Vorlage an den Landrat


3. Begründung

Die Bedarfbegründung entspricht den Angaben der Vorprojektvorlage. Die Statistik wurde mit den aktuellen Zahlen ergänzt und der Planungsablauf der Bauprojektphase kurz skizziert.




3.1. Aufgaben der Kantonsbibliothek


Die Informations- und Literaturversorgung im Kanton Basel-Landschaft wird von einem Netzwerk unterschiedlicher Bibliotheken sichergestellt. Ihre Aufgaben sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich. Die Grundsätze sind im Leitbild "Bibliotheken Baselland für Bildung, Begegnung, Kultur und Freizeit" festgehalten (RRB 20. Oktober 1998 Nr. 2106).


Die Bibliotheken Baselland sind nach den Grundsätzen des Drei-Stufen-Prinzips organisiert:


Die Kantonsbibliothek baut auf einer Grundversorgung durch die Schul- und Gemeindebibliotheken auf und betreibt einen langfristig angelegten und systematischen Bestandsaufbau in allen Sachgebieten. Sie ist neuen Medien gegenüber offen und pflegt deren Vielfalt. Ältere oder vergriffene Publikationen von allgemeiner Bedeutung und bleibendem Wert werden zur weiteren Benutzung im Magazin aufbewahrt. Sie übernimmt auch ‚magazinwürdige' Bestände anderer Bibliotheken im Kanton und erfüllt damit die Aufgaben eines Zentralmagazins.


Der Lesesaal ist der Ort des vertieften Arbeitens. Die Kantonsbibliothek ermöglicht den Zugriff auf Onlinekataloge nationaler und internationaler Bibliotheken und bietet ihren eigenen Katalog im Internet an. Mittels Fernleihe beschafft sie Informationen und Literatur, die sie aus den eigenen Beständen nicht anbieten kann.


Die Kantonsbibliothek sammelt Text-, Ton- und Bildmaterial über den Kanton Basel-Landschaft und die Region Basel sowie von Baselbieter Autorinnen und Autoren. Zur möglichst lückenlosen Erfüllung dieses Sammelauftrages arbeitet sie mit dem Staatsarchiv zusammen. Ansonsten haben die beiden Institutionen unterschiedliche Aufgaben: das Staatsarchiv archiviert die Akten der kantonalen Verwaltung, um die Rechtssicherheit zu erhalten, und die Kantonsbibliothek bietet Publikationen für eine breite Benutzung an.




3.2. Heutige Situation


1921 bezog die Kantonsbibliothek das Parterregeschoss des Gerichtsgebäudes am Bahnhofplatz in Liestal. 1984 wurde die bestehende Magazinbibliothek mit Ausleihschalter in eine Freihandbibliothek umgewandelt mit direktem Zugang zu den Büchern für alle Benutzerinnen und Benutzer. Dafür mussten 80'000 Bücher ins Staatsarchiv ausgelagert werden. In den folgenden Jahren entstanden weitere Aussenstellen, u.a. der Lesesaal sowie Arbeitsplätze für Bibliothekarinnen. Aus Kapazitätsengpässen im Staatsarchiv musste Anfang 2001 der dort eingelagerte Bestand der Kantonsbibliothek in ein Provisorium verlegt werden. Heute ist die Kantonsbibliothek auf sechs verschiedene Liegenschaften in Liestal verteilt. Diese Aussenstellen sind für eine Bibliotheksnutzung wenig geeignet. Drei Magazinräume müssen permanent entfeuchtet werden, um die Bücher vor Verschimmelung und Zerfall zu bewahren.


Heutige Standorte der Kantonsbibliothek:

Kantonsbibliothek: Ausleihen 1984 - 2001


Die starke Zersplitterung der Kantonsbibliothek auf sechs Standorte ist wenig kundenfreundlich, erschwert den Bibliotheksbetrieb und verunmöglicht jegliche Entwicklung. Die bisherigen Standorte haben kein Entwicklungspotenzial. Der aktuelle Raumbedarf müsste an weiteren Standorten und in zusätzlichen Provisorien befriedigt werden.


Beim Umbau von 1984 ging man von einer Freihandbibliothek mit 15'000 Büchern für ca. 3'000 Benutzerinnen und Benutzer pro Jahr aus. Heute werden darin 42'000 Bücher und Medien für 13'000 Benutzerinnen und Benutzer angeboten. Für die Verwaltung wurden damals neben dem Büro des Kantonsbibliothekars und dem Sekretariat fünf Arbeitsplätze für Bibliothekarinnen eingerichtet. Heute sind auf derselben Grundfläche 14 Arbeitsplätze untergebracht.


Die Entwicklung der Kantonsbibliothek war in den letzten 18 Jahren seit der Eröffnung der Freihandbibliothek rasant. Die Ausleihen stiegen von 37'000 im Jahre 1984 auf 352'000 im Jahre 2001. Dies entspricht einer Zunahme von 951%. Das Ausleihvolumen erreichte 2001 im Tagesdurchschnitt 1'144, an Spitzentagen über 1'800 Bücher und Medien.


