Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Änderung des Sachversicherungsgesetzes, Projekt TERRENO | |
| vom: | 23. Oktober 2001 | |
| Nr.: | 2001-246 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die §§ 30 und 31 des Sachversicherungsgesetzes (1) schreiben eine selbsttragende Grundstückversicherung vor. Nun beträgt die Schadenquote der entsprechenden Grundstückversicherung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung über die letzten 10 Jahre 225 %, so dass die Reserven von ehemals über 10 Millionen Franken aufgebraucht sind.
Um Sanierungsmassnahmen bestimmen zu können, ist ein zweitägiger Workshops mit Interessenvertretern aus Land- und Forstwirtschaft, Hauseigentümerverband und BGV durchgeführt worden, dessen Teilnehmer sich einstimmig zur Empfehlung der nachfolgend aufgeführten Sanierungsmassnahmen geeinigt haben:
| Gegenüber dem heutigen Deckungsumfang werden folgende Leistungen reduziert: | |||
| - | Ausschluss des "vorzeitigen Abtriebs" (Ertragsausfall) bei Waldbäumen | ||
| - | Ausschluss der Ansprüche der Bürgergemeinden (analog Einwohnergemeinden) für Strassen / Wege / Parzellen | ||
| - | Ausschluss des Risikos Waldbrand | ||
| - | Ausschluss der Bodenerträgnisse (Ertragsausfall). | ||
| Andererseits erfolgt eine Deckungserweiterung hinsichtlich "Böschungssteine, Löffelsteine, Biotope" als erweiterte Deckung unter dem Objekt "Garten". | |||
| Der Selbstbehalt wird von bisher 10 % des Schadens in einen Fixbetrag von Fr. 600.-- geändert. | |||
| Die Prämie wird wie folgt erhöht: | |||
| - | Grundprämie | Fr. 18.-- | (bisher Fr. 10.--) |
| - | Flächenprämie | Fr. 0.90 | (bisher Fr. 0.60) |
Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung stellt fest, dass mit diesem Massnahmenpaket das künftig zu erwartende technische Ergebnis ausgeglichen gestaltet werden kann. Für die Deckung der Verwaltungskosten und den Wiederaufbau der notwendigen Reserven genügen die Massnahmen allerdings noch nicht. Der Reservenbedarf beträgt 40 Millionen Franken (= mathematisch errechneter Zielwert). Es wird vorgeschlagen, 20 Millionen Franken von den 133,8 Millionen Franken Stille Reserven per 31. Dezember 2000 aufzulösen und als offene Reserve der Grundstückversicherung zuzuweisen. Diese nur einmalig mögliche Transaktion ist damit erklärbar, dass diese Stillen Reserven in der Vergangenheit letztlich auch über die verschiedenen Branchen (u.a. Grundstückversicherung) anteilsmässig gebildet wurden.
Die Auflösung der Stillen Reserven wird einer Eventualverpflichtung aus der Gebäudeversicherung vorgezogen, weil damit die neue Grundstückversicherung über die Reservenverzinsung über einige Jahre stabilisiert werden kann.
Externe Kosten aus EDV-technischen Änderungen stehen keine an, es entstehen jedoch Ausgaben wegen der neu zu druckenden Materialien (Bedingungen, Gesetz, Verordnung, Reglement), welche aber als moderat bezeichnet werden können.
Es ist beabsichtigt, die notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen so zu initiieren, dass sie im Fall der Gutheissung durch das Parlament per 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt werden können.
2. Ausgangslage
2.1. Rentabilitätsauftrag
Die §§ 30 und 31 des Gesetzes über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) verlangen unmissverständlich eine selbsttragende Grundstückversicherung.
2.2. Sinn und Zweck der Grundstückversicherung
(2)
Zur Gründungszeit (1941) war die Versicherung vor allem für Elementarschäden an Kulturland und Kulturen vorgesehen. Der Schutz der Landwirtschaft stand im Vordergrund. Betrachtet man den Schadenverlauf von 1941 - 1990 fällt auf, dass auf diese ursprünglich für den Versicherungsschutz vorgesehenen Objekte (Kulturland/Obstbäume) lediglich 25,6 % der Schadensumme entfallen.
Der Versicherungsumfang wurde im Laufe der Zeit ausgebaut. Insbesondere Gemeinden und Staat konnten ihren Landbesitz einbringen (1972). Aber auch die Privaten konnten nun Schäden in Gärten und an Zierbäumen anmelden. Betrachtet man wieder die Schadenstatistik von 1941 - 1990, wird deutlich, dass die Schäden an Wald- und Zierbäumen sowie an technischen Bauten insgesamt einen Anteil von 74,4 % ausmachen.
Entgegen dem ursprünglichen Sinn und Zweck der Grundstückversicherung, hat sich die Nutzung der Leistungen aus der Versicherung zu Gunsten von Privaten, Gemeinden und institutionellen Waldbesitzern verschoben.
2.3. Historischer Deckungsumfang
| 1941 | Elementarschäden für Kulturland und Kulturen: Entschädigung 50 % des Schadens. |
| 1963 | Erhöhung der Entschädigung von 50 % auf 80 %. |
| 1972 | Einschluss von Brand- und Blitzschlagschäden an Waldbäumen. Gemeinden und Staat bringen ihren Landbesitz ebenfalls in die Versicherung ein. |
| 1982 | Erhöhung der Entschädigung von 80 % auf 90 % |
| 1986 | Letzte Prämienerhöhung: Flächenprämie von CHF 0.40 auf CHF 0.60 je 10 Aren. |
Teuerung: Der Landesindex der Konsumentenpreise stieg von 1986 bis 2000 um 40 %.
3. Analyse der Branchenergebnisse
3.1. Prämien- und Schadenentwicklung
(3)
Betrachtet man die Prämien- und Schadenentwicklung der letzten 10 Jahre, so präsentiert sich folgendes Bild:
| (CHF 1'000.-) | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 |
| Prämien | 679 | 683 | 687 | 691 | 796 | 810 | 814 | 824 | 833 | 845 |
| Schäden | 1005 | 231 | 296 | 439 | 1166 | 1625 | 256 | 1106 | 622 | 10491 |
| Belastung | 148 % | 34 % | 43 % | 64 % | 146 % | 201 % | 31 % | 134 % | 75 % | 1242% |
Die durchschnittlichen Werte über die letzten 10 Jahre betragen:
| - Prämie: | CHF 766'200 |
| - Schäden: | CHF 1'723'700 |
| - Belastung: | 225 % |
Grafiken:
Grundstückversicherung
[PDF; 5 KB]
Prämien- und Schadendurchschnitt pro Jahr
[PDF; 7 KB]
Schadenaufteilung nach Objekten in % (1990-1999)
[PDF; 6 KB]
Schadenaufteilung nach Ursachen in % (1990-1999)
[PDF; 6 KB]
Prämienaufteilung (1998)
[PDF; 5 KB]
3.2. Reserven und Reservenbedarf
Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Reserven seit 1990:
| 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | |
| Reserven (CHF Mio.) | 6,8 | 7,5 | 8,2 | 8,8 | 8,6 | 9,2 | 9,8 | 9,8 | 10,1 | 0,3 |
Grafik:
Entwicklung der Reserven
(1990-1999) [PDF; 5 KB]
Fussnoten:
| 1 | Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 [GS 27.690, SGS 350] |
| 2 | Quelle: Broschüre "50 Jahre Grundstückversicherung" |
| 3 | Quelle: Statistik BGV 19.02.1999/ae |
Fortsetzung >>>
Back to Top