Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konzept Naturschutz im Wald | |
| vom: | 16. Oktober 2001 | |
| Nr.: | 2001-243 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die Zerstörung von Lebensräumen, verbunden mit einem ungebremsten Artenschwund steht im Widerspruch zum weltweit formulierten Nachhaltigkeitsgedanken. Der Wald kann mit einem Mosaik verschiedener Nutzungsformen und -intensitäten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Lebensräumen und zur Förderung der Artenvielfalt leisten. Das Forstamt beider Basel hat im vorliegenden Konzept "Naturschutz im Wald" die Realisierungsmöglichkeiten des bestehenden kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes für das Waldareal dargestellt. Es nennt Ziele und Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt (Biodiversität) in den Waldungen des Kantons Basel-Landschaft. Neben einer naturnahen und standortgerechten Waldpflege sollen Flächen mit Nutzungsverzicht und Gebiete mit speziellen Pflegemassnahmen zu Gunsten der Natur ausgeschieden werden. Die Aufwertung von Waldrändern durch entsprechende Pflege ermöglicht eine Vernetzung dieser Gebiete.
Das Konzept ist ein Schritt zur rationellen Verwirklichung des vom Landrat zustimmend zur Kenntnis genommenen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes. Es ist also Teil der strategischen Überlegungen und kein konkretes, parzellenscharfes Projekt. Der weitaus grössere Teil der Waldfläche, nämlich 3/4, ist davon nicht betroffen.
2. Einführung
Natürliche Lebensräume entwickeln sich fortwährend, es herrscht ein Werden und Vergehen. Bei ihrer Nutzung für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse entstehen leicht Störungen in den natürlichen Lebensabläufen, die längerfristig zum Verschwinden empfindlicher Tier- und Pflanzenarten führen können. Diese Entwicklung zur Verarmung unserer Erde widerspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit und hat weltweit Aufsehen erregt und viele Länder dazu bewogen, an Konferenzen Gegenmassnahmen zu beschliessen und über deren Durchführung zu berichten. Aus der Konferenz in Helsinki 1994 leitet das BUWAL folgende Definition der Nachhaltigkeit ab:
Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie die Bedürfnisse aller Länder und Bevölkerungsgruppen der heutigen Generation erfüllt, ohne dass dadurch die Fähigkeit künftiger Generationen beeinträchtigt wird, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und wenn sie die Vielfalt der Natur (Tiere und Pflanzen) gewährleistet.
3. Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 [SGS 790]bezweckt unter anderem, einheimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten sowie deren Lebensräume zu sichern und zu fördern, bedeutsame Naturobjekte zu schützen und einen ausgeglichenen und nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und zu fördern. Es nimmt diesbezüglich Kanton, Einwohner- und Bürgergemeinden in Pflicht und beauftragt den Regierungsrat, ein Natur- und Landschaftsschutzkonzept zu erstellen und dem Landrat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Diesem Auftrag kam der Regierungsrat nach und erarbeitete ein kantonales Natur- und Landschaftsschutzkonzept, das der Landrat am 30. März 1992 zustimmend zur Kenntnis nahm und gleichzeitig den Auftrag erteilte, für die erforderlichen Massnahmen jeweils Kreditvorlagen zu unterbreiten. Er hat damit dokumentiert, dass er auch im Wald Naturschutzmassnahmen, wie sie bereits mit Erfolg im Landwirtschaftsgebiet angewendet werden, positiv gegenübersteht. Mit Beschluss vom 24. Juni 1999 hat der Landrat die im Natur- und Landschaftsschutzkonzept genannten Ziele einschliesslich Massnahmenpaket 2000 - 2004 erneut bestätigt.
Das kantonale Waldgesetz [ SGS 570], das seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist, verlangt, dass die Waldbewirtschaftung naturnah zu erfolgen hat und der Kanton Waldreservate ausscheidet. Für jedes Waldreservat sind die Schutzziele und die dafür notwendigen Massnahmen festzulegen.
