Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme | |
| vom: | 22. Januar 2002 | |
| Nr.: | 2002-011 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Weiterer sachverwandter Vorstoss: Postulat von Bruno Krähenbühl vom 15. Dezember 1999 betreffend Einleitung eines Revisionsverfahrens des Konkordats über die Schulkoordination an die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse (1999/267)
Am 15. Februar 1999 reichte Landrat Bruno Krähenbühl ein Postulat zur Auslösung einer Revision des Konkordats über die Schulkoordination (1) (Schulkonkordat) ein. Das Postulat wurde am 23. März 2000 mit grossem Mehr überwiesen. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:
"Laut Art. 62 der neuen Bundesverfassung sind für das Schulwesen die Kantone zuständig. Um im Schulbereich trotz der kant. Schulhoheit eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen, haben sich die Kantone zu einem Konkordat zusammengeschlossen, welches die Förderung des Schulwesens und die Harmonisierung des entsprechenden kant. Rechts bezweckt (Konkordat über die Schulkoordination vom 14. Dez. 1970). Der Beitritt unseres Kantons erfolgte am 22. April 1971.
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das erwähnte Konkordat in unserer Region die unterschiedliche Entwicklung der kant. Bildungssysteme nicht verhindern konnte. Die daraus resultierenden schulischen Unterschiede sind heute für viele der Betroffenen ein grosses Ärgernis. Sie werden als schikanöse Hürden empfunden, welche die heute immer nötiger werdende Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unnötig einschränken oder erschweren. Die organisatorische Vielfalt unserer regionalen Schulsysteme wird heute eindeutig als negativer Standortfaktor wahrgenommen. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, diese Hindernisse abzubauen.
Gestützt auf § 35 Ziffer 1 Bst. b. des Landratsgesetzes, wird deshalb der Regierungsrat beauftragt, bei den übrigen Konkordatskantonen eine Revision des Konkordats für die Schulkoordination zu bewirken. Dabei stünden insbesondere folgende Punkte für eine bessere Konkordatslösung im Vordergrund:
- Schuleintrittsalter
- Dauer und Bezeichnung der Schulstufen und Schularten
- Beginn und Umfang des Fremdsprachenunterrichts
- mind. teilweise gemeinsame Lehrmittel"
Aufgrund der Überweisung des Postulats beantragte die Erziehungs- und Kulturdirektion am 6. April 2000 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Aufnahme der Arbeiten zur Revision des Schulkonkordates. An ihrer Plenarversammlung vom 2./3. November 2000 in Montreux gab die EDK dem Antrag Folge. Sie beschloss, die Revision unverzüglich an die Hand zu nehmen. In der Folge erhob die EDK bei den Erziehungs- bzw. Bildungsdirektionen der einzelnen Kantone den Revisionsbedarf und nahm die Arbeiten und Beratungen über die Weiterentwicklung/Ergänzung des Schulkonkordates auf.
Im Rahmen der Konkordatsrevision verständigen sich gegenwärtig zusätzlich die drei EDK-Regionalkonferenzen Ostschweiz, Nordwestschweiz und Zentralschweiz über eine verstärkte Zusammenarbeit bei Projekten der Bildungsentwicklung und über eine Verbindung zu einer einzigen deutschsprachigen Konferenz. Als ersten Schritt für eine sprachregionale Zusammenarbeit in der "D-EDK" sollen eine Übereinkunft getroffen und ausgewählte Projekte der Bildungsentwicklung angegangen werden. Im Rahmen gesamtschweizerischer Eckwerte sollen die Kantone sprachregionale Koordinations- und Kooperationsräume bilden. Diese Räume sollen insbesondere für eine koordinierte Zusammenarbeit im Bereich der Volksschule einschliesslich der Vorschule sorgen.
Die Überweisung der Motion für eine "Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme" steht in keinem Gegensatz zum Postulat Bruno Krähenbühl zur Revision des Konkordates. Motion und Postulat verfolgen die gleiche Stossrichtung einer verbesserten Schulkoordination. Die historisch gewachsene Schulhoheit der Kantone mit ihrer direktdemokratischen Tradition sowie die kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit der Schweiz sprechen dafür, dass die Kantone weiterhin eine tragende Rolle im Bildungswesen haben. Konkordatsrevision und Standesinitiative ergänzen sich. Das Zusammenwirken von Bund und Kantonen und der Kantone untereinander soll stimmig und wirkungsvoll sein, so dass unnötige Mobilitätshindernisse im Bildungswesen beseitigt werden und die weitere Entwicklung des Bildungswesens vermehrt mit vereinten Mitteln und Kräften angegangen wird. Mit der Überweisung der Standesinitiative soll dem Bund in Abstimmung mit den Kantonen eine führende Rolle bei der Mindestkoordination des schweizerischen Bildungswesens zugewiesen werden. Eine gemeinsame Umsetzung dieser Eckwerte für ein hochwertiges Bildungswesen soll gefördert werden.
Mit dem erfolgten Antrag der Erziehungs- und Kulturdirektion an die EDK zur Auslösung des Revisionsverfahrens des Schulkonkordates und der entsprechenden Einleitung der Arbeiten durch die EDK sowie aufgrund der Beschlussfassung des Landrates über die Standesinitiative kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
1 Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970. Vom Schweizerischen Bundesrat am 14. Dezember 1970 genehmigt. Beitritt des Kantons Basel-Landschaft am 22. April 1971 (SGS 649.1). Mit Ausnahme des Kantons Tessin sind alle Kantone dem Konkordat beigetreten.