Vorlage an den Landrat


4. Sanierung der Grundstückversicherung

4.1. Möglichkeiten der Produktesanierung
Der Versicherungstechnik stehen folgende Instrumente für die Risikoreduktion oder Sanierung zur Verfügung:

4.2. Konsens der Interessenvertreter
Anlässlich eines zweitägigen Workshops vom 26./27. April 2001 wurde der unter Ziffer 4 präsentierte Konsens gefunden. Die Teilnehmer haben einstimmig beschlossen, das neue Produkt der Verwaltungskommission zur Genehmigung vorzuschlagen.


Workshop-Teilnehmer:


Projektleitung
Fröhlich Bernhard BGV


Projektkoordination
Burger Urs KPMG Vorsorge- und Versicherungsberatung, Zürich


Teilnehmer:
Bächtold Peter BGV
Dr. Eichrodt Reinhard Kantonsoberförster BL
Engel Marc BGV
Forrer Pascal Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Zürich
Fricker Marcel R. Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverband Frenkendorf/Füllinsdorf
Goerger Walter BGV
Gschwind Gregor Präsident Bauernverband beider Basel
Isler Kurt Grundstück-Schaden-Schätzer
Lustig Urs BGV
Ritter Max Verwaltungskommissions-Mitglied, Landwirt
Schwarz Jörg Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Zürich
Dr. Veit Fredy Verwaltungskommissions-Mitglied
Weber Stefan Bauernverband beider Basel
Wenk Daniel Waldwirtschaftsverband beider Basel


4.3. Die neue Versicherung
Anlässlich des Workshops wurde intensiv über die Art der Sanierung diskutiert. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen

Kurzumschrieb der neuen Versicherung:


Deckungseinschränkungen

4.4. Kommentar zu den Sanierungsmassnahmen


4.4.1. Deckungseinschränkungen
Schwergewichtig wurden Deckungsreduktionen bei den Anspruchsgruppen vorgenommen, die eine überdurchschnittliche Schadenbelastung ausweisen. Durch diese Gewichtung wurde das Preis-/Leistungsverhältnis (Nutzen) der Versicherung für alle Versicherungsnehmer wieder ausgewogener gestaltet.


Kommentar zum Ausschluss des "Vorzeitigen Abtriebs" bei Waldbäumen:
Die Waldbäume machen jährlich rund CHF 700'000.-- (= 40,6 % der Schadensumme) aus. Davon entfallen auf:

In der Diskussion mit den Vertretern der Forstwirtschaft wurden folgende zentralen Aussagen gemacht: "Mehrkosten durch erschwerte Holzhauerei und Holzentwertung sind sehr wichtige Bestandteile der Versicherung, da Sie mit direkten Aufwendungen / Liquiditäten zusammenhängen. Zu Gunsten einer massvollen Prämienerhöhung kann jedoch auf die Vergütung des "vorzeitigen Abtriebs" verzichtet werden. (Zukünftiger Ertragsausfall - nicht Liquiditätswirksam - "Unternehmerrisiko")".


Kommentar zum Ausschluss der "Strassen/Wege/Parzellen" für Bürgergemeinden
Ein sehr wesentlicher für diese Objekte aufgewendeter Schadenanteil entfällt auf verdeckte Sanierungen! Wege / Strassen (z. B. in Wäldern) werden oft ungenügend gepflegt und solange sich selbst überlassen, bis sie nach einem starken Gewitter derart ausgeschwemmt sind, dass sie im Resultat zum Versicherungsfall werden.
Sanierungen sind grundsätzlich nie Versicherungsfälle (Allmählichkeitsschäden / fortgesetztes Einwirken). Da dieser bereits bestehende Allmählichkeitsschaden nach einem versicherten Elementarereignis kaum mehr bewiesen werden kann, kam die Grundstückversicherung in der Vergangenheit oft als Sanierungsversicherung zum Zuge.
Um Diskussionen im Schadenfall zu vermeiden, wird der Ausschluss der genannten Objekte für Bürgergemeinden, analog den bereits bestehenden Ausschlüssen bei Einwohnergemeinden, beschlossen.