Der Landrat beschloss am 2. April 1998 die Erteilung eines Verpflichtungskredites zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 bis 2002 ( LRB Nr. 1377 ). Damit ermöglichte er die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Um die Mittel zielgerichtet einzusetzen, bedarf es u.a. eines Waldinventars, das zur Zeit fertiggestellt wird. Dieses ermöglicht, die zu erhaltenden Naturobjekte nach Gefährdung und Bedeutung zu ordnen.
Der Bund hat ein Konzept Waldreservate Schweiz ausgearbeitet, um die in verschiedenen internationalen Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen auch auszuführen. Dazu gehört die Ausscheidung von Schutzgebieten, die er nur im Zusammenarbeit mit den Kantonen realisieren kann. Die Ergebnisse aus dem Konzept Waldreservate Schweiz bildeten die Grundlage für die Formulierung einer nationalen Waldreservatspolitik und entsprechender Leitsätze. Im vergangenen Frühjahr hatten die Kantone Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Der Bund unterstützt die Kantone bei der Realisierung ihrer Waldreservate mit Beiträgen, sofern sie diese nach einem vom Bund genehmigten kantonalen Konzept auswählen. Ohne genehmigtes Konzept wird er im nächsten Jahr keine Beiträge mehr sprechen. Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits ein generelles Natur- und Landschaftsschutzkonzept. Innerhalb diesem ist aber der Bereich Wald noch konkreter darzustellen. Ein Konzept Naturschutz im Wald geht auf das Potential der Baselbieter Landschaft ein und zeigt die möglichen Wege zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, wie sie heute weltweit gefordert wird. Es formuliert die Zielgrössen für Naturschutzobjekte und -flächen im Wald.
4. Das Konzept Naturschutz im Wald
4.1 Grundsätzliches
Mitunter löst der Bedarf nach Naturschutz im Wald bei Waldeigentümern und Waldfachleuten, die, wie es das Gesetz fordert, Waldbau in Lehre und Praxis naturnah betreiben, Verunsicherung aus. Naturschutz im Wald strebt Schutz und Pflege der am besten ausgebildeten Waldformen und Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen an. Davon wird stets nur ein beschränkter Teil des Waldareals betroffen sein. Der grösste Teil dient weiterhin den Eigentümern zur nachhaltigen Produktion des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz und den Waldbenützern als naturnaher Erholungsraum. Die soziale Funktion des Waldes hat weiterhin ihren hohen Stellenwert. Das Waldgesetz verlangt nämlich die Gleichwertigkeit der Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion sowie deren nachhaltige Gewährleistung. Dabei ist den Erfordernissen der Holzversorgung, des naturnahen Waldbaus, des Natur- und Heimatschutzes und der Erholung Rechnung zu tragen. Diese gesetzlichen Anweisungen bilden den Rahmen für die auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmten Ziele der Waldpflege.
Seit Jahrhunderten nutzt die Bevölkerung den Wald, um ihre Bedürfnisse nach Bau- und Brennholz abzudecken. Hoher Bedarf liess mancherorts die Wälder verarmen, unberührte Wälder blieben keine übrig. Wir leben in einer von der Nutzung geprägten Kultur-Landschaft, die entsprechend als Mosaik verschiedenster Standorte und Biotope erscheint.