Die Anzahl der eingeschriebenen Benutzerinnen und Benutzer nahm von 1'300 im Jahre 1984 auf 13'200 im Jahre 2001 oder um 1010% zu. Lediglich aus vier der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden hat die Kantonsbibliothek keine Benutzerinnen und Benutzer. Die Stadt Liestal stellt 22.9% der Gesamtbenutzerschaft.


Benutzerinnen und Benutzer 1984 - 2001


Seit 1996 zählt die Kantonsbibliothek auch ihre Besucherinnen und Besucher. Sie nahmen in den letzten sechs Jahren von 153'000 auf 285'000 pro Jahr zu. Im Jahr 2001 betraten an jedem bibliotheksoffenen Tag durchschnittlich 920 Besucherinnen und Besucher die Kantonsbibliothek. Sie ist damit die am stärksten frequentierte Kulturinstitution im Kanton Basel-Landschaft.


Diese im schweizerischen Vergleich beispiellose Entwicklung lässt die Kantonsbibliothek aus allen Nähten platzen. Der Raummangel ist in allen Bereichen einschneidend und wirkt sich negativ auf die Dienstleistungen und die Betriebsabläufe aus. Die Hauptproblembereiche sind:




3.3. Künftige Situation und Ziele


Mit Beschluss Nr. 1664 vom 1. Juli 1997 hat der Regierungsrat die "Konzeptionellen Grundlagen und Entwicklungsperspektiven der Kantonsbibliothek" genehmigt. Mit der Umsetzung dieser Konzeption soll die Kantonsbibliothek in die Lage versetzt werden, die ihr im Rahmen des Drei-Stufen-Prinzips übertragenen Aufgaben zukunftsgerichtet zu erfüllen.


Die wesentlichen Punkte der Konzeption sind:


Die Kantonsbibliothek ist ein attraktives, einladendes und identitätsstiftendes Kulturgebäude an einem zentralen und leicht zugänglichen Standort. Es bietet die Infrastruktur für 300'000 Besucherinnen und Besucher sowie 500'000 Ausleihen pro Jahr. In ruhigeren Zonen stehen Einzel- und Gruppenarbeitsräume sowie ein Lesesaal zur Verfügung, der auch für Schulungen und Veranstaltungen ausserhalb der Öffnungszeiten genutzt werden kann.




3.4. Planungsschritte


Mit Beschluss vom 21. September 2000 betreffend Vorprojektvorlage 2000/121 für eine neue Kantonsbibliothek Baselland in Liestal hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt eine Baukreditvorlage auszuarbeiten.


Im Rahmen einer strukturierten Projektorganisation unter Leitung des Hochbauamtes wurde durch die Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und die beigezogenen Spezialisten im Zeitraum von Januar bis Oktober 2001 das Bauprojekt mit detailliertem Kostenvoranschlag erarbeitet.


Für die Weiterbearbeitung zum Bauprojekt hatte grundsätzlich das Raumprogramm der Vorprojektvorlage Gültigkeit. Kleinere Umlagerungen von Magazin- zu Verwaltungsflächen, geringer Zusatzbedarf im Technikbereich und die Beibehaltung der internen Verbindung zur Nachbarliegenschaft änderten die Nettonutzfläche nur unerheblich und trugen den aktuellen Bedürfnissen Rechnung.


Im ständigen Austausch mit den Nutzern wurden sich abzeichnende Entwicklungen der Bibliotheksführung in die Planung aufgenommen und bestehende Forderungen hinterfragt. Unter Einbezug der Fachplaner wurde das Projekt statisch und technisch weiterentwickelt und nach Nachhaltigkeitsaspekten optimiert.


Für eine attraktive Aussenraumgestaltung und publikumsfreundliche Zugangssituation ist die Einbindung der Kantonsbibliothek in das Gestaltungskonzept des Bahnhofareals notwendig. Die diesbezüglichen Vorstellungen und Anforderungen konnten bei der Vorbereitung des Wettbewerbs zur städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofgebiets Liestal eingebracht werden.


Mit Hilfe eines externen Gutachtens wurde der von Kanton und Stadt Liestal anerkannte Bedarf an Auto- und Veloparkplätzen ermittelt, der den spezifischen Bedürfnissen der Bibliothek Rechnung trägt.


Das Amt für Liegenschaftsverkehr bemüht sich in den bereits eingeleiteten Verhandlungen mit der SBB die grundbuchrechtliche Situation zu bereinigen. Mit dem Erwerb eines Grundstückstreifens soll entlang der Westfassade des Gebäudes die geplante Fussgängerverbindung zwischen Bahnhof und Verwaltungsbauten erstellt werden. Gegen Süden soll das durch die neue Zugangsrampe entstehende Näherbaurecht mittels Dienstbarkeiten oder durch Erwerb geregelt werden.



Fortsetzung >>>
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