Kommentar zum Ausschluss des Risikos "Waldbrand"
In der derzeitigen Verfassung kann sich die Grundstückversicherung einen Grossschaden "Waldbrand" nicht leisten. Die Deckung eines solchen Ereignisses hätte sofort eine erneute Sanierung der Versicherung zur Folge. Es wird beschlossen, dieses Risiko auszuschliessen.


Kommentar zum Ausschluss Bodenerträgnisse
Die Vertreter der Landwirtschaft beteuern die Bedeutungslosigkeit dieser Deckungskomponente in der heutigen Zeit. Für die Landwirtschaft viel bedeutender sind die Wiederherstellungskosten mit der analogen Begründung wie bei den Vertretern der Forstwirtschaft (direkte Aufwendungen / Liquiditäten). Durch diesen Ausschluss wird somit der Ertragsausfall (analog dem "Vorzeitigen Abtrieb") von der Versicherung ausgeschlossen.


4.4.2. Selbstbehaltsänderung


Kommentar
Die Versicherung soll nicht die Bagatellschäden decken, sondern den finanziell spürbaren Grossschaden. Konsequent nach diesem Versicherungsgedanken wird auch die 10%ige bisherige Selbstbeteiligung gestrichen. Als Folge der Einführung eines Basisselbstbehaltes werden auch die - im Verhältnis zu den Schäden - enormen Schadenabwicklungskosten (Besichtigung durch Schätzer) sinnvoll reduziert.


4.4.3. Deckungserweiterungen


Kommentar zum Einschluss "Böschungssteine, Löffelsteine, Biotope"
Diese Deckungskomponente bildet für die Privaten mit Garten einen realen Bedarf. Da diese Anspruchsgruppe in der Vergangenheit die tiefste Belastung (130 %) auswies und gleichzeitig im neuen Prämiensystem am meisten belastet wird (Erhöhung der Grundtaxe um 80 %) muss diese Deckungsausdehnung sinnvollerweise gewährt werden.


4.4.4. Prämienerhöhung
Der Prämienbedarf der Grundstückversicherung reduziert sich durch die Deckungsausschlüsse und die Änderung des Selbstbehaltes von 225 % auf 165 % der heutigen Prämie (ohne Berücksichtigung der Verwaltungskosten und des notwendigen Reservenaufbaus).
Dieser minimale Prämienbedarf von 165 % wird künftig wie folgt auf Grund- und Flächenprämie umgelegt:

4.5. Ausschluss Doppeldeckung Elementarschäden
Bei den Objekten Ackerbau, Reben, Gärtnereien bestehen Doppeldeckungen zum Versicherungsumfang der Schweizerischen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft. Cirka 80 % der Landwirtschaftsbetriebe in Baselland sind bei der Hagelversicherung gegen Hagel- und Elementarschäden versichert.
Um diese Doppeldeckungssituation zu entflechten, wird zwischen den beiden Versicherern folgendes Konzept vorbesprochen:

Diese Vereinbarung hat folgende Auswirkungen:

Diese Entflechtung der Doppeldeckungen wird vertraglich zwischen den Risikoträgern geregelt. Auf Auswirkungen in die rechtlichen Grundlagen ist zu verzichten.


4.6. Auswirkungen auf das Branchenergebnis

Kommentar:
Das vorgeschlagene Sanierungspaket beinhaltet folgende Massnahmen:

Plausibilitätsrechnung:

Der Überschuss von CHF 13'000.-- müsste theoretisch die Verwaltungskosten und den Reservenaufbau finanzieren.


5. Aufbau der Reserven


5.1. Reservenziel


Formel
Reservenziel = 2 x maximaler technischer Verlust


Berechnung
Unter den vorliegenden Jahresergebnissen verlief das Jahr 1999 am Negativsten:

5.2. Finanzierung
Das Reservenziel von CHF 40'262'000.-- kann realistischerweise mit den empfohlenen Sanierungsmassnahmen nicht aufgebaut werden. Deshalb ist vorgesehen, CHF 20 Mio. Stille Reserven aufzulösen und als offene Reserve der Grundstückversicherung zuzuweisen. Die zukünftige Verzinsung dieser Reserven wird eine Annäherung an das genannte Reservenziel ermöglichen.



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