Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion | |
| vom: | 22. Januar 2002 | |
| Nr.: | 2002-010 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Bisherige Entwicklung
Mit Beschluss vom 8. März 1994 hat der Regierungsrat mit der Verordnung über die Organisation und den Einsatz von Mitteln der Informatik in der Verwaltung (1) eine Dezentralisierung der Informatik in die Wege geleitet. Dabei ist festgehalten worden, dass der Betrieb und der Ausbau von Informatikmitteln, im Rahmen der budgetierten Mittel, Sache der Direktionen ist, während die Finanz- und Kirchendirektion die Gesamtkoordination und -leitung für den Einsatz von Informatikmitteln für die gesamte Verwaltung übernimmt. Zu diesem Zweck ist in der Finanz- und Kirchendirektion die Abteilung Informatikplanung/-koordination [IPK] als zentrale Informatikstabsstelle in der Verwaltung geschaffen worden, welche einen sehr weit reichenden Auftrag erhalten hat.
Daneben sind als technische Kompetenzzentren funktionierenden Informatikstellen der Verwaltung definiert worden, von denen eine das Amt für Informatik ist, welches die Aufgaben «Erbringen von zentralen Informatikdienstleistungen», «Betrieb eines Rechenzentrums» und «direkte Unterstützung der Landeskanzlei und der Gerichte in der Informatikdurchführung» übertragen erhalten hat.
Die Erfahrung mit diesem Modell haben einerseits gezeigt, dass eine zentrale Informatikplanung und -koordination als isolierte Stabsstelle nicht in der Lage ist, ihre Koordinationsaufgabe effektiv wahrzunehmen, und es ist zu diesem Zweck zusätzlich eine Fachgruppe «Informatik» geschaffen worden, deren Mitglieder der Leiter der Informatikplanung und -koordination, die Leiter der Direktionsinformatiken, der Informatikleiter der Landeskanzlei und der Leiter des Amts für Informatik sind und welche vom Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion präsidiert wird. Andererseits hat die Bedeutung des «Betriebs eines Rechenzentrums» durch zunehmende Verlagerungen der EDV-Applikation aus dem Grossrechnerbereich in die Client/Server-Umgebung abgenommen. In diesem Umfeld hat auch der Bereich der Programmeigenentwicklungen - Aufgabe einer damaligen Abteilung des Amts für Informatik - an Bedeutung verloren, und die Finanz- und Kirchendirektion hat im September 2000 - mit dem von der Fachgruppe «Informatik» gestützten Grundsatzentscheid, dass keine Eigenentwicklungen mehr vorgenommen, sondern Standard-Applikationen eingekauft werden - eine Neugliederung des Amts für Informatik in die Hauptbereiche «Kommunikation» und «Betrieb Host/Verpackungsstrasse» sowie die weiteren Bereiche «Datenhaltung» und «Lehrlingsausbildung/Support Gerichte» vorgenommen.
Jede Direktion verfügt über eine eigene Direktionsinformatik. Daneben gibt es die Kompetenzzentren in der VSD (Geo-Daten) und der Landeskanzlei bzw. dem Staatsarchiv (Internet bzw. Datenhaltung).
In der Finanz- und Kirchendirektion ist die Informatikplanung und -koordination - wie im übrigen auch die FKD-Direktionsinformatik - eine Abteilung des Generalsekretariats. Das Amt für Informatik ist eine eigene Dienststelle.
Fortsetzung >>>
Back to Top
Fussnote: