Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung
Die §§ 30 und 31 des Sachversicherungsgesetzes (1) schreiben eine selbsttragende Grundstückversicherung vor. Nun beträgt die Schadenquote der entsprechenden Grundstückversicherung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung über die letzten 10 Jahre 225 %, so dass die Reserven von ehemals über 10 Millionen Franken aufgebraucht sind.
Um Sanierungsmassnahmen bestimmen zu können, ist ein zweitägiger Workshops mit Interessenvertretern aus Land- und Forstwirtschaft, Hauseigentümerverband und BGV durchgeführt worden, dessen Teilnehmer sich einstimmig zur Empfehlung der nachfolgend aufgeführten Sanierungsmassnahmen geeinigt haben:

Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung stellt fest, dass mit diesem Massnahmenpaket das künftig zu erwartende technische Ergebnis ausgeglichen gestaltet werden kann. Für die Deckung der Verwaltungskosten und den Wiederaufbau der notwendigen Reserven genügen die Massnahmen allerdings noch nicht. Der Reservenbedarf beträgt 40 Millionen Franken (= mathematisch errechneter Zielwert). Es wird vorgeschlagen, 20 Millionen Franken von den 133,8 Millionen Franken Stille Reserven per 31. Dezember 2000 aufzulösen und als offene Reserve der Grundstückversicherung zuzuweisen. Diese nur einmalig mögliche Transaktion ist damit erklärbar, dass diese Stillen Reserven in der Vergangenheit letztlich auch über die verschiedenen Branchen (u.a. Grundstückversicherung) anteilsmässig gebildet wurden.
Die Auflösung der Stillen Reserven wird einer Eventualverpflichtung aus der Gebäudeversicherung vorgezogen, weil damit die neue Grundstückversicherung über die Reservenverzinsung über einige Jahre stabilisiert werden kann.
Externe Kosten aus EDV-technischen Änderungen stehen keine an, es entstehen jedoch Ausgaben wegen der neu zu druckenden Materialien (Bedingungen, Gesetz, Verordnung, Reglement), welche aber als moderat bezeichnet werden können.
Es ist beabsichtigt, die notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen so zu initiieren, dass sie im Fall der Gutheissung durch das Parlament per 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt werden können.



2. Ausgangslage

2.1. Rentabilitätsauftrag
Die §§ 30 und 31 des Gesetzes über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) verlangen unmissverständlich eine selbsttragende Grundstückversicherung.


2.2. Sinn und Zweck der Grundstückversicherung (2)
Zur Gründungszeit (1941) war die Versicherung vor allem für Elementarschäden an Kulturland und Kulturen vorgesehen. Der Schutz der Landwirtschaft stand im Vordergrund. Betrachtet man den Schadenverlauf von 1941 - 1990 fällt auf, dass auf diese ursprünglich für den Versicherungsschutz vorgesehenen Objekte (Kulturland/Obstbäume) lediglich 25,6 % der Schadensumme entfallen.
Der Versicherungsumfang wurde im Laufe der Zeit ausgebaut. Insbesondere Gemeinden und Staat konnten ihren Landbesitz einbringen (1972). Aber auch die Privaten konnten nun Schäden in Gärten und an Zierbäumen anmelden. Betrachtet man wieder die Schadenstatistik von 1941 - 1990, wird deutlich, dass die Schäden an Wald- und Zierbäumen sowie an technischen Bauten insgesamt einen Anteil von 74,4 % ausmachen.
Entgegen dem ursprünglichen Sinn und Zweck der Grundstückversicherung, hat sich die Nutzung der Leistungen aus der Versicherung zu Gunsten von Privaten, Gemeinden und institutionellen Waldbesitzern verschoben.


2.3. Historischer Deckungsumfang

Teuerung: Der Landesindex der Konsumentenpreise stieg von 1986 bis 2000 um 40 %.



3. Analyse der Branchenergebnisse

3.1. Prämien- und Schadenentwicklung (3)
Betrachtet man die Prämien- und Schadenentwicklung der letzten 10 Jahre, so präsentiert sich folgendes Bild:

Die durchschnittlichen Werte über die letzten 10 Jahre betragen:

Grafiken:
Grundstückversicherung [PDF; 5 KB]
Prämien- und Schadendurchschnitt pro Jahr [PDF; 7 KB]
Schadenaufteilung nach Objekten in % (1990-1999) [PDF; 6 KB]
Schadenaufteilung nach Ursachen in % (1990-1999) [PDF; 6 KB]
Prämienaufteilung (1998) [PDF; 5 KB]


3.2. Reserven und Reservenbedarf
Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Reserven seit 1990:


Grafik:
Entwicklung der Reserven (1990-1999) [PDF; 5 KB]



Fussnoten:
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