Vorlage an den Landrat


2. Zu den einzelnen Fragestellungen

Die im Einzelnen von den Postulanten aufgeworfenen Fragen möchten wir unter Bezug auf die obigen Ausführungen wie folgt beantworten:




2.1 Trinationale Zusammenarbeit zur Effizienzverbesserung im Logistikbereich / Optimale Nutzung von Arealen zu Güterumschlagszwecken / Gesellschaft für das Management trinationaler Gewerbeflächen


Wir haben in den allgemeinen Ausführungen weiter oben darauf hingewiesen, dass wir die Einschätzung, wonach die in der Logistik tätigen Unternehmen am Oberrhein Ihre Aufgaben zu wenig effizient und unkoordiniert wahrnähmen, nicht teilen. Wir sind der Auffassung, dass der Branchenmix aus leistungsfähigen, flexiblen KMU und weltumspannend tätigen grossen Logistikunternehmen eine ideale Basis für einen intensiven und gesunden Wettbewerb darstellen. Die Koordination der Aktivitäten der Privatwirtschaft ist im übrigen insofern gegeben, als dass die grossen Logistikunternehmen in allen Teilen des Dreiländerecks mit eigenen Filialen und Tochtergesellschaften vertreten sind. Es ist nicht anzunehmen, dass mit staatlichen Interventionsmassnahmen Effizienzverbesserungen erzielt werden können.


Die Idee, unter der Moderation von Regierungsverantwortlichen aus dem Dreiländereck ein Projekt auszulösen, das durch Einbezug möglichst vieler Grundstückbesitzer zu einer optimalen Nutzung der Terminalflächen im Güterverkehr führen soll, ist aufgrund der privatrechtlich ausgerichteten Unternehmensstrukturen weder realistisch noch erstrebenswert. Die Interessen der am Markt als Konkurrenten auftretenden Logistikfirmen können nicht unter einen Hut gebracht werden. Dies ist auch leicht nachvollziehbar, haben die einzelnen Unternehmen doch in Infrastruktur an ausgewählten Standorten aufgrund gegebener Marktverhältnisse investiert und ihren Personalkörper auf die Erbringung entsprechend definierter qualitativer und quantitativer Leistungen abgestimmt. Die Zweckmässigkeit der am Markt angebotenen Leistungen steht und fällt mit dem am Markt erzielten Absatzerfolg. Werden Dienstleistungen nicht nachgefragt, so fallen sie automatisch aus dem Markt. Dasselbe geschieht auch mit den Unternehmen, die an der Nachfrage vorbei produzieren. Die Bildung einer Gesellschaft für das Management der trinationalen Gewerbeflächen ist aus dieser Sicht obsolet.




2.2 Eine neutrale Service- und Betriebsgesellschaft der Oberrheinhäfen?


Die Postulanten fragen, wie die Häfen der Region dazu veranlasst werden könnten, die Initiative für eine neutrale Service- und Betriebsgesellschaft zu ergreifen, welche - unabhängig von Grundstückeigentümern - die optimale Nutzung und dadurch die Steigerung der bestehenden Kapazitäten fördert und aufwändige Neubauten verhindert.


Um diese Frage zu beantworten, möchten wir an unsere unter dem Kapital Ausgangslage festgehaltenen Überlegungen anknüpfen. Wir haben festgestellt, dass sich die grossen Terminalflächen in allen drei Ländern überwiegend auf Hafenareal befinden. Aus dieser Sicht macht es Sinn, die Häfen einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen.


Grundsätzlich kommen zwei verschiedene Betriebssysteme in den Oberrheinhäfen zur Anwendung. Die Hafenverwaltungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeiten als Immobilienverwaltungen, welche die ihnen von den Kantonen zur Verfügung gestellten Areale im Baurecht an verschiedene Unternehmen abgeben und für Unterhalt, Erneuerung und Erweiterung der Grundinfrastruktur besorgt sind, während ausschliesslich die Privatunternehmen das Transport- und Umschlagsgeschäft betreiben. Die ausländischen Oberrheinhäfen in Weil, Huningue und Ottmarsheim befassen sich hingegen neben ihrer Aufgabe zur Bereitstellung der Grundinfrastruktur auch mit Umschlag und Lagerung von Gütern in eigener Regie.


Die beiden dargestellten Betriebssysteme sind grundsätzlich nicht kompatibel. Es ist - ausgenommen der vom Volumen her kleinere Hafen Weil, an dem der Kanton Basel-Stadt massgeblich zu 40 % beteiligt ist und auf den er dank der spezifischen Kapitalverhältnisse Einfluss ausüben könnte - nicht anzunehmen, dass die französischen Oberrheinhäfen ihr System umstellen werden.


Der Regierungsrat ist aus dieser Sicht zum Schluss gekommen, dass - zumindest in einer ersten Phase - die Anstrengungen auf die Prüfung der Zusammenlegung der beiden kantonalen Hafenverwaltungen zu einer schlagkräftigen und ertragsstarken Organisation konzentriert werden sollen.


An ihrer gemeinsamen Sitzung am 29. August 2001 haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen, die Zusammenlegung der Rheinhäfen der beiden Kantone einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Dieser Entscheid basiert auf den grundsätzlich positiven Ergebnissen einer von den zuständigen Departementen im Herbst 2000 in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der Firma Prognos AG.


In ihrem Schlussbericht empfiehlt Prognos AG den beiden Kantonen, ihre Hafenverwaltungen zusammenzulegen und in eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit zu überführen. Prognos AG stellt fest, dass sich die Geschäftszwecke der beiden Hafenverwaltungen ergänzen und durch eine Zusammenlegung der beiden Organisationen kosten- und ertragsseitige sowie betriebliche Synergieeffekte erzielt werden können, von denen beide Kantone in ausgewogener Form profitieren werden. Die beiden Hafenkantone sollen auch nach der in Aussicht genommenen Zusammenlegung Eigentümer der Areale bleiben und diese zu einer angemessenen Verzinsung zur Verfügung stellen.


Eine paritätisch strukturierte Projektorganisation ist mittlerweile damit beauftragt worden, sämtliche relevanten Grundlagen für einen durch die Kantonsregierungen im Verlaufe des 2. Halbjahres 2002 zu treffenden Grundsatzentscheid über die Zusammenlegung der kantonalen Häfen zu erarbeiten. Priorität in diesem Zusammenhang hat die Festlegung eines gemeinsamen Hafennutzungskonzeptes sowie die Formulierung einer zukunftsgerichteten Hafenentwicklungsstrategie. Im Zuge weiterer konzeptionell strategischer Abklärungen zur Ausgestaltung des Zusammenschlusses der beiden Rheinhäfen muss auch die Frage der Aufteilung der durch gemeinsamen Hafenbetrieb erzielten Gewinne auf die beiden Kantone beantwortet werden. Aufwandseitig sollen die beiden Organisationen als ein einziger Kostenblock erfasst werden.


Ein positiver Entscheid der Regierungen vorausgesetzt, sollen anschliessend im Rahmen des ordentlichen Verfahrens für solche Geschäfte entsprechende Anträge zur Beschlussfassung an den Grossen Rat und den Landrat weitergleitet werden.



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