Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme | |
| vom: | 22. Januar 2002 | |
| Nr.: | 2002-011 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Wortlaut der Motion von Christoph Rudin (2001/004)
Christoph Rudin, SP-Fraktion, und 30 Mitunterzeichnende haben am 11. Januar 2001 eine Motion für eine Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme eingereicht. Auf Vorschlag des Regierungsrates hat der Landrat mit Beschluss vom 22. Februar 2001 die Motion der Erziehungs- und Kulturkommission zur Vorberatung überwiesen. Aufgrund der Kommissionsberatungen hat Christoph Rudin die Motion am 23. August 2001 überarbeitet. Sie hat folgenden Wortlaut:
"Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Die Schulhoheit der Kantone darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die kantonalen Bildungssysteme immer weiter auseinander entwickeln und zunehmend inkompatibel werden. Im Bildungswesen besteht heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den Bildungsstufen erzeugt und die Mobilität der Bevölkerung beeinträchtigt. Immer deutlicher wird, dass die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die dringend notwendigen Koordinationsaufgaben nicht mehr zufriedenstellend bewältigen kann. Jüngstes Beispiel ist die geplante Einführung von Englisch als erste Fremdsprache ab der 3. Primarklasse im Kanton Zürich und die dadurch ausgelöste Sprachendebatte im Rahmen der EDK. Um zu vermeiden, dass ein paar wenige Kantone auf Grund ihres Gewichts mehr und mehr die bildungspolitischen Weichen für alle Kantone stellen, müssen die Rahmenvorgaben für das schweizerische Bildungswesen in einem Bundesgesetz festgelegt werden. Entsprechend ist die Schulhoheit der Kantone in der Bundesverfassung einzuschränken, wie dies bereits Nationalrat Hans Zbinden in einen Vorstoss fordert. Gestützt auf den neuen Bildungsartikel ist ein Rahmengesetz zu erlassen, das die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert, aber dennoch die Möglichkeit bietet, sprachregionale Unterschiede zu berücksichtigen.
Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat, baldmöglichst eine Vorlage auszuarbeiten für eine Standesinitiative des Landrats (gemäss Art. 160 Abs. 1 BV i.V.m. § 67 Abs. 1 lit. b KV) mit folgendem Inhalt:
Der Bund schafft eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere
| 1. | die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt, |
| 2. | die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt, |
| 3. | die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt, |
| 4. | die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| 5. | die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| 6. | die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt, |
| 7. | dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren. |
2. Ergebnisse der Vorberatung der Motion durch die Erziehungs- und Kulturkommission (EKK)
Die EKK hat sich über den aktuellen Stand der Beratungen auf Bundesebene in Sachen Bildungsrahmenartikel, Hochschulartikel und Berufsbildungsgesetzgebung informiert, über die Motion materiell beraten und die Ergebnisse in ihrem Bericht vom 30. August 2001 zusammengefasst. Die der Motion zugrunde liegende Stossrichtung, nämlich dem schweizerischen Bildungswesen einen kohärenteren und verbindlichen Koordinationsrahmen zu verschaffen, um damit der vermehrten, in hohem Masse arbeitsmarktbedingten Mobilität Rechnung zu tragen, hat in der Kommission ungeteilte Zustimmung gefunden. Gemäss Kommissionsbericht ist in jüngerer Zeit die eingeschränkte Möglichkeit der Einflussnahme der Erziehungsdirektorenkonferenz für die Schulkoordination zusehends sichtbar geworden.
Die EKK beantragte dem Landrat einstimmig (13 zu 0 Stimmen), die von Christoph Rudin überarbeitete Motion vom 23. August 2001 zu überweisen und damit den Regierungsrat zu beauftragen, dem Landrat eine Vorlage für eine Standesinitiative zu unterbreiten.
3. Beratungen des Landrates vom 27. September und 25. Oktober 2001 über die Standesinitiative
Der Landrat beriet den Bericht der EKK vom 30. August 2001 und die modifizierte Motion an seinen Sitzungen vom 27. September und 25. Oktober. Die modifizierte Motion wurde mit grossem Mehr an den Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Standesinitiative überwiesen.
In der Diskussion wurde das Anliegen einer verbesserten Mindestkoordination der kantonalen Schulsysteme durch den Bund breit unterstützt. Die Kantone sollen innerhalb eines zu schaffenden schweizerischen Rahmens des Bildungswesens ihren Gestaltungsraum weiterhin nutzen können. Gegen die Standesinitiative wandte sich einzig eine Minderheit der FDP-Fraktion. Vorbehalte wurden zum möglichen Verlust des Selbstbestimmungsrechts der Kantone bei der Gestaltung des Bildungswesens vorgebracht.
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