Um unsere heutige Situation zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte Waldbaulehre aus Holznot, Bedarf an Schutz gegen die Naturereignisse und der Erkenntnis der natürlichen, partiell lenkbaren Produktionskräfte geprägt wurde. Alle Eingriffe hatten der Steigerung der Wertholzproduktion zu dienen. Dieses Vorgehen liess verschiedene alte Betriebsarten mit ihrem spezifischen Lebensraumangebot verschwinden und schränkte einer Reihe von Tier- und Pflanzenarten die Existenzmöglichkeit zum Teil sehr stark ein. Die mit der jahrelangen Forderung auch der Naturschutzkreise nach einem Verzicht auf grobschlächtige Waldnutzungen einhergehende Verkleinerung der Verjüngungsflächen führte nochmals zur Verdunklung des Waldes und damit zum Schwund von früheren Biotopen. Diese Aussage wird durch das Reptilieninventar des Kantons Basel-Landschaft bestätigt. Ein gänzlicher Nutzungsverzicht würde einen weiteren Schritt in die Gleichförmigkeit unserer Wälder bedeuten. Erst ein natürlicher Zusammenbruch der Bestände brächte das für die erwünschte Erhöhung der Artenvielfalt notwendige Licht.
Naturschutz im Wald bedeutet nach heutiger Auffassung (Umweltschutzkonferenzen von Rio und Helsinki) Erhaltung und Pflege der Biodiversität unserer Kulturlandschaft unter Beachtung und Wiedereinführung auch von Lebensbedingungen, wie sie die längst vergangenen Urwälder geboten haben. Darunter fallen hauptsächlich solche in der Zerfallsphase von Beständen, die sich durch Bäume jenseits der Hiebsreife sowie durch stehendes und liegendes Totholz auszeichnen.
Das unter Würdigung früherer wirtschaftlicher Zwänge heute revidierte Streben nach Vorratsäufnung der letzten hundert Jahre hat den Schweizerwald zum vorratsreichsten in Europa werden lassen. Es wurde also der Holzvorrat mit Verlusten an Lebensvielfalt erkauft und es ist zu fragen, ob nicht auch diese Maxime unter den heutigen Umständen zu korrigieren ist, im Wissen, dass ein hoher Vorrat gleichzusetzen ist mit einer hohen Bindung von Kohlenstoff und pflanzenverfügbarem Stickstoff.
4.2 Der heutige Zustand von Wald und Offenland
Wie eingangs beschrieben, sind unsere Wälder das Resultat langjähriger Pflege mit dem Ziel, naturnahe, vorratsreiche Bestände mit hohem Stammholzanteil zu schaffen. Dadurch wurde der Wald gegenüber früheren Zeiten einheitlicher, geschlossener und gegenüber dem Offenland durch die äusserste Linie der Hochstämme klar abgegrenzt.
Im Verlaufe des letzten Jahrhunderts wurden die bach- und flussbegleitenden Auenwälder grossflächig gerodet, so dass heute nur noch klägliche Fragmente übrig sind. Ein Teil der auf diesen speziellen Lebensraum angewiesenen Tierarten hat in ähnlichen Waldbiotopen einen neuen Lebensraum gefunden, andere sind ausgestorben.
Der Wald ist aber nur ein Teil der Kulturlandschaft, die auch in der Landwirtschaftszone und im Siedlungsgebiet sehr starke Veränderungen erfahren hat. Die Produktionsflächen wurden grösser, maschinengerecht von hinderlichen Hecken und Obstbäumen vielfach befreit und mit Bewirtschaftungswegen voll erschlossen. Dadurch verloren zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ihre Lebensräume. Wenn heute wieder extensiv bewirtschaftete Flächen geschaffen werden, entstehen neue wertvolle Biotope in Feld und Wald.
Die moderne Waldpflege bewirkt ein Mosaik verschiedener Lebensräume. Stufige, mehrschichtige Waldformen in den Höhenlagen des Juras, unterschiedliche Verjüngungstechniken und Waldpflegeintensitäten sowie unerschlossene Bereiche und wenig wüchsige Standorte mit wenigen, starken oder gar keinen Eingriffen erhöhen die Vielfalt. Zudem zeichnen sich die Baselbieter Wälder durch eine starke Verzahnung mit dem Offenland, einen grossen, mengen- und artenmässigen Laubholzreichtum sowie einen flächenmässig grossen Altholzanteil aus. Das Vorkommen einiger gesamtschweizerisch seltener Baumarten (Eibe, Elsbeere, Speierling, Schneeballblättriger Ahorn, Stechpalme, Buchs) bereichert die Artenvielfalt in unseren Waldungen zusätzlich. Erwähnenswert sind schliesslich die in den tieferen Lagen von unseren Vorfahren geschaffenen, eichenreichen Waldbestände und der hohe Anteil an seltenen Waldgesellschaften, die als Spezialität im schweizerischen und europäischen Kontext gelten.
