Vorlage an den Landrat


3. Ziel einer Verbesserung der Informatikorganisation in der Finanz- und Kirchendirektion

3.1. Aufgaben


Im Interesse einer besseren Koordination der Informatik ist eine klare Trennung von strategischen und operativen Aufgaben im Rahmen der Informatik des Kantons vorzunehmen und zwei verschiedenen Stellen zuzuordnen:




3.2. Organisation


In der heutigen Organisation werden zentrale strategische Aufgaben vorwiegend durch die «Informatikplanung und -koordination» wahrgenommen, sind aber in Spezialbereichen teilweise auch im Amt für Informatik wahrgenommen worden. Neu werden nun sämtlich strategischen Aufgaben der «Informatikplanung und -koordination» zugeteilt, welche zu diesem Zweck auch hinsichtlich ihrer Ressourcen gestärkt wird.


Die verbleibenden operativen Querschnitts-Informatikaufgaben für die gesamte Verwaltung - heute vom Amt für Informatik erbracht - sollen weiterhin durch einen separaten zentralen Informatikdienst wahrgenommen werden (2) . Dieser Dienstleister hat aber - mit der genannten vollständigen Verlagerung der strategischen Aufgaben und der in Ziff. 1 am Ende geschilderten Entwicklung - nicht mehr zwingend den Charakter eines eigenständigen Amtes, so dass dieser Bereich auch als Teil eines anderen Amtes geführt werden kann.


Gleichzeitig erscheint es als sinnvoll, das strategische Organ, die Informatikplanung und -koordination - den «Auftraggeber» also - und das operative Organ, den zentralen Informatikdienstleister - den «Auftragnehmer» - hierarchisch auf demselben Niveau anzusiedeln.


Bei diesen Voraussetzungen erscheint eine Integration des zentralen Informatikdienstleisters als Abteilung in das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion, beispielsweise unter dem Namen «Zentrale Informatikdienste [ZID]», als sinnvoll - neben der bereits dort angesiedelten «Informatikplanung und -koordination» und der Direktionsinformatik FKD. Damit erfolgt eine Zusammenzug aller drei Informatikbereiche der Finanz- und Kirchendirektion in eine Dienststelle, was durch die einheitliche Führung und besser nutzbare Synergien offensichtliche Vorteile mit sich bringt.


Bei dieser Neuordnung ergibt sich das folgende Organigramm:





4. Rechtliche Konsequenzen


Im Dekret vom 6. Juni 1983 (3) zum Verwaltungsorganisationsgesetz sind die einzelnen Dienststellen der kantonalen Verwaltung in § 4 aufgeführt. Das "Amt für Informatik" ist dort als Dienststelle ersatzlos zu streichen.




5. Antrag


Der Regierungsrat beantragt daher dem Landrat, die Neuorganisation im Informatikbereich gutzuheissen und das Dekret vom 6. Juni 1983 (3) zum Verwaltungsorganisationsgesetz gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu ändern.




Liestal, 22. Januar 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


2 Die direktionsspezifischen Informatikaufgaben für die Finanz- und Kirchendirektion werden von deren Direktionsinformatik wahrgenommen, wie dies auch in den anderen Direktionen der Fall ist.


3 GS 28.448, SGS 140.1