten Verwertung bei Baumassnahmen kann das Aushubmaterial allenfalls aufbereitet oder zur Auffüllung von Kiesgruben und Steinbrüchen verwendet werden, aus denen unsere Baumaterialien wiederum stammen. Nicht verwertbarer oder überschüssiger Aushub muss ebenfalls auf Inertstoffdeponien abgelagert werden.
Im Interesse der Entsorgungssicherheit ist es für den Kanton Basel-Landschaft deshalb zwingend, für Aushub und Bauschutt in angemessenem Umfang eigene Ablagerungsmöglichkeiten bereitzustellen. Gestützt auf Art. 31 USG hat der Regierungsrat deshalb das Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft erarbeiten lassen und mit Beschluss vom 18. August 1998 genehmigt.
Dieses Konzept hat zum Ziel:
| - | die regional anfallenden Aushub- und Bauschuttmengen abzuschätzen und unter Berücksichtigung des Verwertungspotentials den Deponiebedarf einzugrenzen; |
| - | die Grundsätze für die künftige Entsorgung von Aushub und Bauschutt verbindlich festzulegen; |
| - | das für die einzelnen Teilregionen sinnvolle Vorgehen zu definieren und die Verfahrensabläufe festzulegen, damit sichergestellt ist, dass Deponiestandorte bedarfsgerecht und aufgrund einer umfassenden Standortevaluation realisiert werden. |
Das Konzept gliedert das Kantonsgebiet in verkehrsmässig zusammenhängende Teilregionen, für die der Deponieraumbedarf grob abgeschätzt werden kann. Diese Teilregionen sind jedoch nicht abschliessend festgelegt, sondern als Arbeitsgrundlage zu verstehen, die je nach Lage des resultierenden Deponiestandortes neu definiert werden müssen.
Der Regierungsrat hat im Konzept festgehalten, dass für die Teilregion 5 (Region Sissach-Gelterkinden) eine systematische Standortsuche in den nächsten 1-2 Jahren in Angriff genommen werden sollte.
Die Verfahrensabläufe für die Planung und Realisierung einer Inertstoffdeponie sind wie folgt definiert:
| Phase 1 | Standortevaluation und Standortentscheid |
| Phase 2 | Schaffen der planerischen Voraussetzungen am gewählten Standort |
| Phase 3 | Bau, Betrieb und Abschluss der Deponie |
Die Arbeits- und Planungsgänge der ersten Phase führen zu einem Standortentscheid und zur Festsetzung des Standortes für eine Inertstoffdeponie im Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG).
Fortsetzung >>>
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