Diese Vielfalt von Waldformen- und Betriebsarten verlangt, wenn sie nachhaltig erhalten werden soll, eine sorgfältige, überkommunale Planung. Wir verfügen heute über aktuelle und moderne Inventare, Karten und Planungsinstrumente. Unsere Aufgabe besteht darin, alle diese Informationen für eine ausgewogene Planung einzusetzen, die Ziele für Waldwirtschaft und die Pflege der Biodiversität formuliert und die zu deren Erreichen notwendigen Massnahmen und Kontrollindikatoren beschreibt.
Wir wissen aber auch, dass raumrelevante Gegebenheiten wie Verkehrs- und Energieträger, Siedlungsgebiete, Industriezonen und fixierte Flusssysteme gewaltige Schranken setzen. Und es gilt, sich dauernd vor Augen zu halten, dass der Kanton Basel-Landschaft gesamtschweizerisch in der Besiedlungsdichte im vierten und Basel-Stadt im ersten Rang unter den Kantonen stehen. Ferner befinden sich von den 48 Agglomerationen, die das Bundesamt für Statistik ausweist, zwei (Basel und Liestal) in unserem Planungsgebiet. Das bedeutet in Zahlen, dass 444'000 Einwohner 22'000 ha Wald gegenüberstehen und Teile davon zu ihrem täglichen Lebensraum zählen.
Wenn die Möglichkeiten zur Verbesserung der Biodiversität unter den geschilderten Umständen auch begrenzt sind, gibt es doch keinen Grund, den Bereich des Machbaren nicht voll auszuschöpfen.
4.3 Artenvielfalt und Nutzungsverzicht
Totalreservate mit Nutzungsverzicht ("Urwald") werden immer wieder als Mittel für die Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt angepriesen. Das Hauptmerkmal des primären Urwaldes ist die Unberührtheit durch den Menschen. Seine Bestockung ist sicher standortsgemäss und die Struktur das Resultat von Lebenserwartung, Konkurrenzkampf und klimatischen Ereignissen. Die Bäume können weit über die Optimalphase, in der sie im Wirtschaftswald sinnvollerweise genutzt werden, bestehen und in grösseren Zeitabschnitten absterben und zerfallen. Organismen, die absterbende Bäume und Totholz benötigen, finden günstige Bedingungen. Über die Optimalphase hinaus kann aber auch im Urwald lange Zeit Dunkelheit herrschen wie in einem Wirtschaftswald und das Aufkommen zusätzlicher Pflanzen- und Tierarten verhindern. Erst die Zerfallsphase bringt Licht und grössere Totholzmengen und damit neue Lebensgrundlagen, die eine Bereicherung der Artenvielfalt bedeuten können. Starke Veränderungen durch Naturereignisse mit Freilegung von Rohböden finden in unserer Region kaum statt. Damit fehlt ein wesentliches Element der Dynamik.
Wenn heute gegen den Artenschwund angekämpft wird und Biodiversität das Ziel des Naturschutzes ist, kann die Korrektur des Bisherigen nicht im Ausscheiden möglichst vieler ungenutzter Wälder, sondern nur im Schaffen und Pflegen einer vielfältigen Mosaiklandschaft liegen. Auf Totalreservate (Nutzungsverzicht) muss deshalb jedoch nicht verzichtet werden. Diese setzen aber einen weitgehenden Verzicht auf das Verlassen der Wege und eine Flächen-Ausdehnung voraus, die in unseren Verhältnissen nur schwer zu realisieren ist.
Fortsetzung >>>
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